02. Juli 2026
Dr. Miller: Eine gute Lösung abzuschaffen, ist ein Schritt in die falsche Richtung
© Landesärztekammer Baden-WürttembergDr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-WürttembergDie Bundesregierung hat sich heute unter anderem darauf geeinigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Entsprechende Pläne sollen nun vorangetrieben werden. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg kritisiert das Vorhaben in aller Deutlichkeit. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller sagt:
„Die Patienten bekommen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung leider direkt zu spüren. Denn die Arztpraxen werden wieder mit nicht notwendigen Terminen belastet. Nicht jeder Patient mit Schnupfen oder leichtem Infekt muss sich sofort persönlich bei der Ärztin beziehungsweise beim Arzt vorstellen. Die telefonische Krankschreibung ist ein guter Weg, die Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und unnötige Ansteckungen im Wartezimmer zu vermeiden. Auch eine merkliche Verringerung der Verwaltungsbürokratie geht damit einher. Das alles soll jetzt unverständlicherweise wegfallen. Damit tut man keinem einen Gefallen – nicht dem medizinischen Personal und schon gar nicht den Menschen im Land.“
Nicht die maßgebliche Ursache für hohen Krankenstand
Zudem bezweifelt der Kammerpräsident, dass die telefonische Krankschreibung tatsächlich die (maßgebliche) Ursache für den hohen allgemeinen Krankenstand ist. Durchschnittlich 22 Tage sei jeder Arbeitnehmer laut Daten der Krankenkassen in Deutschland krankgeschrieben gewesen. Entgegen der weitläufigen Meinung auch der Bundesregierung sei das aber kein Effekt der telefonischen Krankschreibung; dies zeige eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen. „Vielmehr müssen seit 2022 alle ärztlichen Atteste – auch bei Kurzzeiterkrankungen – digital gemeldet werden“, sagt Dr. Miller. „Die Erfassung des Krankstandes ist damit genauer als zuvor und erklärt das anhaltend hohe Niveau.“
Zum Hintergrund
Die telefonische Krankschreibung wurde für leichte Atemwegserkrankungen und bei Verdacht auf eine Corona-Infektion zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 eingeführt. Erklärtes Ziel war die Entlastung der Hausarztpraxen und die Isolierung gesundheitlich schwacher oder infektiöser Patientinnen und Patienten aus überfüllten Wartezimmern. Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde die telefonische Krankschreibung Ende 2023 in die Regelversorgung überführt.
