Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizerung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Falls Sie Ihre Zwei-Faktor-Authentifizierung noch nicht aktiviert haben, empfehlen wir Ihnen dies möglichst zeitnah vorzunehmen. Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab April verpflichtend. 

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Kammerwahl 2026
Termine der Kammerwahl 2026
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    Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026

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    Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026

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    Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026

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    Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr

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    Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr

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    Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr

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    Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026

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    Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026

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    Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr

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    Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027

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    Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027

Einverständniserklärung und Datenschutzinformation für Wahlbewerber zur Kammerwahl 2026
Logo der Ärztekammerwahl 2026
FAQ zur Kammerwahl 2026

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
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