Mitgestalten statt zuschauen!

Wer sich für die kommenden Kammerwahlen als Wahlbewerber aufstellen lässt und ein Amt übernimmt, lernt die Gremienarbeit der ärztlichen Selbstverwaltung kennen, stärkt Netzwerke und ist aktiv an der Weiterentwicklung des ärztlichen Stands beteiligt.

Kammerwahl 2026
Termine der Kammerwahl 2026
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    Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026

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    Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026

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    Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026

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    Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr

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    Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr

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    Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr

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    Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026

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    Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026

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    Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr

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    Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027

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    Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027

Einverständniserklärung und Datenschutzinformation für Wahlbewerber zur Kammerwahl 2026
Wahlvorschläge einreichen

Für Mitglieder

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    Ärztinnen und Ärzten, die Mitglied in der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind, können über ihr persönliches Dashboard direkt auf die Wahlplattform zugreifen.

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    Nach dem Login rufen Sie dann im Dashboard die "Elektronische Wahlvorschlagserfassung" auf.

Für externe Einreicher 

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    Externe Einreicher sind z.B. Sekretariate, Verbände, etc.

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    Füllen Sie das Kontaktformular aus.

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    Für die Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie von der Landesärztekammer alle notwendigen Anweisungen via E-Mail.

Logo der Ärztekammerwahl 2026
FAQ zur Kammerwahl 2026

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
Klicken Sie rein!

Für Wahlbewerber
Anzeigenpreise "Wahlspezial" ÄBW

Auch in diesem Jahr ist die Schaltung von wahlbezogenen Anzeigen in bestimmten ÄBW-Ausgaben zu stark vergünstigten Konditionen möglich, damit sich die Wählerinnen und Wähler über die „Programmatik“ und die „Köpfe“ der Wahlbewerber informieren können.

Zur Wahlwerbung in Wahlbezirk und Wahlkreis können zusätzlich Adressetiketten bei der entsprechenden Bezirksätzekammer angefordert werden.

Bekanntmachungen der Bezirkswahlleiter für die Bereiche der einzelnen Bezirksärztekammern
Amtliche Bekanntmachungen zur Kammerwahl