12. Oktober 2026
ÄBW Heft 10 erschienen

Editorial
KI im Gesundheitswesen
Die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz (KI) sind dramatisch. Potenziale, aber vor
allem die Risiken, sind eines der hitzig diskutierten Themen dieser Tage. Angewandte KI im Gesundheitswesen kann dabei für den zukünftigen Erhalt unserer hohen Versorgungsqualität ein Schlüssel ein, allerdings ein sehr komplexer, da hier hohes Innovationspotenzial auf besonders hohe regulatorische Anforderungen trifft. (...)
Titelthema
Wahlspezial zur Kammerwahl
Das Heft ist spiegelbildlich von beiden Seiten lesbar; es gibt dieses Mal keine Vorder- und Rückseite, sondern gleich zwei Titelseiten. Die Leserinnen und Leser entscheiden, wo sie mit der Lektüre beginnen: beim Editorial und den anschließenden weiteren redaktionellen Beiträgen, gefolgt von Bekanntmachungen und Rubrikanzeigen. Oder beim „Wahlspezial“, wo neben wichtigen Informationen zur Kammerwahl im November auch Inserate von Wahlbewerbern beziehungsweise deren Verbänden zu finden sind. (...)
Kammern und KV
Sichere Entscheidungen im Umgang mit Arzneimitteln
Arzneimittelsicherheit – ein heikles Thema: Wie sicher sind sie? Welche Wechselwirkungen und Dosierungen gibt es zu beachten? Und was ist über Nebenwirkungen bekannt? Das alles und mehr müssen Ärztinnen und Ärzte in ihrem Berufsalltag beachten, denn Patientensicherheit ist ein hohes Gut. Unterstützung bekommen sie unter anderem Fachausschuss die Bundesärztekammer in allen Fragen rund um die Arzneimittelbehandlung, -entwicklung und -sicherheit und dient in gleicher Funktion auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). (...)
Arzt & Recht
Patienten-Einsichtsrecht in Behandlungs unterlagen
Patientinnen und Patienten haben nach Paragraf 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Recht darauf, Einsicht in ihre vollständige Patientendokumentation zu nehmen und Kopien ihrer Behandlungsunterlagen zu erhalten. Dieses Einsichtsrecht bezieht sich auf die von Ärztinnen und Ärzten geführte Behandlungsakte, in der der Behandlungsverlauf dokumentiert wird, und ist von der elektronischen Patientenakte (ePA) zu unterscheiden. (...)
Vermischtes
Interview „Hilfe im Sinne der Menschlichkeit“
Medical Solidarity International unterstützt jährlich über 20.000 Geflüchtete an den
Außengrenzen der Europäischen Union medizinisch und psychosozial. Im Mai war Dr. Christiane Guderian aus Freiburg ehrenamtlich für die Hilfsorganisation in Athen und Umgebung aktiv. Mit ihr hat ÄBW-Chefredakteur gesprochen. (...)
Unsere Ausgaben lassen sich auch online als Blätter-PDF lesen oder downloaden.
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen.
Werr die gedruckte Ausgabe abbestellen möchte, muss die digitale Ausgabe monatlich selbständig auf der Website lesen oder als PDF-Dokument herunterladen. Einen Aboservice oder Ähnliches gibt es dafür derzeit leider nicht.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Daten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.
