12. September 2024
ÄBW Heft 9 erschienen
MFA-Stellenbörse der Landesärztekammer
Neue Bürokratiewelle in Krankenhäusern
Höhere Honorare für die Arztpraxen
Doppelinterview: „Wir benötigen Bündnisse der Motivierten“
MFA bekommen Abschlusszeugnis
Hitzeschutz beim Planen und Bauen
Schutz vor Cyber-Angriffen
Ärztekammer unterzeichnet Deklaration
Einigung für Poolärzte
MTX 15 mg s. c. und ASS 100 mg
Namen und NachrichtenInterview: „Deutlich mehr als ‚nur‘ Medizin“
Medikamentenversorgung weist Lücken auf
Sprachmittler im Gesundheitswesen
Zweitmeinung von KI?
Adäquate Vergütung für Vertragsärzteschaft
Long Covid / Post-Covid-Syndrom
Weiterhin auf Wachstumskurs
Schnelle und unbürokratische Einreise von Fachkräften
„Populismus in Reinform“
Weiterentwicklung der Televisite
Veranstaltungsübersicht
Bekanntmachungen
Impressum
Der Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert.
Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise Ärzte-Ehepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.de lesen oder sich als PDF-Datei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.
Wie vorgehen, wenn kein gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?
Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adressänderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer möglich.
Man kann die Bezugsänderung aber auch selbständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www.aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.