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Ärzteschaft kritisiert GKV-Sparpaket
© Iryna / stock.adobe.comDie Landesärztekammer Baden-Württemberg und ihre vier Bezirksärztekammern kritisieren das vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). „Die Finanzen des GKV-Systems müssen fair und nachhaltig saniert werden, daran besteht kein Zweifel. Das vorgelegte Sparpaket wird dieser Aufgabe jedoch nicht gerecht und nimmt die Leistungsträger einseitig in die Verantwortung. Dass die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen und Krankenhäusern dagegen nun protestieren, ist allzu verständlich. Denn das Gesetz wird die gesundheitliche Versorgung destabilisieren“, befürchtet Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller.
Er kritisiert insbesondere die anhaltende Weigerung des Bundes, die Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehenden vollständig zu übernehmen. Erst diese ordnungspolitische Geisterfahrt mache ein GKV-Sparpaket in dieser Größenordnung überhaupt nötig. „Die jährliche Finanzierungslücke von schätzungsweise zehn bis zwölf Milliarden Euro ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die der Bund aus Steuermitteln aufzukommen hat. Sie darf nicht einseitig auf die Solidargemeinschaft in der GKV abgewälzt werden oder, wie mit dem vorgelegten Sparpaket vorgesehen, in der Versorgung gespart werden“, führt Dr. Miller aus. Das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht zwar eine sukzessive Erhöhung der Pauschalen für Bürgergeldbezieher auf niedrigem Niveau vor. Gleichzeitig wird jedoch der Bundeszuschuss zur GKV um jährlich zwei Milliarden gekürzt, womit der Bund in Summe seine Zuschüsse an das GKV-System sogar zurückfährt.
Umfangreiche Kürzungen
Um die Beitragssätze in der GKV stabil zu halten, sieht das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter anderem umfangreiche Kürzungen in Arztpraxen und Krankenhäusern vor. Knapp sieben Milliarden Euro der prognostizierten Deckungslücke in Höhe von knapp 15 Milliarden Euro will das Bundesgesundheitsministerium hier einsparen.
Konkret sieht der Entwurf für die Krankenhäuser eine Abschaffung der Finanzierung der Kostensteigerungen aus Tarifverträgen vor, die Pflegebudgets sollen gekürzt und die Prüfungen des Medizinischen Dienstes massiv ausgeweitet werden. „Insgesamt droht die Versorgung künftig allein von den verfügbaren Finanzmitteln bestimmt zu werden. Gerade in einer Phase, in der die Krankenhausreform in den Ländern umgesetzt wird und andere Strukturreformen in Planung sind, ist das ein völlig falscher Ansatz“, bilanziert Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden (Karlsruhe) und Krankenhausarzt.
Die in der Summe massiven Sparpläne bei den Krankenhäusern konterkarieren auch die gegenwärtigen Bemühungen zur Steigerung der Krisenresilienz. „Epidemien und Pandemien, kriegerische Auseinandersetzung oder auch Natur- und Umweltkatastrophen – die zusätzlichen Aufgaben, die von den Krankenhäusern zur Steigerung ihrer Krisenresilienz richtigerweise erwartet werden, müssen von der Politik mit den entsprechenden zusätzlichen finanziellen Mitteln unterlegt werden. Wenn stattdessen nun aber die stationären Strukturen noch weiter finanziell ausgepresst werden, gerät die Handlungsfähigkeit des gesamten Systems im Ernstfall in Gefahr“, warnt Dr. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg (Reutlingen) und Hausärztin.
Sparpaket mit spürbaren Auswirkungen
Auch im ambulanten Bereich wird das Sparpaket spürbare Auswirkungen haben. „Die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, sollen gestrichen werden, ebenso die Befüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ganz zu schweigen von der Wiedereinführung von Budgetregelungen, die wir gerade erst erfolgreich hinter uns gelassen haben“, kritisiert Dr. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden (Freiburg) und niedergelassene Ärztin.
„Der Gesetzentwurf sollte eigentlich diejenigen fördern, die seit Jahren in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) durch gezielte Steuerung und zielgerichteter Medikation ihren Sparbeitrag erbracht haben. In Baden-Württemberg – dem Stammland der Versorgungsmodelle im haus- und fachärztlichen Bereich – jetzt bremsen zu wollen, erscheint mir völlig widersinnig, wir leisten den Sparbeitrag doch schon lange“, bemängelt Dr. Jürgen de Laporte, Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (Stuttgart) und Hausarzt.
„Die gesetzlich Krankenversicherten werden die Auswirkungen des Spargesetzes unmittelbar in ihrem Portemonnaie spüren, beispielsweise durch die Einführung umfangreicher Zuzahlungen, die Erhöhung von Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, durch Einschränkungen der Familienversicherung etc.”, fasst Dr. Miller finanzielle Folgen zusammen, falls das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird. „Darüber hinaus sind alle Verantwortlichen in der Landesärztekammer in großer Sorge um die Aufrechterhaltung der bisher qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Denn als mittelbare Folge des Gesetzes sind in allen Bereichen Leistungseinschränkungen zu befürchten”, so der Kammerpräsident.
Ab 12. Juni 2026 beraten der Bundestag und der Bundesrat das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Zahlreiche Ärzteverbände haben ihre Mitglieder im Vorfeld zu Protestmaßnahmen und teilweise auch Praxisschließungen aufgerufen. Damit wollen sie Bürger und Patienten sowie die politischen Entscheidungsträger in Bundestag und Bundesrat über die einschneidenden Folgen des Gesetzes informieren.
