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    Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin

    und Innere Medizin, Vogt

Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine gesetzlich ver­pflichtende Tätigkeit. Die tägli­che Praxis zeigt, dass bei der Ausübung dieser ver­ant­wortungs­vollen und vielgestaltigen Aufgabe oft Fragen auftreten, die einer Klärung bedürfen. Bisweilen gibt es in der Praxis pro­ble­ma­tische Situationen, in denen Unsicherheit vor­herrscht, z. B. beim Verdacht eines nicht natürli­chen Todes, bei der Festlegung des Todes­zeit­punkts oder bei der Frage nach Meldepflichten.

In unserem Seminar werden Sie von Experten praxisnah und umfassend über die Grundlagen der Leichenschau und die Meldepflich­ten informiert. Neben den Aspekten der praktischen Durchführung einer Leichenschau werden außerdem die recht­li­chen Rahmenbedingungen und die Sicht des Gesundheitsamtes beleuchtet:

  • Leichenschau: Meine schwierigsten Fälle
  • Leichenschau aus ärztlicher und gerichts­medizinischer Sicht
  • Vorgehensweise bei Anhaltspunkten für nicht natürlichen Tod oder bei nicht identifi­zier­baren Verstorbenen
  • Rolle der Behörden bei der ärztlichen Leichen­schau
  • Abrechnung der ärztlichen Leichenschau 

Programmflyer

Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn besteht keine Zahlungsverpflichtung. Bei einer Abmeldung vom 13. bis 8. Tag vor dem Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% erhoben. Bei einer Abmeldung ab dem 
7. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Entgeltes zu bezahlen. 
Falls die Mindestteilnehmerzahl eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht ist, kann die Veranstaltung abgesagt werden.  
(AGBs der Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen der Bezirksärztekammer Südwürttemberg)

Informationen und Anmeldung
time
05. April 2025
time
07:00 - 11:30
location
Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
5 Fortbildungspunkte
Für Ärztin/Arzt
60 EUR