Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin
und Innere Medizin, Vogt
Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine gesetzlich verpflichtende Tätigkeit. Die tägliche Praxis zeigt, dass bei der Ausübung dieser verantwortungsvollen und vielgestaltigen Aufgabe oft Fragen auftreten, die einer Klärung bedürfen. Bisweilen gibt es in der Praxis problematische Situationen, in denen Unsicherheit vorherrscht, z. B. beim Verdacht eines nicht natürlichen Todes, bei der Festlegung des Todeszeitpunkts oder bei der Frage nach Meldepflichten.
In unserem Seminar werden Sie von Experten praxisnah und umfassend über die Grundlagen der Leichenschau und die Meldepflichten informiert. Neben den Aspekten der praktischen Durchführung einer Leichenschau werden außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Sicht des Gesundheitsamtes beleuchtet:
- Leichenschau: Meine schwierigsten Fälle
- Leichenschau aus ärztlicher und gerichtsmedizinischer Sicht
- Vorgehensweise bei Anhaltspunkten für nicht natürlichen Tod oder bei nicht identifizierbaren Verstorbenen
- Rolle der Behörden bei der ärztlichen Leichenschau
- Abrechnung der ärztlichen Leichenschau
Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn besteht keine Zahlungsverpflichtung. Bei einer Abmeldung vom 13. bis 8. Tag vor dem Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% erhoben. Bei einer Abmeldung ab dem
7. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Entgeltes zu bezahlen.
Falls die Mindestteilnehmerzahl eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht ist, kann die Veranstaltung abgesagt werden.
(AGBs der Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen der Bezirksärztekammer Südwürttemberg)