- Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Dr. med. Florian Laux, Chefarzt der Reha-Klinik Schwäbische Alb GmbH & Co. KG, Bad Urach
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde zu melden (§ 202 - Sozialgesetzbuch - SGB VII). Darüber hinaus müssen Ärztinnen und Ärzte die Patienten unterrichten und ihnen die Adressaten der Anzeige nennen. Ziel dieser Informationspflicht ist es, den Unfallversicherern zu ermöglichen, aufgrund § 3 der Berufskrankheitenverordnung, geeignete Maßnahmen zur Prävention einzuleiten. Allerdings erscheint das Berufskrankheitenrecht zuweilen als „ein Buch mit sieben Siegeln.“
Deshalb wollen wir Ihnen in diesem Seminar praktische Tipps und Hinweise zum Procedere der ärztlichen Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit geben und auf Ihre Fragen eingehen.
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