01. Juli 2024

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Ärztliche Selbstverwaltung

Gedankenaustausch mit den Ärzteschaften

Symbolbild: Ärztegruppe steht zusammen© Adobe Stock / Iryna

Stuttgart, 2. Juli 2024. Baden-Württemberg zählt 47 Ärzteschaften, die auf Kreisebene die räumlich kleinsten Ärztekammer-Einheiten darstellen. Zu ihren Aufgaben gehören der kollegiale Austausch auf regionaler Ebene und ärztliche Fortbildung. Auch der kontinuierliche Dialog mit den vier Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer steht auf der Agenda der Ärzteschaften.

Ende Juni konnte Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer, die Vorsitzenden der Ärzteschaften zu einem virtuellen Gedanken- und Informationsaustausch begrüßen. Im Mittelpunkt standen dabei der „Jobturbo“ und weitere Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit und ihrer regionalen Servicecenter, die Geflüchtete schneller in Arbeit bringen, indem diese eng betreut und so gezielter vermittelt werden können.

Das baden-württembergische Gesundheitswesen leide seit längerer Zeit an einem ausgeprägten Fachkräftemangel, insbesondere bei den Medizinischen Fachangestellten, betonte Dr. Miller. Die Angebote der Bundesagentur umfassen neben der reinen Stellenvermittlung auch Sprachkurse, Praktika oder finanzielle Fördermöglichkeiten. Um dieses Angebot bei allen Ärztinnen und Ärzten bekannter zu machen, werden Landesärztekammer und Bundesagentur für Arbeit im Herbst eine gemeinsame Informationsveranstaltung anbieten. Bis dahin stehen die regionalen Ärzteschaften als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Weitere Beratungsthemen des Treffens waren unter anderem auch die Beschlüsse des Deutschen Ärztetags, der erst kürzlich stattgefundene Hitzeaktionstag, verschiedene Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene sowie die jüngsten Bemühungen der ärztlichen Körperschaft, die Qualität der ärztlichen Weiterbildung zu verbessern. Hierzu wurden die vier Online-Fortbildungsmodule „Wissen für Weiterbildende" entwickelt. Sie richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte, die erstmalig eine Weiterbildungsbefugnis beantragen, um ihnen die notwendigen Grundinformationen für ihre Aufgaben zu vermitteln: Die Weiterbildungsbefugten werden auf ihre neue Rolle vorbereitet und über damit verbundene Rechte und Pflichten informiert. Darüber hinaus haben auch alle interessierten Kammermitglieder die Möglichkeit, den Kurs zu absolvieren.