13. November 2024
Homöopathie ab 1. Dezember offiziell nicht mehr in der Weiterbildungsordnung
Stuttgart, 14. November. Ab dem 1. Dezember ist die Zusatzweiterbildung Homöopathie auch offiziell nicht mehr Bestandteil der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Südwesten.
Im Sommer 2024 hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung beschlossen. Das Sozialministerium musste anschließend im Rahmen seines Genehmigungsprozesses aber noch prüfen, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden. Im Herbst hat das Ministerium seine Genehmigung schließlich erteilt; damit kam der Vorgang zum Abschluss.
Demnach wird die Zusatzweiterbildung Homöopathie von der Landesärztekammer künftig nicht mehr angeboten. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg mit Methoden und/oder Mitteln der Homöopathie wird aber weder eingeschränkt noch verboten. Ärztinnen und Ärzte, die homöopathische Behandlung anbieten möchten, können dies auch weiterhin tun und dies in ihrer Außendarstellung beispielsweise durch Hinweis auf einen entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Praxisschild oder im Internetauftritt deutlich machen.
Wer als Ärztin beziehungsweise Arzt die Zusatzweiterbildung Homöopathie bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben hat oder sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in dieser Weiterbildung befindet, kann sie auch nach der Streichung aus der Weiterbildungsordnung beibehalten beziehungsweise die Weiterbildung innerhalb von drei Jahren abschließen.