04. Oktober 2026
Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht feiern Jubiläum
Reflektieren, analysieren und Lösungen finden, sodass es nicht zum Gerichtsverfahren kommt. Dafür stehen seit 50 Jahren die Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht in Baden-Württemberg. Sie sind bei den Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg im Einzugsgebiet der Landesärztekammer eingerichtet und helfen dabei, das Thema „Behandlungsfehler“ professionell anzugehen und medizinische Streitfälle zwischen Patienten und Ärzteschaft außergerichtlich zu klären.
Konkret gehört es zu den Aufgaben der Gutachterkommissionen, ärztliches Handeln sachverständig zu begutachten. Das Ziel: den in der Gesundheit geschädigten Patienten bei der Durchsetzung begründeter Ansprüche unterstützen – beziehungsweise der Ärztin/dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe erleichtern. Gutachterkommissionen tragen so bei Streitigkeiten zur Befriedigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses bei, entlasten die Gerichte und werden den Interessen des Patienten dahingehend gerecht, dass sie diesem ein objektives und kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten. Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Feststellungen oder Empfehlungen. Wenn die Patienten oder die Ärztin beziehungsweise der Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission nicht einverstanden ist, kann der ordentliche Rechtsweg beschritten werden. Der Rechtsweg wird durch die Tätigkeit der Gutachterkommissionen nicht ausgeschlossen.
Spannende und lebendige Festveranstaltung
Für das 50-jährige Jubiläum hatte die Landesärztekammer Anfang Oktober in die Kammerräumlichkeiten nach Stuttgart eingeladen. Es wurde aber nicht nur zusammen gefeiert, sondern auch umfassend über Aufgaben und Arbeitsweise der Gutachterkommissionen informiert. Zudem bekamen die Gäste, die persönlich anwesend oder über Livestream zugeschaltet waren, Einblicke in die Historie der Gremien. Insgesamt rund 100 Interessierte erlebten auf diese Weise eine spannende und lebendige Festveranstaltung.
Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, fasste bei seiner Begrüßung pointiert die Stärke der Kommissionen zusammen: Fälle objektiv zu beurteilen „ohne diese zu beschönigen oder zu dramatisieren, sodass Konflikte friedlich beigelegt und weitere Belastungen für die Beteiligten vermieden werden.“ Denn tatsächlich sei die Konfrontation mit Behandlungsfehlern für viele - auch und gerade für Ärztinnen und Ärzte – erst einmal ein Schock. Allerdings: „Ärztliches Handeln ist immer auch mit Risiken verbunden“, hob Dr. Miller hervor. Dass aber in der Folge gerichtliche Auseinandersetzungen oftmals vermieden werden könnten, stärke das Vertrauen in die Kommissionen nachhaltig. Der Kammerpräsident dankte in diesem Zusammenhang allen in die Arbeit der Kommissionen Involvierten. „Dass Sie sich mit Ihrer Zeit und Ihrer Expertise einbringen und zur Lösung von Problemen beitragen, ist beileibe keine Selbstverständlichkeit!“
Daten, Zahlen und Fakten zur Arbeit der Kommissionen
Dr. Manfred Eissler, langjähriger Statistikbeauftragter der Gutachterkommissionen, und die Juristische Geschäftsführerin der Landesärztekammer Ulrike Hespeler vermittelten den Gästen die Arbeit der Kommissionen durch ganz konkrete Daten, Zahlen und Fakten: In den 50 Jahren ihres Bestehens hätten die Kommissionen insgesamt rund 50.000 Fälle bearbeitet. Im vergangenen Jahr 2025 seien beispielsweise 779 Anträge neu eingegangen, führte Dr. Eissler aus. Bei 77 von 320 Sachentscheidungen seien Behandlungsfehler bestätigt worden. Ein Blick zurück in die Vergangenheit und der Vergleich mit den Vorjahren ermöglichte eine Einordnung dieser Zahlen: So waren es 2016, vor zehn Jahren, 1.117 Anträge, 618 Sachentscheidungen und 161 bestätigte Behandlungsfehler.
Bundeweit liege die Quote bejahter Behandlungsfehler relativ konstant bei 30 Prozent, führte Dr. Eissler weiter aus. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liege derzeit im Bundesschnitt bei 15 Monaten, im Südwesten dagegen bei nur 13 bis knapp 14 Monaten.
Ulrike Hespeler brachte den Zuhörenden ergänzend ein Charakteristikum aus Baden-Württemberg näher, das den Kommissionen hierzulande bei ihrer Arbeit sehr hilft: Der sogenannte „mündliche Erörterungstermin“ schaffe die Möglichkeit, Sachverhalte in Ruhe und in dezidiert neutraler Atmosphäre zu erläutern sowie offene Fragen zu klären. Das persönliche Gespräch aller Beteiligten sei ein essenziell wichtiger Schritt auf dem Weg zur Prozessvermeidung und mit ein Grund für den Erfolg der Kommissionsarbeit, war zu erfahren.
Deutlich wurde zudem, dass Gutachterkommissionen auch organisatorisch mit der Zeit gehen: Denn inzwischen ist die Antragstellung bei den Gutachterkommissionen vollständig digital möglich. So entstehen keine Kopier- und Portokosten, Postlaufzeiten fallen weg und außerdem haben Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie Gutachter über ein Onlineportal jederzeit Zugriff auf wichtige Unterlagen.
Lob „von außen“
Besonders bedeutend war für die Ärztekammer die Tatsache, dass sich auch externe Stellen und Institutionen ins Jubiläum einbrachten und auf diese Weise die Gutachterkommissionen als wichtige Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung würdigten. Mit Dr. Andreas Vogelmann aus dem baden-württembergischen Sozialministerium war ein Vertreter der Aufsichtsbehörde vor Ort. Er betonte: Die Kommissionen sorgten für Vertrauen und leisteten einen wichtigen Beitrag in Sachen Fehlerprävention im medizinischen Betrieb. Vertrauen entstehe dort, wo mit möglichen Fehlern offen, sachlich und verantwortungsvoll umgegangen werde. Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, meldete sich mit einer Videobotschaft und lobte die Gutachterkommissionen als Ausdruck einer Verantwortung übernehmenden Selbstverwaltung. Baden-Württemberg habe mit der Gründung der landeseigenen Kommissionen früh Initiative ergriffen und beweise, dass im „Ländle“ durch die regionale Struktur der Kommissionen – die Einbettung in die Bezirksebene – Unabhängigkeit mit Nähe zur ärztlichen Standesvertretung vor Ort verbunden wird.
Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Medizinrecht von der Ludwig-Maximilians-Universität München, bot schließlich mit seinem Festvortrag zum Thema „Arzthaftung“ einen umfangreichen und pointierten Einblick in die Historie des Begriffs und hob den nötigen Reformbedarf hervor, um Prozesse zu optimieren und den Beteiligten mehr Sicherheit zu bieten. Anschließend stellte er sich den Fragen der Zuhörenden. Diese Möglichkeit wurde überaus rege genutzt; dabei wurden beispielsweise Kasuistiken vorgestellt und diskutiert oder fachliche Nachfragen beantwortet. Gerade diese Interaktion des Publikums mit dem Festredner wurde von den Anwesenden als überaus hilfreich und zudem kurzweilig empfunden.
Videoclips ließen Beteiligte zu Wort kommen
Für eine ganz besondere Atmosphäre sorgten auch an bestimmten Programmpunkten eingespielte Videoclips, in denen an der Arbeit der Kommission unmittelbar Beteiligte zu Wort kamen. Sie teilten persönliche Erlebnisse und was ihnen im Lauf der Jahre besonders in Erinnerung geblieben war. So gaben sie dem Thema des Tages „ein Gesicht“ und verdeutlichten den Zuhörenden: Hier geht es nicht um etwas Abstraktes, sondern um konkrete Fälle, die Menschen persönlich berühren und prägen.
Insgesamt machte die Jubiläumsveranstaltung deutlich, dass die Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht, die bei den vier Bezirksärztekammern angesiedelt sind, auf eine bewegende und erfolgreiche Geschichte zurückblicken können. Ihr Wirken trägt erheblich zur Patientensicherheit und zur Qualitätssicherung bei. Dabei gehen sie mit der Zeit und nutzen inzwischen moderne Technologien, um ihre verantwortungsvolle Arbeit stemmen zu können. Grund genug also, auch den nächsten 50 Jahren mit viel Optimismus entgegenzusehen!
