13. August 2025

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Kompetente Begleitung

Lebendspendekommissionen arbeiten seit 25 Jahren erfolgreich

Ein Symbolbild zur Organspende: Würfel formen die Wörter "geben" und "Leben"© Adobe Stock / Frank H.

Seit 25 Jahren begleitet die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein hochsensibles Thema der modernen Medizin: die Lebend-Organspende. Sie hat seither Lebendspendekommissionen in den vier Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg eingerichtet.

Für manche lebensbedrohlich Erkrankte bring nur eine Organtransplantation die Chance auf Rettung. Dabei hat sich die Lebend-Organspende in vielen Fällen als etablierte Alternative zur postmortalen Spende bewährt. Eine Lebendspende ist gemäß Transplantationsgesetz nur innerhalb der Familie oder zwischen Menschen mit einer engen persönlichen Beziehung möglich, um Missbrauch zu vermeiden. Gespendet werden vor allem Lebern und Nieren.

Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, betont: „Viele Organspenderinnen und -spender sowie diejenigen, die auf die Spende angewiesen sind, empfinden alles, was damit zusammenhängt, als eine hochintensive Zeit mit Hoffnungen, Ängsten und Unsicherheiten. Umso wichtiger ist es, dass der Entscheidungsprozess im Vorfeld einer Lebendorganspende kompetent begleitet wird. Spender und Empfänger müssen geschützt werden. Missbrauch muss verhindert werden. Hier setzt die Arbeit unserer Lebendspendekommissionen an.“

Persönliche Anhörung

Tätig werden die Kommissionen auf Antrag der Transplantationszentren. Potenzielle Spender und Empfänger werden von der Kommission persönlich angehört. Sie hat gemäß Transplantationsgesetz unter anderem zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Spende gegeben sind und ein zulässiges Näheverhältnis besteht (Verwandtschaft, enge emotionale Bindung etc.). Durch ihr Fragerecht kann sich die Kommission eine „Plausibilität“ verschaffen. Gleichzeitig wird überprüft, dass die Spende freiwillig und ohne Zwang oder Druck erfolgt, dass kein Organhandel vorliegt und dass für die Spende kein Entgelt oder andere materielle Entlohnung entgegengenommen wird.

Damit kommt der Kommission die verantwortungsvolle Aufgabe zu, zu überprüfen, ob die Spende auf gesetzeskonformer, freiwilliger und unabhängiger Basis geschieht. Dies erfordert Einfühlungsvermögen und fachliches Know-how. Die Kommission vereinigt daher personell das Fachwissen verschiedener Bereiche; ihr gehören eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt (nicht am Transplantationsprozess beteiligt), eine Person mit der Befähigung zum Richteramt sowie eine in psychologischen Fragen erfahrene und ausgebildete Person an.

Schon die jüngere Vergangenheit untermauert die Relevanz der Lebendspendekommissionen: In den Jahren 2020 bis 2024 befassten sich die Kommissionen den vier Bezirksärztekammern mit insgesamt 516 gestellten Anträgen zur Lebendspende. 497 davon wurden genehmigt. Häufig sind es Ehefrauen beziehungsweise Ehemänner, die für ihre Partner beziehungsweise Partnerinnen Organe spenden; aber natürlich tun dies auch Eltern für ihre Kinder, Großeltern für ihre Enkel oder Brüder für ihre Schwestern und umgekehrt. Dabei wird klar: Hinter der Statistik stehen menschliche Schicksale und Phasen des „Hoffen und Bangens“ – Organspende ist und bleibt eine Grenzerfahrung. Die Kommissionsmitglieder berücksichtigen dies, arbeiten eng mit den Transplantationszentren zusammen und sind bei den Gesprächen mit Betroffenen gefragt, persönliche Integrität und Empathie zu zeigen und nicht nur Fragen „abzuarbeiten“.

Neuregelung der Lebendspende in Aussicht

Jüngst hatte die Bundesregierung angekündigt, unter anderem Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren – überkreuz – zulassen zu wollen („Überkreuzspende“). Dies bedarf einer Änderung des Transplantationsgesetzes. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Rahmen eines Referentenentwurfs neue Regeln für die Organspende formuliert; gestern wurden dazu Verbände angehört. – Ärztlicherseits wird eine Neuregelung der Lebendorganspende unterstützt; der Deutsche Ärztetag hatte 2021 mit Beteiligung der baden-württembergischen Delegierten politische Entscheidungsträger explizit dazu aufgefordert, für eine Ausweitung des Spenderkreises zu sorgen. Dass Ärztinnen und Ärzte „tief in der Materie drin sind“ und ihre Expertenmeinung daher von großem Gewicht sein sollte, steht außer Frage.

Das unterstreicht auch Landesärztekammer-Präsident Dr. Miller: „Seit 25 Jahren leisten unsere Lebendspendekommissionen verlässliche Arbeit; dafür gebührt den Mitgliedern unser aller Dank. Die Zukunft wird die Kommissionen vor neue Herausforderungen stellen. Gesellschaftliche Veränderungen, technologische Entwicklungen und neue medizinische Möglichkeiten machen kontinuierliche Anpassungen erforderlich. Das werden die Kommissionen weiterhin mit hohem Engagement und fachlicher Exzellenz begleiten.“