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Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden.
Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord?
Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, werden in Teil 1 Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt.
Referenten:
PD Dr. med. Christopher Neuhaus,
stellv. Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e.V.
Julius Springer,
Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG
Wissenschaftliche Leitung:
PD Dr. med. Christopher Neuhaus