13. März 2025

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Versorgung

Meldepflicht bei Infektionen: Portal für Arztpraxen freigeschaltet

Virus / Symbolbild© Adobe Stock / peshkova

Stuttgart, 14. März 2025. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat das Meldeportal DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) für Arztpraxen freigeschaltet. Damit kann es nun auch von Vertragsärztinnen und -ärzten genutzt werden, um Infektionskrankheiten an die Gesundheitsämter zu melden.

Viele Labore nutzen das Portal bereits zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern. Und auch alle Gesundheitsämter sind angeschlossen. Ab sofort sollen darüber auch alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.

Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentifizierung notwendig. Das Meldeportal ist sowohl im Internet als auch in der Telematik-Infrastruktur erreichbar.

Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Kinderlähmung, Röteln oder Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen (eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle); diese Meldung an die Gesundheitsämter muss elektronisch erfolgen.