Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab dem 19.05.2026 für Mitglieder und bestimmte Benutzergruppen verpflichtend.

Informationen zu den Benutzergruppen entnehmen Sie unseren FAQs.

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28. Mai 2026

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Neues Landesnichtraucherschutzgesetz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Weltnichtrauchertag Symbolbild_Arzt bricht Zigarette durch© Visualmind / stock.adobe.com

Zum 1. Juni 2026 tritt das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, den Gesundheitsschutz weiter zu stärken, insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen und das bestehende Nichtraucherschutzrecht an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis.

Vom 1. Juni 2026 an gilt ein Rauchverbot insbesondere:

  • in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
  • an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
  • sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.

Das Gesetz gilt künftig neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.