02. Februar 2025

|
Kenntnisprüfungen

Organisation und Durchführung von Kenntnisprüfungen

© Adobe Stock / peopleimages.com

Durch die Verordnung zur Änderung der Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, die am 22.01.2025 im Gesetzblatt verkündet wurde, wird die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung von Kenntnisprüfungen in der Humanmedizin für Personen aus sog. Drittstaaten zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ab dem 01.02.2025 vom Regierungspräsidium Stuttgart auf die Landesärztekammer Baden-Württemberg übertragen. Die Bezirksärztekammer Südbaden wird als "Zentrale Stelle Kenntnisprüfung" die der Landesärztekammer Baden-Württemberg übertragene Aufgabe wahrnehmen.

Für Fragen rund um die Organisation und Durchführung von Kenntnisprüfungen bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Stelle Kenntnisprüfung bei der Bezirksärztekammer Südbaden:

  • per E-Mail unter kenntnispruefung@baek-sb.de
  • per Telefon unter 0761/600-4717 (Servicetelefon Kenntnisprüfung mit Sprechzeiten am Mittwoch von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
  • per Telefax unter 0761/600-4757
  • per Post an Bezirksärztekammer Südbaden, Zentrale Stelle Kenntnisprüfung, Postfach 100229, 79121 Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg