24. Juni 2024

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Telematikinfrastruktur

Privatärzte - Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur© Bild: adobe stock / MQ-Illustration

Privatärztinnen und -ärzte haben ab diesem Jahr die Möglichkeit, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen.

Für einen Teil dieser Ärztinnen und Ärzte wird es sogar notwendig sein, sich zeitnah an die TI anzuschließen. Der Grund dafür ist der Start des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD). Das Implantateregistergesetz gibt vor, dass Meldungen von Brustimplantaten ab 01.07.2024 über einen TI-Anschluss erfolgen müssen. Ab 01.01.2025 wird diese Meldepflicht auf Hüft- und Knieimplantate erweitert.

Auch unabhängig von einer Verpflichtung wird der Anschluss an die TI für Privatärztinnen und -ärzte voraussichtlich alternativlos sein, da mittels der TI beispielsweise das Verordnen von elektronischen Rezepten, der Zugriff auf die elektronische Patientenakte und die Notfalldaten von Versicherten sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht wird.

Für den Zugang zur TI werden unter anderem benötigt:

  • Ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer, welche die Mitgliedschaft in der Kammer und zugleich die privatärztliche Praxistätigkeit in Niederlassung bestätigt.
  • Eine SMC-B Institutionskarte (Security Module Card – Typ B)

Der eHBA, die Bescheinigung der Kammermitgliedschaft und die Bestätigung der Praxistätigkeit in Niederlassung sind Voraussetzungen für den Erhalt einer SMC-B.

Nähere Informationen zum eHBA

Die Bescheinigung können sich Privatärztinnen und -ärzte entweder selbst auf dieser Internetseite der Landesärztekammer über das Dashboard in den Stammdaten hinter dem LOGIN herunterladen oder beim Meldewesen ihrer Bezirksärztekammer anfordern.

Bei Fragen zum eHBA und zur Bescheinigung:

portal@laek-bw.de

0711 76989-2698

Die gematik ist verantwortlich für die Ausgabe der Institutionskarten SMC-B an Praxen privatärztlich tätiger Ärztinnen und Ärzte. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.

Weitere Informationen:

Privatpraxen | gematik

 gematik Fachportal