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27. Juni 2026
Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Ende Juni ist die Lage mehr als angespannt: Das vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung hat massiven Protest der Ärzteschaft provoziert. Denn Leistungsträger werden einseitig in die Verantwortung genommen, Ärztinnen und Ärzte befürchten große Nachteile für die Patienten und die Versorgung generell. Ganz zu schweigen von den „Dauerbaustellen“ Fachkräftemangel, schleppende Digitalisierung, am Limit arbeitendes medizinisches Personal etc., die „obendrauf“ an den Kräften zehren.
Zudem gibt es in Baden-Württemberg noch eine „Unbekannte“: Erst kürzlich ist die neue baden-württembergische Landesregierung in ihre Amtszeit gestartet. Welche Impulse gehen von ihr aus. Welche Erwartungen hat die Ärzteschaft von der Landespolitik – und umgekehrt?
Ärzteschaft zukunftsfähig halten
Vor diesem Hintergrund kam die Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Stuttgart zu ihrer Sommersitzung zusammen. Die Aufgabe der Delegierten: diskutieren, sich ein Lagebild machen und richtungsweisende Entscheidungen treffen, um den ärztlichen Stand in unruhigen Zeiten zukunftsfähig zu halten. Dabei waren die Delegierten besonders in der Verantwortung, trotz hochsommerlicher Temperaturen einen „kühlen Kopf zu bewahren“.
Auf dem Tagungsprogramm standen unter anderem der Umgang mit den aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen, finanzielle Belange, die Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung sowie Nachhaltigkeits-Aspekte. Auch der neue baden-württembergische Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand nahm als Gast und mit einem „gesundheitspolitischen Impuls“ an der Sitzung teil – auf Einladung von Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller, der eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angeboten hatte.
Dr. Miller brachte es zu Beginn der Sitzung mit Blick auf die Versorgungslage auf den Punkt: „Wie soll es weitergehen,“, fragte er sich, „wenn gut aufgestellte Krankenhäuser insolvent werden?“ – Wenige Tage zuvor war der Insolvenzantrag des Stuttgarter Marienhospitals bekannt geworden. Über Jahrzehnte hochqualifizierte Medizin, ohne zuerst nach den Fallerlösen zu fragen: Das scheine – auch gerade angesichts der Sparpläne der Bundespolitik – nicht mehr möglich zu sein, so Dr. Miller weiter.
Untragbare Situation
Auch im niedergelassenen Bereich sei manche Praxis „am Ende“, weil sie kein Personal finde oder kein Nachfolger den Betrieb übernehme. Die Kolleginnen und Kollegen in den Arztpraxen brauchen Bürokratieerleichterungen und Planungssicherheit. Stattdessen wird die Ärzteschaft durch das Reformvorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken noch mehr belastet. „Die Situation ist untragbar, es geht um Vertrauensverlust in den Staat!“, fasste Dr. Miller zusammen.
Leider seien die im Gesetzentwurf dargelegten Sparpläne aber so konkret wie niederschmetternd;. „Alle Anstrengungen, von konstruktiven Vorschlägen bis hin zu Protestaktionen, prallen am Ministerium ab“, kritisierte der Kammerpräsident. „Und die Abgeordneten werden auf Koalitionstreue eingeschworen – aus blanker Angst vor dem Scheitern der Regierung.“
Wenige Tage zuvor hatten die Landesärztekammer und ihre vier Bezirksärztekammern die Situation nochmals öffentlichkeitswirksam adressiert und in einem offenen Brief an die Bundesgesundheitsministerin appelliert, die Reform nicht wie geplant umzusetzen (siehe Seite 456). Dabei hatte die Kammer auch ihre Forderung unterstrichen, dass Behandlungskosten für Bürgergeldbeziehende vollständig aus dem Bundeshaushalt refinanziert werden müssen. Die Aktion sorgte bei den Delegierten für großen Zuspruch und machte die Position der Südwest-Ärzteschaft unmissverständlich klar.
Pauschale Leistungskürzungen
Den anwesenden baden-württembergischen Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand wies Dr. Miller explizit darauf hin, dass der Südwesten viele Aufgaben bereits sehr gut erledigt habe; als Vorreiter in der Telemedizin stehe das Land zu einer mutigen Digitalisierung und zu neuen Versorgungkonzepten. Man habe beste Erfahrungen mit den Haus- und Facharztverträgen. Und mit der Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in enger Kooperation mit den Kliniken und dem Rettungsdienst nehme Baden-Württemberg bereits heute Teile der geplanten Notfallreform vorweg. Umso unverständlicher seien nun die pauschalen Leistungskürzungen des Bundes.
Auch Minister Hildebrand machte eine „offensichtliche Schieflage“ bei den Plänen des Bundes aus. Er sicherte zu, mit Bundesgesundheitsministerin Warken – die ja ebenfalls aus Baden-Württemberg kommt –, das Gespräch zu suchen und ihr dabei den hier eingeschlagenen guten Weg näherzubringen. Der Südwesten dürfe für seine Anstrengungen durch die Reform nicht bestraft werden, hielt der Minister fest. Des Weiteren skizzierte der Minister vor den Delegierten sein „Programm für die nächsten Jahre“; darunter: zielgerichtete Unterstützung der Notfallreform und der intersektoralen Zusammenarbeit, Schutz von kritischer Infrastruktur, Förderung der flächendeckenden pädiatrischen Versorgung sowie Vorantreiben von Digitalisierung und Gesundheitsprävention.
(Fortsetzung unten)
Erfolgsgeschichte Weiterbildung Allgemeinmedizin
Kammerpräsident Dr. Miller richtete den Blick in diesem Zusammenhang auch auf die hausärztliche Versorgung. So habe die Ärztekammer unter anderem durch die Gründung von Weiterbildungsverbünden, durch Kooperationen auf Kreis- und Bezirksebene und durch enge Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Erfolgsgeschichte in Sachen Weiterbildung geschrieben; die Anzahl der (nach der Weiterbildung) abgelegten Facharztprüfungen in Allgemeinmedizin habe 2025 erstmalig die 300er Marke überschritten und sorge dafür, dass Patienten auch in schwierigen Zeiten versorgt werden könnten.
Auch hinsichtlich der Stärkung von Versorgungsstrukturen im Krisenfall zeige die Kammer Präsenz, arbeite in entsprechenden Gremien mit und binde vor allem die Ärzteschaften mit ein. Denn sie sind die Ansprechpartner in den Regionen, die mit Expertise und Ortskenntnis. Dort findet auch und gerade im Ernstfall die Versorgung statt.
Trotz aller bestehenden Schwierigkeiten und Probleme seien Ärztinnen und Ärzte nicht hilflos, betonte Dr. Miller. Ihre Stimme werde nach wie vor gehört habe nach wie vor großes Gewicht. Minister Hildebrand bestätigte dies, bezeichnete die Ärzteschaft als „unverzichtbaren Partner“ und bekannte sich wie Kammerpräsident Dr. Miller zur „gemeinsamen Mission der Versorgungsverbesserung“.
Zahlreiche Delegierte nutzen im Anschluss die Gelegenheit, dem Minister im Plenum wichtige gesundheits- und berufspolitische Themen aus Praktikersicht vorzutragen. Überaus begrüßt wurde dabei die Bereitschaft des neuen Gesundheitsministers, zuzuhören und Impulse aufnehmen zu wollen, um diese möglichst in seine künftige Arbeit einfließen zu lassen.
Nachhaltigkeitsbericht
Der Klimaschutzbeauftragte der Landesärztekammer, Dr. Robin Maitra, berichtete den Delegierten über die aktuellen Entwicklungen beim Engagement der ärztlichen Selbstverwaltung für mehr Nachhaltigkeit. Schon seit geraumer Zeit setzt sich die Ärztekammer dafür ein, ökologische Verantwortung zu verankern, eigene CO2-Emissionen zu reduzieren und – gemäß ihres Auftrages des Bevölkerungsschutzes – die Öffentlichkeit über die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise zu informieren. Die gerade durch den Südwesten rollende Hitzewelle verdeutlichte mehr als eindringlich, wie notwendig der eingeschlagene Kammer-Kurs war und ist.
Der von Dr. Maitra vorgelegte aktuelle und mittlerweile vierte Nachhaltigkeitsbericht skizziert, dass die Landesärztekammer nach wie vor Hand in Hand mit den Bezirksärztekammern auf vielen Ebenen tätig ist – mit einer Vielzahl an Initiativen unterschiedlicher Größenordnung. (Der Nachhaltigkeitsbericht kann in Kürze auf der Kammerwebsite eingesehen werden.)
Leitende Notärztinnen und Notärzte
Auf Basis des novellierten Rettungsdienstgesetzes, der Rettungsdienstplanverordnung sowie des Mustercurriculums der Bundesärztekammer informierte Kammer-Vizepräsidentin Agnes Trasselli die Delegierten, wie die Eignungsvoraussetzungen für leitende Notärztinnen und Notärzte aktualisiert werden sollen. Auf dieser Basis beschloss die Vertreterversammlung, dass eine Leitende Notärztin beziehungsweise ein Leitender Notarzt künftig eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und die Anerkennung der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin innehaben muss. Weiterhin ist eine sechsmonatige Tätigkeit auf der Intensivstation nachzuweisen. Notwendig ist auch eine zweijährige Notarzttätigkeit mit mindestens 500 Einsätzen, Erfahrung in der Führung von Strukturen sowie die Absolvierung des 50-stündigen Curriculums der Bundesärztekammer und die Teilnahme an einer landesspezifischen Einführungsveranstaltung. Nachzuweisen ist ferner die Teilnahme an einer regionalen Einweisungsveranstaltung durch die örtliche LNA-Gruppe.
Geregelt wurde auch die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats, der bei der Landesärztekammer bestellt wird. Dessen Aufgabe soll die Weiterentwicklung des LNA in der Allgemeinen Gefahrenabwehr sowie die Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen und die Begleitung von qualitätssichernden Maßnahmen sein. – Die entsprechende Satzung wird, wie üblich, nach Genehmigung und Veröffentlichung in Kraft treten.
(Fortsetzung unten)
Änderungen an der Weiterbildungsordnung
Gemäß den Anforderungen der Muster-Weiterbildungsordnung nahm die Vertreterversammlung Änderungen an der Weiterbildungsordnung im Abschnitt C vor. Wie die Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien Prof. Dr. Wolfgang Linhart und Carsten Mohrhardt ausführten, betreffen die Änderungen bei einzelnen Zusatzweiterbildungen drei Kategorien: „obligate Weiterbildungszeit“ (Intensivmedizin, Kardio-MRT, medikamentöse Tumortherapie, Proktologie), „berufsbegleitend“ (Allergologie, Andrologie, Betriebsmedizin, Dermatopathologie, medizinische Informatik, Notfallmedizin) und „kursbasiert“ (ärztliches Qualitätsmanagement, Akkupunktur, Balneologie und medizinische Klimatologie, Ernährungsmedizin, Flugmedizin, manuelle Medizin, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Sexualmedizin, Sportmedizin, suchtmedizinische Grundversorgung). Die Beschlüsse der Vertreterversammlung werden nach entsprechender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft treten. Darüber hinaus sollen der Vertreterversammlung im Herbst weitere Änderungen in anderen Abschnitten vorgelegt werden.
Haushalt ohne Beanstandungen
Der Berichterstatter über die Jahresrechnung, Dr. Ulrich Mohr, informierte die Delegierten, dass der vom Haushaltsausschuss unter Zuziehung eines Wirtschaftsprüfers geprüfte Jahresabschluss 2025 zu keinen Beanstandungen geführt hatte. Zudem hatten die Kammermitglieder wie in jedem Jahr die Gelegenheit bekommen, in den Jahresabschluss Einsicht zu nehmen. Daher nahm die Vertreterversammlung den Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis und entlastete den Vorstand der Landesärztekammer. Zusätzlich informierte die Rechnungsführerin Dr. Gisa Weißgerber die Delegierten über die Finanzlage der Ärztekammer im laufenden Jahr. Kammer-Vizepräsidentin Agnes Trasselli stellte der Vertreterversammlung zudem eine formale Änderung der Beitragsordnung vor, die in der Folge so beschlossen wurde.
Berufsgerichte
Die Entschädigung der juristischen Mitglieder der Berufsgerichte (hierzu gehören die vorsitzenden Personen der Berufsgerichte und die Kammeranwältinnen und Kammeranwälte) wurde von der Vertreterversammlung angepasst. Die letzte Anpassung dieser Aufwandsentschädigung liegt mehr als 25 Jahre zurück (1997). Die Berufsrichter sind aktiv im Richterdienst stehende Personen, die Kammeranwälte sind in der Regel aktive Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Im vergangenen Jahr waren die Beträge, nach denen Abführungspflichten gemäß der Landesnebenstätigkeitsverordnung bestehen, angehoben worden. Dies gab der Ärztekammer Veranlassung, die Entschädigungshöhe für den genannten Personenkreis ebenfalls anzuheben. Die Entschädigungssätze wurden im Rahmen dieser Anhebung für alle Juristen vereinheitlicht.
Entschließungen
Die Vertreterversammlung fasste zwei wichtige Entschließungen: Zum einen wurde der Vorstand der Landesärztekammer beauftragt, bis zum Jahr 2028 die Voraussetzungen für eine durchgängige Digitalisierung der verschiedenen Prozesse in der Weiterbildung zu schaffen. In einem zweiten Beschluss wurde der Vorstand gebeten, aktiv bei den Bemühungen der Bundesärztekammer mitzuwirken, für Ärztinnen und Ärzte einen Leitfaden mit Vorgaben für ein adäquates Verhalten am Arbeitsplatz zu entwickeln (siehe auch Seite 467). Diese Vorgaben sollten so formuliert sein, dass neben positiven Beispielen insbesondere der Missbrauch von Macht und sexuell übergriffiges Verhalten am Arbeitsplatz möglichst eindeutig definiert wird.
