1. Wahl der Delegierten aus Nordwürttemberg zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden von den Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt. Die aus der Kammerwahl 2022 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg wird am 11. 02. 2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung (Wahlversammlung) werden 28 Delegierte für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt sowie die Ersatzpersonen festgestellt. Als Landesvertreter kann jeder Wahlberechtigte gewählt werden. Er/Sie braucht nicht als Bezirksvertreter, weder im Wahlkreis noch im Wahlbezirk, gewählt zu sein.
Die Wahlvorschläge müssen schriftlich, spätestens eine Woche vor der Vertreterversammlung, also spätestens am Freitag, den 03. Februar 2023, 18.00 Uhr, beim Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5 in 70597 Stuttgart, eingereicht werden.
Die einzelnen Bewerber/-innen müssen durchlaufende Ziffern erhalten. § 15 Absätze 3, 4 und 6 der Wahlordnung findet entsprechende Anwendung (Inhalt und Form der Wahlvorschläge). Der Wahlvorschlag kann mehr Namen enthalten, als Landesvertreter zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber/-innen beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.
Vordruck Einverständniserklärung zur Wahl der Mitglieder der VV der LÄK
Vordruck Wahlvorschlag zur Wahl der Mitglieder der VV der LÄK
2. Wahl der Delegierten aus Nordwürttemberg zum Deutschen Ärztetag
Die Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden ebenfalls von den Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt. Insgesamt entsendet die Landesärztekammer Baden-Württemberg 31 Delegierte zum Deutschen Ärztetag, nämlich 9 aus Nordwürttemberg, 9 aus Nordbaden, 6 aus Südwürttemberg und 7 aus Südbaden.
Bei der konstituierenden Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg am 11. 02. 2023 (Wahlversammlung) werden die 9 Delegierten aus Nordwürttemberg gewählt sowie die Ersatzpersonen festgestellt. Die Wahl wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahlsystem durchgeführt.
Die Wahlvorschläge müssen schriftlich, spätestens bis 18.00 Uhr des Freitags der vorhergehenden Woche, in der die Vertreterversammlung stattfindet, also spätestens am Freitag, den 03. Februar 2023, 18.00 Uhr, bei dem Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5 in 70597 Stuttgart, eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber/-innen enthalten, die nach § 11 Abs. 1 der Wahlordnung wählbar sind. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens fünf Namen mehr enthalten, als Delegierte zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. Auf § 15 Abs. 6 der Wahlordnung (Angaben im Wahlvorschlag) wird verwiesen. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber/-innen beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.
Verspätet eingereichte Wahlvorschläge für die Wahlen der Delegierten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag müssen zurückgewiesen werden. Im Einzelnen wird auf die Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) verwiesen. Vordrucke für die Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert oder hier heruntergeladen werden. Zudem können Einreicher/-innen der Wahlvorschläge auch das OnlineWahlmanagementSystem zum Ausfüllen der Wahlvorschläge nutzen.
Vordruck Einverständniserklärung zur Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag
Vordruck Wahlvorschlag zur Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag
Reinhard Viertel (VROLG)
Bezirkswahlleiter