Briefe fliegen aus einer Box
Bezirksärztekammer Südbaden
Wahlbekanntmachung Dezember 2022
Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters der Bezirksärztekammer Südbaden zur Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag

Wahl der Vertreter/innen aus Südbaden zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die 92 Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden von den Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt (Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. 09. 2021, ÄBW 2021, S. 606). Die aus der Kammerwahl 2022 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden wird am 11. 02. 2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung werden 21 Vertreter/innen für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt sowie die Ersatzpersonen festgestellt. Als Landesvertreter/in kann jede/r Wahlberechtigte gewählt werden. Er/Sie braucht nicht als Bezirksvertreter/in, weder im Wahlkreis noch im Wahlbezirk, gewählt zu sein.

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Freitag, den 03. Februar 2023, 18.00 Uhr bei dem Bezirkswahleiter der Bezirksärztekammer Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als E-Mail: Wahlvorschlaege@baek-sb.de einzureichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzugeben und sodann einzureichen.

Die einzelnen Bewerber/innen müssen durchlaufende Ziffern erhalten. § 15 Abs. 3, 4 und 6 der Wahlordnung findet entsprechende Anwendung (Inhalt und Form der Wahlvorschläge). Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein. Der Wahlvorschlag kann mehr Namen enthalten, als Landesvertreter/innen zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber/innen beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen (vgl. § 15 Abs. 4 der Wahlordnung).

Vordruck Einverständniserklärung zur Wahl der Mitglieder der VV der LÄK

Vordruck Wahlvorschlag zur Wahl der Mitglieder der VV der LÄK


Wahl der Delegierten aus Südbaden zum Deutschen Ärztetag

Die 31 Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden ebenfalls von den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt. Die aus der Kammerwahl 2022 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden wird am 11. 02. 2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung werden 7 Vertreter/innen der Bezirksärztekammer Südbaden zum Deutschen Ärztetag sowie Ersatzpersonen in ausreichender Zahl gewählt.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis Freitag, den 03. Februar 2023, 18.00 Uhr bei dem Bezirkswahleiter der Bezirksärztekammer Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, eingereicht werden. Die Wahlvorschläge zur Wahl der Delegierten aus Südbaden zum Deutschen Ärztetag können nur s c h r i f t l i c h eingereicht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzugeben und sodann einzureichen.

Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber/innen enthalten, die nach § 11 Abs. 1 der Wahlordnung wählbar sind. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Bezirksärztekammer Südbaden. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens fünf Namen mehr enthalten als Vertreter/innen zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. Auf § 36 Abs. 3 i. V. m. § 15 Abs. 4 und 6 der Wahlordnung wird verwiesen. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber/innen beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen (vgl. § 36 Abs. 2 der Wahlordnung).

Verspätet eingegangene Wahlvorschläge für die Wahlen zur Landesärztekammer und zum Deutschen Ärztetag müssen zurückgewiesen werden. Im Einzelnen wird auf die Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. 09. 2021, ÄBW 2021, S. 606) verwiesen. Vordrucke für die Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert werden.

Vordruck Einverständniserklärung zur Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag

Vordruck Wahlvorschlag zur Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag

Dr. jur. Frank

Bezirkswahlleiter