hier: Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen
Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird in den Bezirksärztekammern vom Bezirkswahlausschuss vorbereitet und durchgeführt (§ 4 Abs.1 Wahlordnung vom 15. 09. 2021).
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beträgt 92 (§ 26 Abs. 1 WO). Der Landeswahlausschuss hat die Zahl der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu entsendenden Mitglieder auf 17 Mitglieder festgelegt.
Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, das heißt die neu gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung wählen in ihrer konstituierenden Sitzung am 11. Februar 2023 die 17 Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer.
Passiv wahlberechtigt sind alle Wahlberechtigten in Südwürttemberg, das heißt die zu entsendenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer brauchen nicht Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu sein (§ 27 WO).
Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg findet aufgrund von Wahlvorschlägen statt, die jedes Kammermitglied in Südwürttemberg beim Bezirkswahlleiter, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, spätestens bis 18.00 Uhr des Freitags der vorhergehenden Woche, in der die konstituierende Vertreterversammlung stattfindet, also spätestens bis zum Freitag, dem 3. Februar 2023, 18.00 Uhr, einreichen kann (§ 28 Abs. 1 WO).
Die Wahlvorschläge sind im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als E-Mail einzureichen. Zusätzlich besteht auch für diese Wahl die Möglichkeit, Wahlvorschläge elektronisch über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzugeben und sodann einzureichen.
Der Bezirkswahlausschuss Südwürttemberg ruft alle Kammermitglieder in Südwürttemberg auf, Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzureichen.
Der Wahlvorschlag kann mehr Namen enthalten als Mitglieder zu wählen sind; die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf 10 begrenzt (§ 28 Abs. 3 WO). Dies bedeutet, dass der Wahlvorschlag mindestens 1 Wahlbewerber enthalten muss und maximal 27 Wahlbewerber enthalten darf.
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl berücksichtigt werden.
Die einzelnen Bewerber müssen durchlaufend nummeriert werden. Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten. Fehlt ein solches, so gilt der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers als Kennwort (§ 28 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 3, 4, 6 WO). Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen (§ 15 Abs. 4 WO).
Vordrucke für Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert, E-Mail: zentrale@baek-sw.de oder Telefon (0 71 21) 9 17 24 12 hier abgerufen werden.
Vordruck Einverständniserklärung zur Wahl der Mitglieder der VV der LÄK
Vordruck Wahlvorschlag zur Wahl der Mitglieder der VV der LÄK
Dr. iur. Klose
Bezirkswahlleiter
hier: Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen
Die neu gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg wählen in ihrer konstituierenden Sitzung am 11. Februar 2023 die von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu entsendenden Vertreter zum Deutschen Ärztetag.
Der Landeswahlausschuss hat mit Schreiben vom 10. 11. 2022 festgestellt, dass die Bezirksärztekammer Südwürttemberg zum Deutschen Ärztetag 6 Delegierte entsendet.
Die Wahl der Delegierten findet aufgrund von Wahlvorschlägen statt, die jedes Kammermitglied in Südwürttemberg beim Bezirkswahlleiter, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, spätestens eine Woche vor der konstituierenden Vertreterversammlung, also spätestens bis zum Freitag, dem 3. Februar 2023, 18.00 Uhr, einreichen kann (§ 36 Abs. 1 WO).
Die Wahlvorschläge sind schriftlich einzureichen! Zusätzlich besteht in diesem Jahr die Möglichkeit, Wahlvorschläge auch elektronisch über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzugeben und sodann einzureichen.
Der Bezirkswahlausschuss Südwürttemberg ruft alle Kammermitglieder in Südwürttemberg auf, Wahlvorschläge für die Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag einzureichen.
Der Wahlvorschlag soll mindestens 5 Namen mehr enthalten, als Vertreter zum Deutschen Ärztetag zu wählen sind; die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf 10 begrenzt (§ 36 Abs. 3 WO). Dies bedeutet, dass der Wahlvorschlag mindestens 11 Wahlbewerber enthalten soll und maximal 16 Wahlbewerber enthalten darf.
Vordrucke für Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert E-Mail: zentrale@baek-sw.de oder Telefon (0 71 21) 9 17 24 12 oder hier abgerufen werden.
Vordruck Einverständniserklärung zur Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag
Vordruck Wahlvorschlag zur Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag
Dr. iur. Klose
Bezirkswahlleiter