06. April 2025
„Weiterbildung“ Thema im Sozialausschuss

Stuttgart, 7. April 2025. Die Krankenhausreform soll und wird die Krankenhauslandschaft „umkrempeln“ Die Stoßrichtung: hin zu mehr Zentralisierung und Spezialisierung. Dieser „Umbau“ berührt allerdings auch unmittelbar die ärztliche Weiterbildung, die (junge) Ärztinnen und Ärzte meist in den Krankenhäusern absolvieren. Inwieweit wird ärztliche Weiterbildung nach der Krankenhausreform noch im bisherigen Umfang stattfinden können?
Fest steht: Für eine gute Gesundheitsversorgung sind gut aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte unerlässlich. Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, war kürzlich als Experte zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration des baden-württembergischen Landtags eingeladen.
Ärztliche Weiterbildung muss mehr in den Fokus
Dabei hob Dr. Miller im Wesentlichen hervor, dass das Thema „Ärztliche Weiterbildung“ in der (zukünftigen) Krankenhausplanung nicht so im Fokus steht, wie es eigentlich sein sollte. – Denn durch Umstrukturierungen kann es zu einer Fragmentierung von Weiterbildungsmöglichkeiten kommen. Ärztinnen und Ärzte wären dann häufig gezwungen, ihre Weiterbildung an verschiedenen Kliniken zu absolvieren, um alle geforderten Weiterbildungsinhalte auch wirklich abzudecken. Das bedeutet Zeitverlust, immensen organisatorischen Aufwand und Stress – von vielfältigen Belastungen im privaten Umfeld ganz abgesehen. Macht man den Arztberuf für junge Menschen dadurch attraktiver? – Gerade in Zeiten des Ärztemangels muss man sich diese Frage durchaus stellen.
Auch für die einzelnen Kliniken als Arbeitgeber stellen sich durch die Reform neue Fragen: Wie sind die neuen Beschäftigten arbeitsrechtlich zu integrieren? Welche Herausforderungen stellen sich beispielsweise beim Kündigungsschutz oder beim Kurzzeitvertrag – ganz davon abgesehen, dass die Attraktivität der Klinik als Arbeitgeber und Weiterbildungsstätte darunter leidet, wenn aufgrund äußerer Vorgaben nur ein eingeschränktes Leistungsspektrum geboten werden kann.
Ärtinnen und Ärzten in Weiterbildung ist Priorität einzuräumen
Kammerpräsident Dr. Miller führte den Ausschussmitgliedern daher vor Augen, dass den Belangen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung bei der Klinikreform große Priorität eingeräumt werden muss. So brauche es in Kliniken eine nachhaltige Personalentwicklung mit konkreten Vorgaben zu Weiterbildungs- und Mitwirkungspflichten. Vor allem aber sei es wichtig, die Bürokratie zu begrenzen, damit sich junge Ärztinnen und Ärzte nicht vorrangig um „Papierkram“, sondern tatsächlich um ihr fachliches Vorankommen und die Patientenversorgung kümmern könnten. Und nicht zu vergessen die Finanzierung: Wenn künftig aufgrund des „Umbaus“ klinik-, träger- und sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde eine größere Rolle einnehmen (müssten), müsse dies organisatorisch überhaupt erst möglich gemacht und vor allem auch angemessen finanziert sowie staatlich gefördert werden.
Die Landesärztekammer begleitet die Krankenhausreform seit jeher kritisch-konstruktiv und bringt ärztliches Know-how ein, um bei diesem Vorhaben effektiv zu unterstützen. Dabei mahnt sie vor allem an, dass bei der Umsetzung der Reform nicht nur ärztliche Interessen beachtet werden müssen, sondern auch Patientenbedürfnisse Vorrang vor der Kommerzialisierung haben sollten.