Geplante Wartungsarbeiten

Vom 2. Februar 2026 bis 4. Februar 2026 führen wir Wartungsarbeiten durch.

In dieser Zeit wird der Login zum Dashboard und den Applikationen nicht möglich sein. 

Bitte beachten Sie diese zusätzlichen Hinweise: 

  • Falls Sie dringend Ihr Fortbildungszertifikat benötigen und einen Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Bereich Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
  • Sofern Sie aufgrund der Wartungsarbeiten keinen fristgerechten Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung stellen können, holen Sie dies bitte, sobald das Antragsportal wieder erreichbar ist, nach.
    In diesen Fällen bedarf es keiner Begründung hinsichtlich der Fristunterschreitung.
Verkehrszeichen Baustelle© Quelle: Pixabay
Barrierefreiheit© Pixavay
Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für 

  • www.aerztekammer-bw.de
  • www.laek-bw.de
  • www.bezirksaerztekammer-nordwuerttemberg.de
  • www.baek-nw.de
  • www.bezirksaerztekammer-nordbaden.de
  • www.baek-nb.de
  • www.bezirksaerztekammer-suedbaden.de
  • www.baek-sb.de
  • www.bezirksaerztekammer-suedwuerttemberg.de
  • www.baek-sw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG  

Informationen in Leichter Sprache fehlen größtenteils. Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache befindet sich in Arbeit. 

Alternativtexte zu Bildern werden zwar bei aktuellen Inhalten erstellt. Jedoch sind Alternativtext bei älteren Bildern noch nicht vollständig beschrieben. Wir arbeiten fortlaufend an der Behebung dieses Mangels.

Diverse Inhalte, wie bspw. Video-Dateien und PDF-Dateien und andere Geschäftsdrucksachen, die vor dem 28.09.2022 auf die Website der LÄK BW hochgeladen wurden, sind großteils nicht barrierefrei zugänglich. Layoutgrafiken können aus technischen Gründen unvollständig mit Alt-Attributen ausgezeichnet werden. Dieser Mangel wird fortlaufend behoben.

Publikationen im PDF-Format, die zum Download bereitstehen, sind nicht barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine Nachbearbeitung ist für solche Dokumente nicht immer möglich. Dieser Mangel wird bei künftigen Publikationen berücksichtigt. 

3. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.09.2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.12.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne über den dafür vorgesehenen Feedback-Button an uns.

Daneben besteht die Möglichkeit, uns per E-Mail, Post oder telefonisch zu kontaktieren:

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-7698999, E-Mail: barrierefreiheit@laek-bw.de 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesärztekammer Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

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Gibt es auf der Internetseite www.aerztekammer-bw.de Barrieren?
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