Leitung: Leitender Oberstaatsanwalt Tomas Orschitt
- Mindestteilnehmerzahl: 10
Klagen von Patienten und Patientinnen, Angehörigen, von Kolleginnen und Kollegen, aber auch aus Apotheken, Behörden, Gerichte, Polizei landen bei der Kammer. Die Eingänge werden dort geprüft und ggf. dem Kammeranwalt zugeleitet. Dieser Ermittelt und erhebt, wenn sich die Sachlage entsprechend darstellt, ein berufswidriges Verhalten im Raum steht, Klage beim Berufsgericht. Eindeutige Straftatbestände werden an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Klagen gehen ein, z.B. wegen Zwistigkeiten, unkollegialem Verhalten, subjektiv erlebter Ungerechtigkeit oder wegen erlebter Falschbehandlung. Aber auch die Nichtbeantwortung behördlicher Schreiben kann, neben vielfältigen anderen Sachverhalten, Ärztinnen und Ärzte in eine unangenehme Situation und in Kontakt mit dem Berufsgericht bringen.
Im Seminar wird erläutert, was Ärztinnen und Ärzte beachten sollten.
Inhalte des Seminars:
- Einführung in das Berufsrecht und das Heilberufekammergesetz
- Aufgaben der Kammeranwaltschaft
- Aufgaben des Bezirksberufsgerichts
- Häufige Beschwerdepunkte:
- Patientenkritik
- Schweigepflicht
- Verstoß gegen das Verbot von Zuweisungen
- Ausstellen ärztlicher Gesundheitszeugnisse, Atteste
- berufsrechtliche Fragen der Kollegialität
- Abrechnungsfragen GOÄ/IGeL
- Ansprüche des Patienten, Patientenrechtegesetz
- melderechtliche Verstöße
- Verhältnis zwischen Strafrecht und Berufsrecht
- Sanktionierung
- Diskussion mitgebrachter Fälle und Fragen
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