Der Bezirksärztekammer Südbaden wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe für die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden erneut die Eigenschaft als anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg verliehen.
Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg sind nur Veranstaltungen, die durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens sechs Zeitstunden pro Tag umfassen. Alle auf dieser Webseite aufgeführten Veranstaltungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind mit dem Hinweis Bildungszeit-Angebot" gekennzeichnet. Für die so gekennzeichneten Bildungszeit-Angebote können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge stellen. Einzelheiten dazu klären Sie bitte direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Für ihre Wunschfortbildung melden Sie sich direkt bei SVMed über den folgenden Button an: