Die Akademie der Bezirksärztekammer Südbaden wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg sind nur Veranstaltungen, die durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens sechs Zeitstunden pro Tag umfassen. Alle auf dieser Webseite aufgeführten Veranstaltungen, welche diese Voraussetzung erfüllen, fallen unter die Regelung. Für diese Angebote können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge stellen. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
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