Vom 2. Februar 2026 bis 4. Februar 2026 führen wir Wartungsarbeiten durch.
In dieser Zeit wird der Login zum Dashboard und den Applikationen nicht möglich sein.
Bitte beachten Sie diese zusätzlichen Hinweise:
- Falls Sie dringend Ihr Fortbildungszertifikat benötigen und einen Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Bereich Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
- Sofern Sie aufgrund der Wartungsarbeiten keinen fristgerechten Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung stellen können, holen Sie dies bitte, sobald das Antragsportal wieder erreichbar ist, nach.
In diesen Fällen bedarf es keiner Begründung hinsichtlich der Fristunterschreitung.
© Quelle: PixabayLeitung:
Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, FreiburgTermine:
Freitag, 04. Dezember 2026, von 09:00 bis 18:15 Uhr
Samstag, 05. Dezember 2026, von 09:00 bis 13:45 Uhr
Erfahren Sie in diesem Seminar, was bei Reisenden in tropische Länder und Rückkehrern aus Ländern mit solchen besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen in der ärztlichen Praxis von Bedeutung ist.
Nicht nur im privaten Sektor zeigen Reisen in tropische und subtropische Länder eine stetig steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten der Firmen im Ausland und damit erforderliche berufliche Reisen nach ArbMedVV eine zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24.08.2008 ist die bis dahin vorgeschriebene Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeitgeber muss zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt oder eine Ärztin mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Tropenmedizin" beauftragen. Nun kann ein wesentlich größerer Kreis an Arbeits- und Betriebsmedizinern diese Vorsorgeuntersuchung durchführen.
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1) gilt der Grundsatz, dass ein Arzt oder Ärztin, der oder die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, Ärzte oder Ärztinnen hinzuziehen soll, die diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser Richtung weiter qualifizieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen, bietet die Ärztekammer zusätzlich zum Basisseminar Reisemedizin das 2-tägige Aufbauseminar "Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin" an.
Die beiden Themenblöcke sind für alle Ärztinnen und Ärzte interessant, die Themen der Reisemedizin in ihrer Praxis begegnen. Die Inhalte entsprechen den Aufbaumodulen 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) und sind somit geeignet, auf das Fachzertifikat Reisemedizin des DFR angerechnet zu werden.
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse nachträglich nicht mehr ändern dürfen.
