31. Mai 2024

|
Objektive Klärung durch Gutachterkommissionen

Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Arzt gibt Patient die Hand

Bei den vier Bezirksärztekammern sind Gutachterkommissionen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und den Patienten objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und den Patienten.

Die Kommissionen erstatten ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein der Ärztin beziehungsweise dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den die Patienten einen Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden wird).

Den Kommissionen gehören neben der vorsitzenden Person, die die Befähigung zum Richteramt haben muss, in der Regel zwei ärztliche Mitglieder an, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet tätig ist wie die oder der betroffene Ärztin oder Arzt.

Seit Juni können in Baden-Württemberg Anträge an die Gutachterkommissionen über das Portal „folioNet“ gestellt werden. Die Verfahrensbearbeitung erfolgt vollkommen digital, wodurch keine Kopier- und Portokosten entstehen und langwierige Postlaufzeiten wegfallen. Zudem haben Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Gutachter und Gutachterinnen über das browserbasierte Portal jederzeit Zugriff auf die für sie wichtigen und ihnen freigegebenen Informationen beziehungsweise Unterlagen.