Arzt gibt Patient die Hand
Objektive Klärung durch Gutachterkommissionen
Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Bei den vier Bezirksärztekammern sind Gutachterkommissionen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztin bzw. Arzt und den Patienten objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Ärztin bzw. Arzt und den Patienten.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen tragen bei Streitigkeiten zur Befriedigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses bei, entlasten die Gerichte und werden den Interessen des Patienten dahingehend gerecht, dass sie diesem ein objektives und kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten.

Digitales Antragsverfahren

Ab Juni 2024 können in Baden-Württemberg Anträge an die Gutachterkommissionen über das Portal folioNet gestellt werden. Die Verfahrensbearbeitung erfolgt vollkommen digital, wodurch keine Kopier- und Portokosten entstehen und langwierige Postlaufzeiten wegfallen. Zudem haben Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Gutachter und Gutachterinnen über das browserbasierte Portal jederzeit Zugriff auf die für sie wichtigen und ihnen freigegebenen Informationen/Unterlagen.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support der Gemeinsame IT der Landesärztekammer Baden-Württemberg. 

Erstellung eines Benutzerkontos

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Benutzerkontos finden Sie hier:

Schriftlicher Antrag

Sollte eine digitale Antragstellung nicht möglich sein, kann das Verfahren auch postalisch geführt werden.

FAQ zur Gutachterkommission und zu folioNet

Die Kommissionen erstatten ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein der Ärztin bzw. dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den die Patienten einen Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden wird). Den Kommissionen gehören neben der vorsitzenden Person, die die Befähigung zum Richteramt haben muss, in der Regel zwei ärztliche Mitglieder an, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet tätig ist wie die oder der betroffene Ärztin oder Arzt.


Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Feststellungen oder Empfehlungen. Wenn die Patienten oder die Ärztin bzw. der Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission der Schlichtungsstelle nicht einverstanden ist, kann er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Der Rechtsweg wird durch die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nicht ausgeschlossen.

Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärztinnen und Ärzten sowie Volljuristen ist Sachverstand und Objektivität gewährleistet.


Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei.


Die Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen ist unterschiedlich, in der Regel ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa zehn bis zwölf Monaten zu rechnen. Dies ergibt sich zum Teil aus den Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes oder längeren Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen, Berichte oder Sachverständigengutachten.


Die Arbeitsergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden bundesweit im Rahmen der bei der Bundesärztekammer gebildeten Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ausgewertet. Hier kann somit ein wesentlicher Beitrag zur Fehlerprophylaxe geleistet werden, indem Erfahrungen aus der Tätigkeit dieser Gremien bei der ärztlichen Fortbildung verwendet werden.


Patienten und Ärzte können sich gleichermaßen über folioNet oder schriftlich an die regional für sie zuständige Gutachterkommission wenden. Maßgebend für die Zuständigkeit ist der Ort der Behandlung:


Seit Juni 2024 können in Baden-Württemberg Anträge an die Gutachterkommissionen über das Portal folioNet gestellt werden. Die Verfahrensbearbeitung erfolgt vollkommen digital, wodurch keine Kopier- und Portokosten entstehen und langwierige Postlaufzeiten wegfallen. Zudem haben Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Gutachter und Gutachterinnen über das browserbasierte Portal jederzeit Zugriff auf die für sie wichtigen und ihnen freigegebenen Informationen/Unterlagen.

Die Gutachterkommissionen erreichen Sie über einen der folgenden Links:

Der Login erfolgt über ein Benutzerkonto, welches bei der ersten Nutzung eigenständig angelegt werden muss. Nachfolgend finden Sie ein Handbuch sowie ein Tutorial zur Registrierung in folioNet.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Gemeinsame IT der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Sie erreichen die Gemeinsame IT unter der Nummer 0711 76989-2698.


Weitere Informationen der Bundesärztekammer zu Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern