Sie wollen sich fortbilden und mehr Verantwortung übernehmen? Sie streben eine selbstständigere Arbeitsweise und Abwechslung im Praxisalltag an?

Dann werden Sie Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in, kurz - NäPa!

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    Module und Kosten: Hier klicken.

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    Fortbildungsinhalte: Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild; Medizinische Kompetenz; Kommunikation/Dokumentation; Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz; Praktische Fortbildung (in Form von Hausbesuchen)  
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    Teilnahmevoraussetzung: Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur MFA, Arzthelferin oder dem Krankenpflegergesetz und Pflegeberufsgesetz. Außerdem werden 3 Jahre Arbeitserfarung in einer Praxis vorausgesetzt.

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    Fortbildungskosten: Eine Zusammenstellung aller Kosten finden Sie unten 

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    Weitere Informationen zur Fortbildung finden sie unten

Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen übernehmen Sie als NäPa selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist. Durch die Übernahme delegierbarer Leistungen entlasten Sie nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern leisten einen wertvollen Beitrag zur deutschlandweiten qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung.

Seit dem 01.01.2015 wurde mit dem neuen EBM ein extrabudgetärer Zuschlag für NäPas in Hausarztpraxen eingeführt. Um eine NäPa in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die "Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V" (Delegations-Vereinbarung) vom 17.03.2009 (Stand: 01.01.2017). Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie zur Abrechnung der Leistung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Sie können auf drei möglichen Wegen die NäPa-Qualifikation erlangen. Durch die Fortbildung zur NäPa gemäß des Curriculums der Bundesärztekammer, durch Anrechnung der VERAH® Fortbildung auf die NäPa sowie durch Umschreibung von VERAH® auf NäPa. Nähere Informationen: s. unten.

Fortbildung zur NäPa gemäß Rahmencurriculum der Bundesärztekammer

Sie absolvieren einen bis zu 271-stündigen berufsbegleitenden Lehrgang, der auf dem Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestelle und Arzthelfer/innen "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" der Bundesärztekammer basiert. Der individuelle Fortbildungsumfang kann je nach Ausbildung und Berufserfahrung der Teilnehmerin variieren. Die Fortbildung zur NäPa endet mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle.

Inhalte der Fortbildung:

  • Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild
  • Medizinische Kompetenz
  • Kommunikation/Dokumentation
  • Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz
  • Praktische Fortbildung (in Form von Hausbesuchen)

Umfang der Fortbildung:

Der Umfang der Fortbildung kann je nach Berufserfahrung und Vorbildung variieren:

1) Dauer der Berufstätigkeit: weniger als 5 Jahre; Theoretische Fortbildung: 201 Stunden; Praktische Fortbildung: 50 Stunden; Notfallmanagement: 20 Stunden; Gesamt: 271 Stunden

2) Dauer der Berufstätigkeit: weniger als 10 Jahre; Theoretische Fortbildung: 170 Stunden; Praktische Fortbildung: 30 Stunden; Notfallmanagement: 20 Stunden; Gesamt: 220 Stunden

3) Dauer der Berufstätigkeit: mehr als 10 Jahre; Theoretische Fortbildung: 150 Stunden; Praktische Fortbildung: 20 Stunden; Notfallmanagement: 20 Stunden; Gesamt: 190 Stunden

Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen statt. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt. Beachten Sie bitte auch das ausführliche Hausbesuchsprotokoll und das tabellarische Hausbesuchsprotokoll.

Um das Zertifikat für den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zu erhalten, ist nach Absolvierung des Theorieteils und der Hausbesuche das Bestehen einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle erforderlich.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahmevoraussetzungen gestalten sich wie folgt:

  • Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer Praxis

Folgende Unterlagen sind parallel zur Anmeldung bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg einzureichen:

  • Brief und/oder Zeugnis der Ausbildung zur MFA/AH und/oder ein Nachweis über eine Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetzt in Kopie
  • Nachweis über die 3-jährige Berufserfahrung in einer Praxis
  • Nachweis über die gesamte Berufserfahrung

Wenn Sie die VERAH® Fortbildung auf die NäPa anrechnen lassen möchten, benötigen wir zusätzlich:

  • VERAH®-Urkunde in Kopie
  • ggf. VERAH®-Plus Bescheinigungen (häusliche Sterbebegleitung, Schmerzmanagement, Demenz, Ulcus Cruris)
  • Nachweis über 20 Hausbesuche

Diese Unterlagen können Sie gerne per E-Mail, per Fax oder per Post einreichen.

Verkürzungsmöglichkeiten

Die Fortbildung zur NäPa kann auch bei Vorliegen folgender Qualifikationen verkürzt werden

  • VERAH® / VERAH®-Plus
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit Nachweis über mind. 4 Jahre Berufserfahrung in den letzten 10 Jahren in einem Krankenhaus

Folgende Fortbildungen können nur angerechnet werden, sofern diese in einem Zeitraum von fünf Jahren vor Abschluss der NäPa absolviert worden sind:

  • Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
  • Ernährungsmedizin
  • Onkologie
  • Fachwirt/-in der hausärztlichen Betreuung
  • Notfallfachkraft
Anrechnung von VERAH® auf die NäPa Fortbildung

Die Anrechnung der Qualifikation als VERAH®/VERAH®-Plus ab 01.01.2015 auf die NäPa ist im Memorandum of Understanding zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband vom 17.01.2014 geregelt.

Folgende zusätzliche Leistungen müssen VERAH®s erbringen, um die NäPa Qualifikation zu erlangen:

Weniger als 5 Jahre Berufserfahrung einer MFA/AH:

  • 40 Stunden theoretische Fortbildung (davon 8 UE Arzneimittelversorgung erforderlich)
  • Mit MFA/AH-Plus:.20 Stunden theoretische Fortbildung (davon 8 UE Arzneimittelversorgung erforderlich)
  • 20 Hausbesuche
  • Kein Notfallmanagement erforderlich
  • Lernerfolgskontrolle erforderlich

Zwischen 5-10 Jahre Berufserfahrung einer MFA/AH:

  • 20 Stunden theoretische Fortbildung (Das Modul „Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis“ ist empfehlenswert )
  • Mit MFA/AH-Plus: 0 Stunden theoretische Fortbildung
  • 20 Hausbesuche
  • Kein Notfallmanagement erforderlich
  • Lernerfolgskontrolle erforderlich
Die Theoriestunden können in Form der folgenden Module aus dem Curriculum der NäPa abgeleistet werden:
  • Arzneimittelversorgung (8 Stunden)
  • Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 Stunden)
  • Psychosomatische und psychosoziale Versorgung (15 Stunden)

Wahlweise können auch die folgenden VERAH®-Plus-Kurse als Theoriestunden anerkannt werden:

  • Sterbebegleitung (6 Stunden)
  • Schmerz (4 Stunden)
  • Demenz (4 Stunden)
  • Ulcus Cruris (6 Stunden)

Wenn Sie die VERAH® Fortbildung auf die NäPa anrechnen lassen möchten, benötigen wir zusätzlich:

  • VERAH®-Urkunde in Kopie
  • ggf. VERAH®-Plus Bescheinigungen (häusliche Sterbebegleitung, Schmerzmanagement, Demenz, Ulcus Cruris)
  • Nachweis über 20 Hausbesuche

Bitte beachten Sie, dass die Hausbesuche tabellarisch über das Hausbesuchsprotokoll VERAH dokumentiert werden müssen.

Diese Unterlagen können Sie gerne per E-Mail, per Fax oder per Post einreichen.

Umschreibung von VERAH® auf NäPa (für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden bis 31.12.2014)

Für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden, die bis zum 31.12.2014 ausgestellt worden sind, existiert in Baden-Württemberg eine bundesweit einzigartige Übergangsregelung. Auf Antrag und gegen eine Gebühr von 26,- Euro schreibt die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ohne weitere Voraussetzungen und ohne Lernerfolgskontrolle von der VERAH® auf die NäPa-Qualifikation um.

Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung.

Welche Dokumente sind dem Antrag auf Umschreibung beizufügen?

Dem Antrag ist eine Kopie der VERAH®-Urkunde beizufügen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Muss der Antrag auf Umschreibung bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bis zum 31.12.2014 eingegangen sein?

Nein, es gibt keine Frist. Die Anträge müssen nicht bis 31.12.2014 gestellt worden sein. Sie werden aber in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.

Was passiert mit meiner VERAH®/VERAH®-Plus-Qualifikation nach der Umschreibung?

Nachdem Ihre VERAH®/VERAH®-Plus-Qualifikation von der Ärztekammer auf die NäPa umgeschrieben wurde, verliert Ihre VERAH®-Urkunde selbstverständlich nicht ihre Gültigkeit. Sie sind einfach beides: VERAH® und NäPa!

Informationen und Anmeldung
location
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Für medizinische(r) Fachangestellte(r)