Geplante Wartungsarbeiten

Vom 2. Februar 2026 bis 4. Februar 2026 führen wir Wartungsarbeiten durch.

In dieser Zeit wird der Login zum Dashboard und den Applikationen nicht möglich sein. 

Bitte beachten Sie diese zusätzlichen Hinweise: 

  • Falls Sie dringend Ihr Fortbildungszertifikat benötigen und einen Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Bereich Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
  • Sofern Sie aufgrund der Wartungsarbeiten keinen fristgerechten Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung stellen können, holen Sie dies bitte, sobald das Antragsportal wieder erreichbar ist, nach.
    In diesen Fällen bedarf es keiner Begründung hinsichtlich der Fristunterschreitung.
Verkehrszeichen Baustelle© Quelle: Pixabay

28. Januar 2026

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Nutzung der elektronischen Patientenakte

Niedrigschwellige Anleitung für Patienten und medizinisches Personal

elektronische Patientenakte© AdobeStock / sh99

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt Hilfestellung beim Weg in die elektronische Patientenakte (ePA): In einem leicht verständlichen Videoclip wird Schritt für Schritt und niedrigschwellig erläutert, wie sich Patienten für die ePA-Nutzung registrieren. Der Clip ist bundesweit einmalig und stellt den Registrierungs- und Anmeldeprozess eines Versicherten originalgetreu dar.

Der ePA-Videoclip wurde gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg erstellt und nutzt exemplarisch die AOK-„Mein Leben-App“. Auf diese Weise gelingt die realitätsgetreue Darstellung der Abläufe; der Registrierungs- und Anmeldeprozess wird mit einem (Test-)Versicherten in der Testumgebung der gematik gezeigt.

Die Idee zu dem Videoclip geht auf die Fragestellung zurück, ob sich Patientinnen und Patienten überhaupt mit ihrer elektronische Patientenakte (ePA) auskennen: Sind ihnen die Vorteile bewusst? Wissen sie, dass sie durch die aktive Nutzung zu einer besseren Versorgung beitragen können? – Die Antwort auf diese Fragen ist ernüchternd: Offenbar nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten nutzt derzeit die ePA aktiv. Das hat eine aktuelle Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland bei mehreren großen Krankenkassen ergeben. Dabei haben die gesetzlichen Krankenkassen für alle ihre Mitglieder (sofern diese nicht widersprochen haben) eine ePA angelegt. Ärztinnen und Ärzte sind seit Oktober 2025 dazu verpflichtet, die elektronischen Patientenakten (ePA) ihrer Patientinnen und Patienten zu befüllen. – Häufig ist all dies den Patientinnen und Patienten jedoch gar nicht bewusst, ganz zu Schweigen von den Hürden bei der Nutzung.

Aufgezeichnet wurde der Videoclip im E-Health-Anwenderzentrum der Landesärztekammer. Hier können Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Teams die ganze Bandbreite der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung unmittelbar erleben und im geschützten Raum spielerisch und risikolos ausprobieren. Mit dem ePA-Videoclip trägt die Kammer also nicht nur zur Aufklärung und Information von Patienten bei, sondern sie schlaut auch Ärztinnen und Ärzten sowie ihre Teams auf. Und wer seine Patientinnen und Patienten über den Videoclip informieren will, kann auf der Website des Anwenderzentrums entsprechendes Informationsmaterial zur Auslage in Praxis beziehungsweise Klinik anfordern.

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