Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) bieten wir eine kostenlose Mitgliedschaft an.
Personen, die sich in Baden-Württemberg in der ärztlichen Ausbildung im praktischen Jahr nach § 3 der Approbationsordnung für Ärzte befinden, steht der freiwillige Beitritt zu derjenigen Kammer offen, in der sie nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung Mitglied wären.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt umfassend und unabhängig die Berufsinteressen von mehr als 74.000 Mitgliedern. Das macht uns zu einer der größten ärztlichen Standesvertretungen in Deutschland.
Als Stimme und organisatorisches Rückgrat der Ärzteschaft stellen wir sicher, dass die Ärztinnen und Ärzte in ihrem Beruf umfassend unterstützt und begleitet werden. Und wir setzen uns für die passenden Rahmenbedingungen ein. "Starke Ärzteschaft, starke Kammer": zusammen für eine effektive Gesundheitsversorgung, von der alle profitieren.
Ärztliches Knowhow in Politik und Gesellschaft bringen, Qualität der ärztlichen Arbeit sichern, Fort- und Weiterbildung organisieren, über ärztliches Wirken aufklären und zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen - dies und mehr gehört zu unseren Aufgaben.
Die Landesärztekammer hat ihren Sitz in Stuttgart; unsere vier Bezirksärztekammern haben ihren Sitz in den jeweiligen Regierungsbezirken.
Den vier Bezirksärztekammern obliegt das "operative Geschäft" der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Geschäftsstellen der Bezirksärztekammern Nord- und Südwürttemberg sowie Nord- und Südbaden sind Dienstleister für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte und Patientinnen und Patienten. Zudem unterstützen sie die Organe, Gliederungen und Einrichtungen der Kammer, das Bezirksberufsgericht sowie die Kommissionen bei ihrer Arbeit.
Ihre Bezirksärztekammer richtet sich nach dem Sitz Ihrer Universität.
Heidelberg --> Bezirksärztekammer Nordbaden
Freiburg --> Bezirksärztekammer Südbaden
Tübingen und Ulm --> Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Während Ihres Praktischen Jahres können Sie die freiwillige Mitgliedschaft in der Bezirksärztekammer im Einzugsbereich Ihrer Universität beantragen (s. Button oben).
Die freiwillige Mitgliedschaft während des Praktischen Jahres ist kostenlos!
Die kostenlose Kammermitgliedschaft ermöglicht es Ihnen, ärztliche Netzwerke aufzubauen, im kollegialen Dialog Erfahrungen zu sammeln und auf Fortbildungsveranstaltungen nachhaltige Kontakte zu knüpfen - wichtige Voraussetzungen dafür, dass Ihnen der Start ins ärztliche Berufsleben gelingt. Außerdem bleiben Sie durch die Möglichkeit, kostenfrei jeden Monat das Ärzteblatt Baden-Württemberg und das Deutsche Ärzteblatt zu beziehen, beruflich immer auf dem neuesten Stand.
Nach § 35 der Approbationsordnung für Ärzte und § 12 Abs. 1 der Bundesärzteordnung ist der Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin bzw. als Arzt an die Behörde des Landes zu richten, in welchem Sie die Ärztliche Prüfung bestanden haben. Wenn dies an einer Medizinischen Fakultät in Baden-Württemberg war, ist für die Bearbeitung Ihres Approbationsantrags das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Hier finden Sie weitere Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart.