Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizerung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Falls Sie Ihre Zwei-Faktor-Authentifizierung noch nicht aktiviert haben, empfehlen wir Ihnen dies möglichst zeitnah vorzunehmen. Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab April verpflichtend. 

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13. Februar 2026

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Änderung der Meldeordnung

Neu: Verpflichtende Angabe der E-Mail-Adresse für alle Kammermitglieder

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Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat im November 2025 eine Änderung der Meldeordnung beschlossen. Die entsprechende Änderungssatzung wird auf Seite 94 der aktuellen Ausgabe des Ärzteblatts Baden-Württemberg (ÄBW, Ausgabe 02/2026) bekanntgemacht.

Demnach ist ab dem 1. März 2026 für alle Kammermitglieder die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend und damit fester Bestandteil der Meldedaten.

Ziel dieser Änderung ist es, die Kommunikation zwischen der Kammer und ihren Mitgliedern zu verbessern und zu beschleunigen.

Was bedeutet das nun für Ärztinnen und Ärzte?

Ärztinnen und Ärzte können Ihre E-Mail-Adresse bereits jetzt unkompliziert per Mail an die Meldeabteilung ihrer zuständigen Bezirksärztekammer übermitteln. 

Zusätzlich wird in Kürze auch ein Meldeverfahren über das Dashboard zur Verfügung stehen.

Kammermitglieder, die noch keinen Zugang zum Dashboard haben, können diesen ganz einfach über die Homepage der Landesärztekammer beantragen.