Briefe fliegen aus einer Box
Bezirksärztekammer Nordbaden
Wahlbekanntmachung Juni 2022

Nach § 10 Absatz 1 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 15.September 2021 - Ärzteblatt BW 2021, S. 606 - (WO) setzt sich die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden aus insgesamt 97 Bezirksvertretern zusammen.

Nach § 10 Absatz 2 WO werden über Bezirkslisten im Bezirk der Bezirksärztekammer Nordbaden 32 Bezirksvertreter gewählt.

Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 WO werden in den Wahlkreisen über Kreislisten insgesamt 65 Bezirksvertreter gewählt.

§ 10 Abs. 3 WO regelt zudem die Bestimmung der über die Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter.

Der Bezirkswahlausschuss der Bezirksärztekammer Nordbaden hat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Zahl der insgesamt Wahlberechtigten im Bezirk der Bezirksärztekammer Nordbaden zum Stichtag 01.04.2022 wird mit 19630 festgestellt.

Die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen (Ärzteschaften) Wahlberechtigten und deren Bezirksvertreter werden wie folgt festgestellt:

Ärzteschaften

Baden-Baden

Calw 

Freudenstadt

Heidelberg

Karlsruhe

Mannheim

Neckar-Odenwald

Pforzheim/Enzkreis

Rastatt

Wahlberechtigte

760

856

510

5.899

4.562

4.247

487

1.540

767

Bezirksvertreter

2

3

2

19

15

14

2

5

3

Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk zu wählenden Bezirksvertreter sind bis spätestens

Freitag, den 07. Oktober 2022, 24 Uhr

bei der Bezirksärztekammer Nordbaden einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf dieses Tages (24:00 Uhr) eingehen, müssen als verspätet zurückgewiesen werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 WO. Unvollständige oder unrichtige Wahlvorschläge können nach § 16 WO zurückgewiesen werden.


Gremmelmaier
Bezirkswahlleiter