Nach § 10 Absatz 1 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 15.September 2021 - Ärzteblatt BW 2021, S. 606 - (WO) setzt sich die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden aus insgesamt 97 Bezirksvertretern zusammen.
Nach § 10 Absatz 2 WO werden über Bezirkslisten im Bezirk der Bezirksärztekammer Nordbaden 32 Bezirksvertreter gewählt.
Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 WO werden in den Wahlkreisen über Kreislisten insgesamt 65 Bezirksvertreter gewählt.
§ 10 Abs. 3 WO regelt zudem die Bestimmung der über die Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter.
Der Bezirkswahlausschuss der Bezirksärztekammer Nordbaden hat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Zahl der insgesamt Wahlberechtigten im Bezirk der Bezirksärztekammer Nordbaden zum Stichtag 01.04.2022 wird mit 19630 festgestellt.
Die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen (Ärzteschaften) Wahlberechtigten und deren Bezirksvertreter werden wie folgt festgestellt:
Baden-Baden
Calw
Freudenstadt
Heidelberg
Karlsruhe
Mannheim
Neckar-Odenwald
Pforzheim/Enzkreis
Rastatt
760
856
510
5.899
4.562
4.247
487
1.540
767
2
3
2
19
15
14
2
5
3
Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk zu wählenden Bezirksvertreter sind bis spätestens
Freitag, den 07. Oktober 2022, 24 Uhr
bei der Bezirksärztekammer Nordbaden einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf dieses Tages (24:00 Uhr) eingehen, müssen als verspätet zurückgewiesen werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 WO. Unvollständige oder unrichtige Wahlvorschläge können nach § 16 WO zurückgewiesen werden.
Gremmelmaier
Bezirkswahlleiter