Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizerung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Falls Sie Ihre Zwei-Faktor-Authentifizierung noch nicht aktiviert haben, empfehlen wir Ihnen dies möglichst zeitnah vorzunehmen. Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab April verpflichtend. 

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Person im Anzug zeit auf Briefumschlag© Pixabay
Anforderungsformular für EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) -Klebeetiketten / Fortbildungsausweis
Der EIV (elektronischer Informationsverteiler) ermöglicht es Veranstaltern, Ihre Teilnahme an einer Fortbildung direkt in Ihr persönliches Fortbildungskonto bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu melden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie den Veranstaltern, die diese Meldung für Sie übernehmen, entweder - mündlich Ihre EFN mitteilen, - eines der EFN-Klebeetiketten für die Teilnehmerliste, aus dem Ihre EFN im Klartext und kodiert ersichtlich ist, überlassen oder - den Fortbildungsausweis zum Einscannen Ihrer EFN vorlegen. Bitte lassen Sie sich zu Ihrer Sicherheit auch von Veranstaltern, die Ihre Teilnahme über den EIV melden, eine Teilnehmerbescheinigung aushändigen. Zur Vermeidung von Doppelmeldungen sollten Sie diese Bescheinigungen markieren. Für die Bestellung Ihrer EFN-Klebeetiketten und Ihres Fortbildungsausweises benutzen Sie bitte folgendes Anforderungsformular: 
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