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Beschlüsse der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Entschließungen
Entschließungen der 18. Wahlperiode der Landesärztekammer

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer hat zahlreiche wichtige Beschlüsse gefasst, die im Folgenden chronologisch sortiert nachzulesen sind.

Entschließungen vom 20. Juli 2024

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, für eine auskömmliche Honorierung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung zu sorgen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert vom Bundesgesundheitsminister, dass die Pläne zur Notdienstreform (Notfallgesetz) nicht zulasten der niedergelassenen Ärzteschaft und den Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken gehen. Bei bereits bestehenden knappen Ressourcen und nicht ausreichend vorhandenen finanziellen Mitteln darf es nicht zur Etablierung von teuren Doppelstrukturen kommen. Ein aufsuchender (Haus-) Besuchsdienst rund um die Uhr ist unter diesen Vorgaben nicht zu organisieren. Eine Trennung zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und der Regelversorgung muss beibehalten werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Grundlage für die Vergütung/Aufwandsentschädigung bei der Abnahme beziehungsweise Durchführung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung anzupassen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, bei der Krankenhausplanung zukünftig im Rahmen der Vorgabe von Qualitätskriterien eine ausreichende personelle Besetzung zwingend vorzusehen. Als Maßstab für die ärztliche Besetzung ist dabei die Anwendung des Ärztlichen Personalbemessungssytems der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) verpflichtend festzulegen.


  • Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, bei der anstehenden Reform der Krankenhausplanung sicherzustellen, dass die Krankenhäuser sämtlicher zukünftiger Versorgungsstufen für junge Ärztinnen und Ärzte als Weiterbildungsstätten attraktiv bleiben. Hierzu gehört auch eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, bei der anstehenden Reform der Krankenhausplanung sicherzustellen, dass das Arbeitszeitgesetz in Krankenhäusern eingehalten wird.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Investitionskosten der Krankenhäuser vollumfänglich zu finanzieren.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 30. September 2020 auf, der eine Erstellung von Hitzeaktionsplänen innerhalb von fünf Jahren fordert. Insbesondere sollen Landkreise, Städte, Kommunen und Gemeinden unterstützt und angehalten werden, entsprechende gesundheitsbezogene Hitzeaktionspläne zu erstellen beziehungsweise vorhandene Pläne für die jeweiligen Bedarfe anzupassen. An der Vorbereitung und Umsetzung der regionalen Regelungen sollte die Ärzteschaft beteiligt werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Einrichtungen des Gesundheitswesens bei deren Bemühungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wie auch bei Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung durch den Klimawandel zu unterstützen. Durch das Auflegen von Förderprogrammen sollten die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen und die erforderliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, auf eine flächendeckende Versorgung Geflüchteter mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinzuwirken und durch entsprechende Gesetzesinitiativen im Bund auf eine gleiche Regelung hinzuwirken.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die Förderung von Modellprojekten zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne gültigen Krankenversicherungsschutz durch die Landesregierung. Die Landesärztekammer regt an, die Versorgung über die bis 2025 befristeten Förderprojekte hinaus in umfassenden landesweiten Maßnahmen und Regelungen zu verstetigen und hierfür entsprechende Mittel dauerhaft und regelhaft bereitzustellen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg bekennt sich zum Grundsatz der ärztlichen Therapiefreiheit und zum Methodenpluralismus: Diese sind Grundpfeiler unserer freiberuflichen ärztlichen Arbeit.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg unterstützt die Initiative #positivarbeiten der Deutschen Aidshilfe und unterzeichnet die entsprechende Deklaration. Die Landesärztekammer unterstützt einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben, insbesondere in den Gesundheitsberufen.


Entschließungen vom 25. November 2023

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Beschleunigung und Verbesserung der Anerkennung von Studienabschlüssen der Humanmedizin aus Drittstaaten einzusetzen. Folgende Kernforderungen werden gestellt:

  • Einrichtung einer online Antragsplattform zur Durchführung eines vollelektronischen Verfahrens
  • regelmäßige, automatisierte Statusupdates im Rahmen des vollelektronischen Verfahrens
  • internes Ampelsystem zur Validierung der Dringlichkeit der Anträge, z.B. nach Dauer o.ä.

Falls die Gleichwertigkeit nicht bestätigt werden kann, soll - bei bestandener Fachsprachenprüfung - die Teilnahme am M2 schriftlich und nach dessen Bestehen am M3 mündlich zum Erhalt der Approbation erfolgen. Sollte die Prüfung der Gleichwertigkeit nicht binnen 12 Monaten abgeschlossen sein, soll alternativ die Teilnahme an M1-3 möglich sein.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung des Sozialministeriums und der Landesregierung vom 27.10.2023, neun Modellprojekte in Baden-Württemberg für die anonyme Krankenbehandlung und zum Clearing für Menschen ohne Papiere und erschwertem Zugang zum Gesundheitswesen mit einer Summe von 400 TEUR zu fördern. Über die Projektförderung und die nachfolgende Evaluation hinaus betont die Landesärztekammer die Notwendigkeit, rasch zu einer umfassenden und landesweiten Regelung zu kommen, um generell Menschen ohne Krankenschein dauerhaft den Zugang zu notwendigen Leistungen im Gesundheitswesen zu sichern.

Die von der Landesregierung und dem Sozialministerium jetzt angestossene Regelung fördert nach einer Ausschreibung neun zivilgesellschaftliche Projekte, die sich insbesondere der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung Wohnungsloser, von Menschen ohne Krankenversicherung, Sexarbeiter:innen und Personen ohne Aufenthaltsstatus widmen. Im Rahmen des auf 1,5 Jahre angesetzten Projektes wird eine Evaluation erfolgen, um einen Bedarf an Behandlungs- und Beratungsangeboten zu ermitteln.

Das nun in Gang gesetzte wichtige Projekt stellt einen wichtigen Schritt zur Versorgung sog. „Papierloser“ dar, der von der Landesärztekammer seit langem unterstützt und gefordert wird. Unabhängig hiervon besteht aber bereits jetzt ein Bedarf zur Finanzierung der Behandlung von Patient:innen ohne gültige Papiere und Krankenversicherung. Entsprechende Bedarfe und Modelle zur Finanzierung der Behandlung sind aus bsw. aus Thüringen, Berlin und Niedersachsen bekannt und evaluiert.

Die Landesärztekammer bittet die Landesregierung deshalb bereits zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus anderen Bundesländern um die Bereitstellung von Geldern und die Entwicklung landesweit gültiger Strukturen zur Behandlung und dem Clearing von Menschen ohne Papiere.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung wie auch die Verantwortlichen bei Krankenversicherungen und Justizvollzugsanstalten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Häftlinge bereits bei der Entlassung aus der Haft über einen vollständigen Versicherungsschutz verfügen und eine Krankenversicherungskarte ausgehändigt bekommen.
Menschen, die aus der Haft entlassen werden, erhalten aufgrund administrativer Vorgänge eine Krankenversicherungskarte in der Regel erst 4-6 Wochen nach der Entlassung. In dieser Zeit ist die gesundheitliche Versorgung nicht oder nur eingeschränkt möglich. Da der Zeitpunkt einer Haftentlassung in der Regel sehr planbar ist, sind Regelungen und Abläufe erforderlich, um Häftlinge bereits beim Zeitpunkt ihrer Entlassung einen vollständigen Krankenversicherungsschutz und eine Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft und Gesundheitswesen auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Klimakrise zu intensivieren, um einer nachhaltigen Schädigung des Planeten und der Gesundheit seiner Bewohner zu begegnen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zum Schutz des Klimas nicht ausreichen und die Veränderungen des Klimawandels bereits heute zu einer ernsten und weiter wachsenden Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung geworden sind.
Die Ergebnisse des aktuellen Lancet Countdown Reports (https://doi.org/10.1016/S0140-6736(23)01859-7), der am 14.11.2023 mit dem Titel „Die Notwendigkeit einer gesundheitszentrierten Reaktion in einer Welt, die sich irreversiblen Schäden gegenübersieht“ veröffentlicht wurde, betont, dass die bisherigen Maßnahmen zum Schutz des Klimas nicht ausreichen und die Veränderungen des Klimawandels bereits heute zu einer ernsten und weiter wachsenden Bedrohung für die Bevölkerung geworden sind.

Die gesundheitlichen Risiken des Klimawandels nehmen in allen beobachteten Dimensionen des Reports zu. Der CO2-Ausstoss steigt weltweit weiter an und die bisher unternommenen Anpassungsbemühungen reichen nicht aus, um die Menschen vor den wachsenden gesundheitlichen Gefahren durch den Klimawandel zu schützen. Neben vielen anderen Indikatoren zeigt sich, dass weltweit die Anzahl der hitzebezogenen Todesfälle vor allem bei den Menschen über 65 um mehr als 85% im Vergleich zu den Jahren 2000 – 2004 steigt. Weltweit hat die höhere Häufigkeit von Hitzewellen und Dürremonaten dazu geführt, dass in 2021 127 Millionen Menschen unter Hunger und Ernährungsunsicherheit litten.

Es sind dringende Anstrengungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Erderwärmung begrenzt wird und die Folgen der Veränderungen des Klimas nicht zu einer weiteren Beeinträchtigung der Gesundheit führt und die Kapazität unserer Gesundheitssysteme nicht überschritten wird.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes durch die Landesregierung. Die Landesregierung soll insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

  • Die starren Hilfsfristen und Ausrückzeiten sollen durch das Modell der "Time-to-Treat" ersetzt werden, welche das eigentliche Ziel, das schnelle Erreichen einer qualifizierten medizinischen Behandlung, in den Vordergrund rückt.
  • Die Stellung der Notärzte/-innen im präklinischen Einsatz als Merkmal eine hochqualitativen medizinischen Versorgung soll - auch bei Einsatz der Telemedizin - beibehalten und auf die notwendigen Fälle beschränk werden.
  • Die Transportpflicht soll auf tatsächliche Notfälle beschränkt werden, wie z.B. im niedersächsischen Rettungsdienstgesetz verankert.


Hierbei sollen die Handlungskompetenzen der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in Eigenverantwortung mit einbezogen werden.


Entschließungen vom 22. Juli 2023

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Sozialministerium dazu auf, bei allen Digitalprojekten, die sich aus dem Rettungsdienstplan 2022 ergeben, wie z.B. einem Versorgungsnachweissystem nach § 36 Abs. 4 Satz 1, auf Interoperabilität durch nationale und internationale Standards (im Besonderen HL7v2, FHIR, DICOM) zu achten und für eine vollumfänglich Finanzierung zu sorgen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine bundes- und europaweite Normierung der Steckverbindung zwischen Defibrillatoren und deren Elektroden einzusetzen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich gegen die Verwendung des Begriffes „Assistenzärztin / -arzt“ für Ärztinnen und Ärzte ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung aus und wird diesen nicht verwenden. Arbeitgeber werden aufgefordert stattdessen die Berufsbezeichnung „Ärztin / Arzt“ ohne weitere Zusätze zu verwenden (z.B. Namensschilder, Dokumente etc.).


Der Vorstand wird aufgefordert, rechtzeitig bis zur nächsten Wahl eine Änderung der Meldeordnung vorzulegen, in der § 6a Absatz 1 Kammerwahlen“ dahingehend geändert wird und die ggf. dafür erforderlichen weiteren rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern zugelassener Wahlvorschläge nach § 16 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Zwecke der Wahlwerbung bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung der Wahl die personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten ihres Wahlkreises oder ihres Wahlbezirkes wie folgt überlassen werden können: - Vor- und Zuname - Akademische Titel und Grade - Wohnanschrift bzw. die Adresse, an die die Rechnung für den Kammerbeitrag gesandt wird, Dienstanschrift einschließlich der  Abteilung sowie – soweit vorhanden – die E-Mail-Adresse.

Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang angeregt, zu Beginn des Jahres, in dem die Kammerwahlen stattfinden, die Aktualität der vorhandenen Adressen durch Abfrage bei den Mitgliedern zu überprüfen.


Um den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehaltenen Leitgedanken von Vorsorge und Prävention adäquat umzusetzen, fordert die Landesärztekammer Baden-Württemberg die intensivere Beteiligung der Ärzteschaft bei der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes sowie des Präventionsforums und der Nationalen Präventionskonferenz.

Das beinhaltet auch eine verlässliche und langfristige Finanzierung der ärztlichen Präventionsleistungen für alle gesellschaftlichen Gruppen. Bei der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes ist eine deutlich stärkere Berücksichtigung dieses Aspektes zwingend notwendig, da Ärztinnen und Ärzte aufgrund ihres besonderen Vertrauensverhältnisses besonders nah an den Patientinnen und Patienten verschiedenster Herkunft sind. 

Vor diesem Hintergrund ruft die Landesärztekammer Baden-Württemberg die Bundesärztekammer sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände zu einer konzertierten Aktion auf.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Verantwortlichen im Gesundheitswesen auf, bei den Planungen und der Umsetzung zur Neustrukturierung der Einrichtungen im Gesundheitswesen und insbesondere der Krankenhausreform nicht primär Marktmechanismen zur Beurteilung der Existenzberechtigung heranzuziehen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg betont, dass für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung die Daseinsfürsorge vor der Ausrichtung an rein wirtschaftlichen Belangen Vorrang haben muss.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Verantwortlichen im Gesundheitswesen auf, die Anstrengungen zur Müllreduktion zu intensivieren. Insbesondere fordert die Landesärztekammer Baden-Württemberg Regelungen und gesetzliche Vorgaben, um die unnötige und riesige Müllmengen produzierende Verblisterung von Medikamenten durch die Pharmahersteller wo möglich abzuschaffen. Die pharmazeutischen Hersteller werden aufgefordert, Anstrengungen zur Entwicklung umweltschonender Verpackungen für Pharmazeutika ohne Verblisterung zu entwickeln und einzusetzen.


Entschließungen der 17. Wahlperiode der Landesärztekammer
Entschließungen vom 19. November 2022

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, auch Arztpraxen in die geplanten Härtefallregelungen und Stützungsmaßnahmen (wie die anderen Akteure des Gesundheitswesens) aufzunehmen. Es ist notwendig, dass alle Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostensteigerungen geschützt werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert, dass die besonderen Anforderungen der Akteure im Gesundheitswesen regelhaft bei den staatlichen Vorbereitungen für akute Krisensituationen berücksichtigt werden. Die Funktionsfähigkeit von Kliniken und Arztpraxen muss beispielsweise bei einem längeren Stromausfall oder einer breit angelegten Cyberattacke jederzeit gewährleistet sein, um zumindest eine medizinische Notfallversorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können.


Die neue GOÄ steht vor der Konsentierung zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Bundesärztekammer. Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird gebeten, auf die Bundesärztekammer einzuwirken, die Inhalte der neuen GOÄ öffentlich zu machen, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Inflation berücksichtigt wird.


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Notwendigkeit der neuen GOÄ erkannt und für redlich befunden. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die neue GOÄ nach Abschluss des Konsentierungsverfahrens zwischen Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung umgehend zu beschließen. Sollte der Verordnungsgeber die „GOÄ neu“ nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft setzen, fordert die Landesärztekammer die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer GOÄ-Honorarvereinbarungen (sogenannte Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz nachhaltig zu informieren.


Der Vorstand der Landesärztekammer wird beauftragt, zur Vertreterversammlung im Juli 2023 eine Änderung der Regelung der Entschädigung an Lehrkräfte für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten vorzulegen, die insbesondere eine angemessene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Fachklassenleiter beinhaltet.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erkennt im Sinne einer Kooperation nur Physician-Assistant-Studiengänge mit dem Studienmodell „berufsintegrierend“ oder „berufsbegleitend“ an. Eine Kooperation der Landesärztekammer mit den ausbildenden Hochschulen sollte beispielsweise über einen Wissenschaftlichen Beirat erfolgen. Dieser sollte im Rahmen der geltenden Hochschulgesetze in die Ausgestaltung des Studiums eingebunden werden und einen jährlichen Report mit den strukturellen Daten erhalten (Dozentenschaft, Studierendenzahlen, Abschlussstatistik, Curriculum etc.).


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Landesregierung Baden-Württemberg, die Ziele „Schulgeldfreiheit“ und „Regeln einer Ausbildungsvergütung“ für alle Gesundheitsberufe mit Nachdruck zu verfolgen. Eine entsprechende Gesetzgebung des Bundes ist dringend einzufordern.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Akteure im Gesundheitswesen auf, der zunehmenden Belastung mit allergisierenden Pflanzenpollen auch in der Krankenversorgung und im Medizinbetrieb Rechnung zu tragen. Dazu sind verstärke Forschungsinitiativen ebenso notwendig wie die verstärkte Berücksichtigung der Allergologie in der Weiter- und Fortbildung.

Die Landesärztekammer soll in ihrer Öffentlichkeitsarbeit diesem Thema besondere Beachtung schenken. Die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung werden aufgefordert, die Behandlung allergischer Erkrankungen zu unterstützen, damit ein weiterer Rückgang allergologischer Kompetenz in der Versorgung die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Land Baden-Württemberg auf, mit gezielten Fördermaßnahmen die Einrichtungen des Gesundheitswesens dabei zu unterstützen, bauliche Maßnahmen zur Umsetzung eines ausreichenden Hitzeschutzes von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden in den Einrichtungen umzusetzen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die medizinische Gleichbehandlung aller Geflüchteten unabhängig von deren Herkunftsländern. Insbesondere sollen Geflüchtete generell ebenso wie Geflüchtete aus der Ukraine rasch mit einem vollständigen Versicherungsschutz ausgestattet werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Implementierung flächendeckender Hitzenotfallpläne in Baden-Württemberg bis zum 01.05.2023. Die baden-württembergische Ärzteschaft erklärt ihre Bereitschaft, sich an den notwendigen Beratungen zu beteiligen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die mit Erstellung und Erlass von medizinischen Hygienevorgaben befassten Behörden und Fachgesellschaften auf, Hygienevorgaben unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenverbrauchs neu zu bewerten.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Verpflichtung zur dualen Krankenhausfinanzierung einen separaten Topf und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für klimaneutrale Krankenhausneubauten zu schaffen. Die Mehrkosten sind zu 100 Prozent auszugleichen. Die Klinikträger werden aufgefordert, entsprechende Planungen anzupassen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Klinikträger in Baden-Württemberg und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft auf, in allen Kliniken die Wahlmöglichkeit zu einer pflanzenbasierten und fleischarmen Ernährung für Patientinnen und Patienten und Mitarbeitende einzuführen. Hierbei ist, soweit möglich, auf regionale Anbieter, ökologisch hergestellte Produkte und Verwendung der geltenden Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kliniken zu achten.


Der Vorstand der Landesärztekammer möge an allen geeigneten Stellen darauf hinwirken, dass die im § 32a des Referentenentwurfs des BMG zur Änderung der Zulassungsverordnung für Ärzte vorgesehene Beschränkung der Zahl der Weiterbildungsassistenten entsprechend dem Versorgungsauftrag nicht zum Tragen kommt. Es muss mindestens auf die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen hingewirkt werden, z. B. bei einem zum vollen Versorgungsauftrag vergleichbaren Tätigkeitsumfang auch für andere Kostenträger. Anzustreben ist auch die Möglichkeit zur auf 3 Monate befristeten überlappenden Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten ohne Ausnahmegenehmigung.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Kultusministerium und die Schulträger dazu auf, Kitas und Schulen coronabedingt grundsätzlich nicht mehr zu schließen. Zusätzlich müssen das medizinische und pädagogische System durch Bereitstellung von Geldern, Fortbildungsmaßnahmen und Vernetzung der Beteiligten gestärkt werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Kommunen auf, Maßnahmen der Frühen Hilfen (beispielsweise der Eingliederungshilfe) weiterhin zu fördern und hieran nicht zu sparen. Das Antragsverfahren soll erleichtert und damit niederschwelliger werden. Jedes Kind soll im Rahmen der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit haben, eine Kindertagesstätte besuchen können. Der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher benötigt dringlich eine – auch monetäre – Aufwertung.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg möge sich mit dem Thema „Integration der ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis“ beschäftigen. Hierbei geht es insbesondere um medizinische und sprachliche Qualifikationen sowie um das Berufsrecht. Je nach Format (beispielsweise Online-Seminar) besteht auch die Möglichkeit, die Kolleginnen und Kollegen mit den Strukturen der Selbstverwaltung vertraut zu machen und ihnen das komplexe deutsche Gesundheitssystem in seinem Aufbau und seiner Organisation vorzustellen.


Entschließungen vom 23. Juli 2022

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt eine Substitution ärztlichen Handelns durch Apothekerinnen und Apotheker, beispielsweise Medikamentenberatung, strikt ab. Sie fordert als sinnvollere Variante, weil die Versorgung verbessernd, das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Notfalldienst und bei der Ersteinstellung von Medikamenten.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die geplante Streichung der Neupatientenregelung zurückzunehmen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern sowie die Krankenkassen auf, die Ausgestaltung und Implementierung klimasensibler Beratung, insbesondere von vulnerablen Patientengruppen, zu fördern und mit notwendigen Ressourcen auszustatten. Hierfür müssen zusätzliche Angebote geschaffen werden, die den erweiterten Beratungsbedarf auffangen, der mit dem voranschreitenden Klimawandel verbunden ist.

Außerdem wird gefordert, den Einrichtungen im Gesundheitswesen ausreichend finanzielle Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 zur Verfügung zu stellen. Der strukturelle Umbau in Kliniken und Praxen Richtung Klimaneutralität erfordert erhebliche organisatorische und personelle Ressourcen bis hin zu baulichen Anstrengungen. Die hierzu erforderlichen Mittel können nicht allein aus den Betriebsmitteln der Einrichtungen bewältigt werden, sondern erfordern Unterstützung durch Staat und Kostenträger.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit Gesundheitseinrichtungen in Baden-Württemberg von Extremwetterlagen gefährdet sind und gegebenenfalls Mittel zu deren gezieltem Schutz zur Verfügung zu stellen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist auf die immer höhere gesundheitliche Gefährdung durch Hitzewellen hin. Sie fordert die Landesregierung und die kommunal und regional Verantwortlichen dazu auf, Mittel für den gezielten Schutz vor Hitze in öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung und die kommunal und regional Verantwortlichen dazu auf, Mittel für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen bereitzustellen und diese auf kommunaler und Landesebene zu koordinieren. Es soll zudem darauf hingewirkt werden, dass Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich sowie aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Planung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen einbezogen werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die Zurverfügungstellung der elektronischen Gesundheitskarte für die Geflüchteten aus der Ukraine. Sie fordert die Landesregierung auf, diese wichtige Maßnahme in der gesundheitlichen Versorgung für alle Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert für den Fall einer kontrollierten legalen Cannabisabgabe, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Etablierung wirksamer Präventionsmaßnahmen:

  • Priorisierung und Ausbau des Jugendschutzes.
  • Prävention des problematischen Konsums durch strukturelle Maßnahmen.
  • Begrenzte Anzahl und begrenzte Öffnungszeiten der Verkaufsstellen; Mindestabstand von 1.000 m zu Schulen und Freizeiteinrichtungen.
  • Kein paralleler Verkauf von Alkohol und Cannabis. Keine gleichzeitigen Glücksspielangebote. Kein Konsum an den Verkaufsstellen.
  • Legale Abgabe erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Mengenbegrenzung beim Verkauf und Festlegung eines maximalen Tetrahydrocannabinol-Gehalts und Untersagung von Mischprodukten (synthetische Cannabinoide) und Produkten mit schwer abschätzbarer Resorption (bspw. essbare Produkte).
  • Verbot direkter und indirekter Werbung.
  • Werbefreie Verpackung und Angabe von Tetrahydrocannabinol- und Cannabidiol-Gehalt.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber konkret auf

  • Eine höhere Bepreisung für legale Suchtmittel wie Alkohol und Tabakprodukte herbeizuführen, bei geplanter Legalisierung auch von Cannabis. Die Besteuerung sollte entsprechend der Toxizität der Substanz bemessen werden.
  • Ein konsequentes Verbot für Werbung und Sponsoring, auch in digitalen Medien, für substanzgebundene und nicht-substanzgebundene Suchtmittel umzusetzen.
  • Einschränkungen der Verfügbarkeit von Suchtmitteln (beispielsweise durch zeitliche Verkaufsbeschränkungen von Tabakprodukten und alkoholischen Getränken) hinzuwirken.
  • Vom Land und den Kommunen die Finanzierung der ambulanten Suchthilfe zur Sicherstellung eines weiterhin kostenfreien und unkomplizierten Zugangs.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, die im Koalitionsvertrag genannte Sprachmittlung auch mithilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung als Bestandteil des SGB V schnell umzusetzen.


Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird aufgefordert, die Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten aus anderen Gebieten – analog zu gleichlautenden Regelungen in der WBO 2020 – auch in den Facharztbezeichnungen der Inneren Medizin und Neurologie zur verankern.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert, dass die Kosten für den eHBA nach dem Verursacherprinzip durch die Kostenträger getragen werden und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wird.


Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Corona-Inzidenzen fordert die Landesärztekammer Baden-Württemberg die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern sowie die Krankenkassen auf, zusätzliche finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit von Coronaschwerpunktpraxen bereitzustellen.


Entschließungen vom 20. November 2021

Die baden-württembergische Ärzteschaft appelliert angesichts stark steigender Corona-Inzidenzen eindringlich an die Bevölkerung, sich jetzt gegen Corona impfen zu lassen.

Die Ungeimpften setzen nicht nur ihre eigene Gesundheit aufs Spiel, sondern gefährden auch alle Menschen, mit denen sie in Kontakt kommen, im Öffentlichen Personennahverkehr, am Arbeitsplatz, in der Freizeit.

Die Ärztinnen und Ärzte im Südwesten stehen bereit, die Menschen eingehend über alle Aspekte der Coronaimpfung zu informieren und ihnen die Impfung anzubieten, vor allem den Ungeimpften.

Wer sich impfen lässt, leistet seinen Beitrag, die körperliche Unversehrtheit der Gesellschaft zu wahren und die Zukunft des Landes zu sichern und trägt dazu bei, die vielfach geforderte gesetzliche Impfplicht zu vermeiden.

Nicht vergessen werden sollen nach Überzeugung der Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg die AHA-Maßnahmen, die allgemeine Verringerung persönlicher Kontakte sowie die Wahrnehmung von Testangeboten.

Die Pandemiesituation in Deutschland ist aktuell sehr angespannt, die Verbreitung des Coronavirus hat mit der vierten Welle stark an Dynamik hinzugewonnen.

Bereits jetzt ist die Versorgung teilweise an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sind weitgehend ausgelastet, so dass eine weitere Zunahme der Infektionen nicht nur für die Betroffenen, sondern für die gesamte Gesellschaft zu einer ernsten gesundheitlichen Gefahr werden kann.

Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Besonders diejenigen, die beruflich und privat eng mit anderen Menschen in Kontakt kommen, sollten ihrer Verantwortung gerecht werden und sich impfen lassen.


Um die Versorgung von behinderten Menschen, insbesondere behinderter Kinder, sicherzustellen, fordern wir Politik und Gesellschaft auf, mit geeigneten Mitteln auf die folgenden Ziele hinzuwirken:

Homogene Finanzierung für die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), z.B. über eine Änderung des SGBV und der Finanzierung über die Krankenkassen.

Anhebung der Pauschalen auf ein auskömmliches Niveau vergleichbar wie in Bayern, um den langfristigen Bestand der SPZ garantieren zu können.

Sicherung der Versorgung von behinderten Erwachsenen, insbesondere Sicherstellung der Transition aus dem Unterstützungssystem für Kinder und Jugendliche. Die beteiligten Akteure sind besser zu vernetzen und die Strukturen näher zu bringen. Eine gute Versorgung muss die gesamte Lebensspanne und die auftretenden Sorgen und Nöte im Blick behalten.

Eine entsprechende Neustrukturierung wäre eine Win-win-Situation für die Betroffenen, deren Angehörigen und Kommunen, da sie eine wohnortnahe, adäquate Versorgung sicherstellen kann. Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen würden entfallen, Drehtüreffekte verringert und die Transportwege reduziert. So ließe sich der Transfer in den Alltag der betroffenen Menschen verbessern und eine Kostenreduktion erreichen.


Basierend auf den vielfältigen positiven Erfahrungen mit Online-Aus- und Weiterbildungen während der Pandemie, sowie den bereits seitens der KV abrechenbaren Online-Therapieangeboten, sind bei der Fort- und Weiterbildung Online-Angebote gleichwertig mit anderen Angeboten anzuerkennen, es sei denn, fachliche Gründe stehen dem entgegen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, das Rettungsdienstgesetz dahingehend zu ändern, dass den Bereichsausschüssen für den Rettungsdienst auch ärztliche Vertreter als reguläre und stimmberechtigte Mitglieder (und nicht nur mit beratender Stimme) angehören.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg befürwortet die von der Landesregierung geplante Abschaffung der bisher bestehenden doppelten Hilfsfrist im Landesrettungsdienstplan.

Die Festlegung auf eine einfache Hilfsfrist für ein ersteintreffendes Rettungsmittel (RTW/N EF) innerhalb von 12 Minuten ist zu unterstützen. Allerdings trägt die geplante Einführung von rettungsmittelbasierten Ausrückzeiten nicht zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung bei und wird somit als nicht zielführend abgelehnt.

Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, sich bei zukünftigen Überlegungen zur Struktur des Rettungsdienstes auf die "Time-to-Treat" im Bereich von Tracer-Diagnosen zu fokussieren.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut auf, die Therapie mit autologem plättchenreichem Plasma (aPRP) und autologem plättchenreichem Fibrin (aPRF) im § 28 des Transfusionsgesetzes auch für Ärzte und nicht nur für Zahnärzte zu regeln.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert eine zusätzliche Honorierung der Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter, die seit Beginn der Corona-Pandemie einer erheblichen Zusatzbelastung ausgesetzt sind. Diese zusätzliche Honorierung muss aus öffentlichen Mitteln kommen!


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg setzt sich gegen eine Kontingentierung des Covid-19 Impfstoffs Comirnaty® der Firma Pfizer Biontec für die Impfkampagne in der ambulanten Betreuung von Covid19 Patienten durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ein.


Im Ringen um die Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen einen wesentlichen Teil der präventiven Maßnahmen. Impfungen, Aufklärung und die Behandlung Corona-Erkrankter sind zusätzlich zu den umfassenden Aufgaben in den Praxen erforderlich. Die Arbeit in den Praxen wäre ohne die engagierte und aufopferungsvolle Tätigkeit der Medizinischen Fachangestellten nicht denkbar. Ebenso ist die Tätigkeit in Kliniken, Gesundheitsämtern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ohne die Tätigkeit nichtärztlichen Personals nicht zu leisten.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Tätigkeit des nichtärztlichen Personals zusätzlich honorieren zu können. Insbesondere sollen die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Corona-Zuwendungen als Gratifikation steuerbefreit zuteilen zu können.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass die gesundheitlichen Gefahren der Klimakrise vulnerable Gruppen wie Kinder, Ältere, Wohnungslose, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen sowie körperlich Arbeitende in besonderem Ausmaß bedroht. Die Anpassung an die Folgen der Klimakrise ist für Menschen in dicht besiedelten urbanen Räumen und mit geringeren finanziellen Ressourcen besonders schwierig.

Um die Gesundheit aller Menschen vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen, müssen vulnerable Gruppen in besonderem Maße in den Blick genommen werden. Dabei sind die politisch Verantwortlichen im Land, Regionen und Kommunen gefordert,

Klima- und Hitzeaktionspläne im Hinblick auf deren Wirksamkeit unter besonderer Berücksichtigung auf vulnerable Gruppen zu überprüfen,

bauliche Maßnahmen so durchzuführen und zu fördern, dass gerade sozial Benachteiligte in dicht besiedelten urbanen Räumen besonders unterstützt werden,

Informationskampagnen zur Bekämpfung der Klimakrise und zum Umgang mit ihren Auswirkungen auch in einfacher Sprache und Fremdsprachen bereit zu stellen sowie in Bildungseinrichtungen und in den sozialen Medien zu verbreiten,

dem Hitzeschutz Rechnung tragende bauliche Maßnahmen an Betreuungseinrichtungen für die Jüngsten und Ältesten sowie Krankenhäusern zu priorisieren.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, Medizinproduktehersteller aus Baden-Württemberg bei der Entwicklung und Produktion wiederverwendbarer Medizinprodukte zu fördern, deren Aufbereitung den notwendigen hygienischen Standards gerecht wird.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erkennt an, dass Diskriminierungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der geschlechtlichen oder sexuellen Identität, Alter, Behinderung, Religion oder des sozioökonomischen Status den Zugang zu unserem Gesundheitssystem und die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung erschweren und somit das Menschenrecht auf Gesundheit einschränken. Dies widerspricht der ärztlichen Berufsordnung und den ärztlichen Pflichten aus dem Genfer Gelöbnis.

Der Landesärztekammer Baden-Württemberg setzt sich daher für eine Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit im Gesundheitswesen auf institutioneller und individueller Ebene ein.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärt sich solidarisch mit dem Ringen der Pflegeberufe um eine dringend überfällige Verbesserung ihrer Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Sie appelliert an alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die Pflegeberufe in diesem Bemühen auch im Fall tariflicher Auseinandersetzungen zu unterstützen. Sie fordert die Landesregierung dazu auf, die Arbeitsbedingungen der Pflege in den Krankenhäusern und der Altenpflege so zu verbessern, dass eine nachhaltige Entwicklung des Berufsfeldes gewährleistet ist. Hierzu gehören insbesondere der Schutz vor Überlastung, die selbstbestimmte Umsetzung und Überwachung professioneller Standards und eine Verstärkung der Selbstverwaltung der Pflegeberufe.


Die Weiterbildung ist die wichtigste Aufgabe der Ärztekammer. Ihre Qualität ist essentiell für eine gute Patientenversorgung, hohe Qualifikation der ärztlichen Kollegen und die Zukunft der Kammer. Wir fordern daher den Vorstand auf, mit allen Mitteln die Qualität der Weiterbildung sicherzustellen und zu verbessern.

Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Sicherstellung der Qualifikation der Weiterbildungsbefugten
  • Jährliche, stichprobenartige Überprüfungen der Weiterbildungseinrichtungen
  • Verschlankung der Prozesse unter Nutzung moderner, digitaler Infrastruktur um das Hauptamt von unnötiger Bürokratie im Rahmen der wiederkehrenden Befugniserteilung zu entlasten
  • Rasche Durchführung und transparente Veröffentlichung einer Evaluation der Weiterbildung

Der Vertreterversammlung ist über die Fortschritte der Umsetzung bei jedem Zusammenkommen zu unterrichten.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg auf, sicherzustellen, dass an den Universitätskliniken in Baden-Württemberg in einem ersten Schritt mindestens 40 % der Ärztinnen und Ärzte unbefristet beschäftigt werden.

Langfristig sollten unbefristete Arbeitsverträge für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken die Regel sein, um eine hochwertige Patientenversorgung, Forschung und Lehre sicherzustellen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärt sich solidarisch mit dem Ringen der Medizinischen Fachangestellten um eine dringend überfällige Verbesserung ihrer Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Hierzu gehört insbesondere der Schutz vor Überlastung, die selbstbestimmte Umsetzung und Überwachung professioneller Standards.

Die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für eine tarifliche Besserstellung der Medizinischen Fachangestellten sind den Arbeitgebern unmittelbar durch die Kostenträger zu erstatten.


Entschließungen vom 24. Juli 2021

Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass alle Anstrengungen unternommen werden, dass Covid 19 Impfstoff als Einzel Impfstoff möglichst rasch in Fertigspritzen hergestellt und in den Vertrieb gebracht wird.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert von politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen in Baden-Württemberg und dem Bund die Professionalisierung der Pandemiebekämpfung durch umfassende Einbeziehung und Beachtung der Priorität medizinischer Expertise. Sorgfältige Diskussion und die antizipierende Entwicklung fachlicher Maßnahmen sowie des erforderlichen Rechtsrahmens müssen unter Einbeziehung aller Leistungsträger des Gesundheitssystems jetzt beginnen, da die aktuelle Pandemie nicht beendet ist und weitere gleichgeartete globale Herausforderungen zu befürchten, zu erwarten sind.

Die Leistungsfähigkeit unseres Systems darf nicht von Corona- und ähnlichen vorhersehbaren Fällen wegen fehlender Vorsorge überfordert werden. Wir erwarten proaktives fachadäquates Handeln aller Entscheidungsträger. Notwendige Materialien wie persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und ggf. Impfstoffe müssen immer seitens des Staates rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


In Ergänzung zu Antrag 02 TOP 6 "Professionalisierung der Pandemiebekämpfung" sowie der Anträge I-3 und I-21 vom 124. Deutschen Ärztetag 2021 fordert die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg von den Gremien und den politischen Entscheidungsträgern bei der geplanten Bevorratung mit Schutzausrüstung bzw. bei weiterhin zur Verfügung gestellter Schutzausrüstung, darauf zu achten, dass diese möglichst aus deutscher bzw. europäischer Produktion stammen soll. Bei den Ausschreibungen müssen die Ausschreibungs- und deren Zuschlagskriterien nicht überwiegend über den Angebotspreis erfolgen, es sollen nichtmonetäre Kriterien wie ökologischer Fußabdruck, Transportwege, europäische Zertifizierungssiegel und Qualitätsstandards stärker gewichtet werden.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, zur Verteilungsgerechtigkeit mit Corona-Impfstoff beizutragen und durch die Abgabe nicht verwendeten oder benötigten Impfstoffes aus Baden-Württemberg über die internationale COVAX-Initiative der WHO an Länder des globalen Südens zu einer dortigen Verbesserung der Impfquoten beizutragen.


Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand auf, auf allen zur Verfügung stehenden Ebenen auf die politisch Verantwortlichen in Landesregierung, Kommunen und Schulträgern einzuwirken, kurzfristig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sodass nach den Sommerferien ein sicherer Besuch von Kitas und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen in Präsenz möglich ist.
Eine weitere Benachteiligung unserer Kinder und Jugendlichen ist gesellschaftlich unverantwortlich und hätte schwerwiegende Folgen für das Wohl der nachfolgenden Generation.

Es müssen umgehend ausreichend Finanzmittel und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sämtliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemäß dem Stand der Wissenschaft für einen Betrieb in Corona Zeiten auszustatten.
Hierzu gehört neben technischen Maßnahmen ein Ausbau von therapeutischen und präventiv-wirkenden Angeboten für Lehrer/innen, Erzieher/innen, Eltern und Schüler/innen, um mit vorhandenen Ängsten, depressiven Verstimmungen und weiteren psychischen Störungen adäquat umgehen zu können. Vor allem Kindern und Jugendlichen aus leistungsschwachen, bildungsfernen Familien müssen konkrete Angebote gemacht werden, um Lerndefizite aufholen zu können. Daneben sind Bewegungsangebote unverzichtbar.


Die Vertreterversammlung fordert die Städte, Kommunen und Landkreise des Landes Baden-Württemberg auf, bestehende Katastrophenschutzpläne auf die Tauglichkeit im Falle von klimabedingten Krisenfällen wie Hitzewellen, Extremwetterlagen etc. zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dies betrifft neben dem Katalog zu ergreifender Maßnahmen insbesondere die Effektivität von Warninstrumenten in Kommunikationsketten und die Vernetzung bestehender Hilfe-Strukturen des Katastrophenschutzes und der Gesundheitsversorgung.


Der Vorstand der Landesärztekammer wird, zur Erstellung eines Maßnahmenplans zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in den Dienstgebäuden der Landesärztekammer beauftragt. Dieser ist die Grundlage zur Umsetzung zukünftiger Maßnahmen.


Der Vorstand der Landesärztekammer wird beauftragt, der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Anstrengungen zur Erreichung einer Klimaneutralität in den Geschäftsstellen der Landesärztekammer und den vier Bezirksärztekammern vorzulegen.


Entschließungen vom 23. November 2019

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Neufassung des Heilberufe-Kammergesetzes eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die im Jahre 2015 aus § 19 WBO gestrichene Möglichkeit wieder eingeführt wird, in Zweifelsfällen bei Antragstellern aus Drittstaaten eine bis zu 12-monatige Praxisphase bei einem lokalen Weiterbilder einzufordern.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Baden-Württemberg nimmt mit Sorge wahr, dass die Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten dazu führen, dass Patientinnen und Patienten teils dreistellige Eurobeträge an Mehrzahlungen aufbringen müssen, um die ärztlicherseits verordnete und in vielen Fällen lebenswichtige Medikation zu erhalten, wenn statt des rabattierten Präparats lediglich das eines anderen Herstellers oder das Originalpräparat verfügbar ist.

Die Krankenkassen werden aufgefordert, diese Mehrzahlungen (die aufgrund der aus einer verfehlten Lenkungspolitik resultierenden Lieferengpässe entstehen) den betroffenen Patientinnen und Patienten ohne weitere Umstände zu erstatten bzw. vorübergehend gar nicht erst zu erheben.

Es darf nicht sein, dass die Politik des massiven Kostendrucks in der Medikamentenversorgung auf dem Rücken unserer Patientinnen und Patienten ausgetragen wird.


Die Vertreterversammlung sieht in der zunehmenden Kommerzialisierung eine Bedrohung unserer medizinischen Entscheidungsfreiheit. Sie fordert den Vorstand der Landesärztekammer auf, sich auf politischer Ebene gegen die zunehmende Beeinflussung des medizinischen Handels durch Kommerzialisierung und Ökonomisierung im Gesundheitswesen einzusetzen.

Begründung:

Die Arbeit der Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen in Kliniken und Praxen leidet sehr, weil immer mehr ökonomische Interessen im System berücksichtigt werden sollen.

Dies äußert sich in einer zunehmend immer knapper werdenden Personaldecke und Zeitdruck.
Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass wir unsere Arbeit bereits jetzt nicht mehr angemessen und sinnvoll ausüben können. Auch sehen wir die ärztliche Freiberuflichkeit in Gefahr, wenn Kommerzialisierung und Ökonomisierung im Gesundheitssystem immer einen größeren Stellenwert einnehmen und dadurch medizinische Maßnahmen ungebührlich beeinflusst werden.

Die Beziehung zwischen Arzt und Patient darf nicht von gewinnorientierten ökonomischen Interessen bestimmt werden.

Die Ärztekammern muss sich aus dem eigenen Anspruch heraus und als Hüter der Berufsordnung dieser Entwicklung entgegenstellen. Hier muss der Schulterschluss mit den Akteuren im Gesundheitswesen gesucht werden, um Antworten auf diese gefährliche Entwicklung zu finden.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist tief bestürzt über den gewaltsamen Tod des Berliner Kollegen Prof. Dr. Fritz v. Weizsäcker.

Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, Angehörige von Pflege- und anderen helfenden Berufen in Deutschland nimmt ständig zu und stellt eine zunehmende Bedrohung der in den Gesundheitsberufen arbeitenden Menschen dar.
Die Vertreterversammlung fordert die Verantwortlichen in der Politik und bei den Versicherungsträgern auf, Sicherungsmaßnahmen wie die Einrichtung präsenter Sicherheitsdienste in den besonders gefährdeten Notfallaufnahmen und Notfallpraxen zu unterstützen und für deren Finanzierung Sorge zu tragen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung, die Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg auf, die Reduzierung des CO2-Fussabdrucks des Gesundheitssektors in Angriff zu nehmen, indem sie spezifische Klimaschutzpläne für das Gesundheitswesen und dessen Einrichtungen entwerfen und umsetzen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Regierung des Landes Baden-Württemberg auf, in Baden-Württemberg die flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der Gesundheit und deren Umsetzung gemäß den bundesweiten Empfehlungen zu beschleunigen.


Entschließungen vom 20. Juli 2019

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Landes- und Bundesregierung zur Erhöhung der Organspende-Bereitschaft. Insbe-sondere die Freistellung, Fortbildung und Finanzierung von transplantationsbeauf-tragten Ärztinnen und Ärzten ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Organspenden.

Gleichwohl befindet sich die Organspende-Bereitschaft in Deutschland auf einem niedrigen Niveau: Ende Dezember 2018 standen 9.697 Menschen auf der Warteliste im Vergleich dazu gab es im Jahr 2018 nur 955 Organspender. Europaweit gehört Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Organspenden.

Vor diesem Hintergrund fordert die verfasste Ärzteschaft in Baden-Württemberg den Staat und die Gesellschaft auf, alles dafür zu tun, die Spenden-Bereitschaft und die Transplantation von Organen zu befördern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern.

Die baden-württembergische Ärzteschaft will zudem alles in ihrer Macht stehende tun, zur Förderung der Organspende-Bereitschaft und der Transplantation von Organen auf allen Ebenen sowie der Auswahl von Empfängern unter Einhaltung der ethischen Grundsätze beizutragen, insbesondere durch Aufklärung, Information und Mitarbeit in Gremien.

Die Förderung der Organspende ist ein wichtiger gesellschaftlicher Aspekt und Gemeinschaftsaufgabe. Nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 84 Prozent der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Dennoch ist nur ein leichter Anstieg der jährlichen Organspenderzahlen in Deutschland zu verzeichnen.

Dieses Problem kann nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft nicht allein durch eine (derzeit in der fraktionsübergreifenden Bundestagsdebatte befindliche) gesetzliche Regelung gelöst werden. Es muss vielmehr durch ganz unterschiedliche Maßnahmen angegangen werden:

  1. Im Mittelpunkt muss eine breit angelegte und kontinuierliche Informationskampagne für die Bevölkerung über alle Aspekte der Organspende stehen. Zur Aufklärung über die Organspende wird auch die Aufnahme der Gesundheitskompetenz in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen befürwortet. Denn nur wer informiert ist, kann anschließend seinen Organspende-Ausweis ausfüllen und so seine grundsätzliche Spende-Bereitschaft bzw. -ablehnung dokumentieren.
  2. In den Entnahmekrankenhäusern müssen umfangreiche organisatorische und logistische Maßnahmen getroffen werden, um einen Verlust von potenziellen Spenderorganen auszuschließen. Dazu gehört auch, dass den Entnahmekrankenhäusern bei realisierter Organspende alle Kosten für intensivmedizinische Betreuung und Organentnahme voll und unbürokratisch erstattet werden.
  3. Krankenhäuser, vor allem Kliniken ohne Neurochirurgie, sind für potenzielle Organspenden besser auszustatten als bisher und entstehende Kosten bei realisierter Organspende voll zu erstatten.
  4. Den Transplantationsbeauftragten kommt eine ganz entscheidende Rolle im Pro-zess der Spender-Detektion und ihrer Realisation zu; ihr Knowhow und ihr persönliches Engagement sind durch nichts zu ersetzen. Sie müssen an allen Krankenhäusern eingesetzt und für diese Aufgaben von Routinetätigkeiten freigestellt werden, wie dies im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgeschrieben ist.
  5. In Arztpraxen und Krankenhaus-Ambulanzen müssen umfassende Informationen über die Organspende vorgehalten werden. Zu jeder Beratung über eine Patientenverfügung gehört auch eine Aufklärung über die Organspende; dies muss fester Bestandteil der medizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich sein. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss von intensivmedizinischen Maßnahmen in der Patientenverfügung in der Regel eine Organspende unmöglich macht.
  6. Die Zusatzweiterbildung „Transplantationsmedizin“ muss in die baden-württembergische Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Das Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer muss verstärkt beworben werden.

Diese Maßnahmen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Staat und Gesellschaft sind es den Bürgerinnen und Bürgern im hoch entwickelten deutschen Gesundheitswesen schuldig, dass Maßnahmen zur Förderung der Organspende auskömmlich und nachhaltig finanziert werden.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die politischen Verantwortlichen auf, Regelungen zu treffen, die verhindern, dass renditeorientierte Finanzinvestoren ohne originäres Versorgungsinteresse ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen und in die ambulante Versorgung eindringen. Die ärztliche Freiberuflichkeit im ambulanten Versorgungsbereich wird dadurch in hohem Maße bedroht.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln in Ampelfarben (z.B. Nutri-Score) als wirksames Instrument zur Verbesserung der Ernährungssituation und zur Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg bittet das Sozialministerium, bei der anstehenden Änderung des Heilberufekammer-Gesetzes (HBKG) zu berücksichti-gen, dass das Bundesverfassungsgericht den Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde, für verfassungswidrig erklärt hat. § 14 HBKG ist daher entsprechend anzupassen.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die Bestrebungen der baden-württembergischen Universitätsklinika, durch ein gemeinsames Konzept und ein Längsschnittcurriculum „Ländliche Hausarztmedizin“ im Studium die ländliche Hausarztmedizin in den Fokus der Studierenden zu rücken und dem Mangel an Hausärzten auf dem Land dadurch Abhilfe zu schaffen.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich (s. Entschließung vom 26.11.2016) explizit gegen eine „Landarztquote“ bei der Studienplatzvergabe aus. Der daraus resultierende Zwang, nach dem Studium auf dem Land tätig zu werden, ist ein ungeeignetes Mittel, um dem Mangel an Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen langfristig erfolgreich zu begegnen.


Der Vorstand und der Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ werden aufgefordert, in der der Vertreterversammlung vorzulegenden Neufassung der Weiterbildungsordnung die Weiterbildungsbefugnisse grundsätzlich auch bei Teilzeittätigkeit zu ermöglichen.


Der Vorstand wird aufgefordert, so rasch wie möglich eine Änderung der Meldeordnung der Landesärztekammer vorzulegen, die vorsieht, dass

nach § 1 Abs. 1 Satz 4 zukünftig sowohl die Mitglieder als auch die Ersatzmitglieder der Landesvertreterversammlung und der Bezirksvertreterversammlungen durch schriftliche Erklärung bestimmen können, dass sie bis zum Ablauf der Wahlperiode derjenigen Bezirksärztekammer und Ärzteschaft weiterhin angehören, der sie zum Zeitpunkt ihrer Wahl angehört haben, wenn sich im Laufe der Wahlperiode ihre Zugehörigkeit nach Satz 3 innerhalb der Landesärztekammer Baden-Württemberg ändert.

in § 1 klargestellt wird, dass bei Mutterschutz und Elternzeit weiterhin der Tätigkeitsort für die Frage der Mitgliedschaft entscheidend ist.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg auf, seinen nachgeordneten Bereichen (unter anderem den Universitätskliniken) mitzuteilen, dass die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes von 2014, in der die Mitbestimmung des Personalrats bei befristet angestellten Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etabliert wurde, nunmehr anzuwenden ist.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überarbeitung des Befristungsrechts sicherzustellen, dass die geplanten Änderungen sowohl den Bereich der Privatwirtschaft als auch den Öffentlichen Dienst erfassen. Insbesondere im Bereich der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, die überwiegend in der Patientenversorgung arbeiten, ist nicht ersichtlich, warum diese den großzügigen Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterliegen. Auch für sie müssen zukünftige Einschränkungen der Befristungsmöglichkeiten gelten.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, welche einen verwaltungsarmen Umgang mit Arztnummern zulassen.

Hintergrund:
Derzeit wird das bundesweite Arztregister nach § 293 (7) SGB V, in dem auch alle Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung mit ihrer Lebenslangen Arztnummer ver-zeichnet sind, auch auf alle Krankenhausärzte ausgeweitet. Mit dem Aufbau des Krankenhausverzeichnisses ist eine Firma beauftragt. Folgende Daten werden erfasst:

  1. Arztnummer (unverschlüsselt),
  2. Angaben des Arztes nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 bis 8,
  3. Datum des Staatsexamens,
  4. Datum der Approbation,
  5. Datum der Promotion,
  6. Datum der Facharztanerkennung und Fachgebiet,
  7. Kennzeichen im Verzeichnis nach Absatz 6 des Krankenhauses, in dem der Arzt beschäftigt ist,
  8. Datum des Beginns der Tätigkeit des Arztes im Krankenhaus und
  9. Datum des Endes der Tätigkeit des Arztes im Krankenhaus.
Die Daten müssen monatlich an den GKV Spitzenverband geliefert werden.<

Ziel:
Der Arzt bekommt von seiner Ärztekammer eine Arztnummer mit dem ersten Eintritt nach der Approbation, die ihn sein ganze Leben begleitet. Diese Arztnummer kann dann Grundlage für weitere außerhalb der Ärztekammer sich befindende Verzeichnisse sein, die auf gesetzlicher Grundlage dann gesetzeskonform über Datenaus-tausch dann zweckbestimmt kommunizieren können.


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg beschließt, dass auch in der zukünftigen Weiterbildungsordnung sowohl für Allgemeinmediziner als auch für hausärztlich tätige Internisten Weiterbildungsbefugnisse in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erteilt werden können.

Grundlage für die Befugniserteilung soll auch weiterhin ein auf den Inhalten der neuen Weiterbildungsordnung basierender Kriterienkatalog sein.


Die Vertreterversammlung begrüßt die auf Beschluss „Elektronische Kammer“ vom 23. Juli 2016 bereits durchgeführten Maßnahmen (z.B. Portal/elektronisches Archiv). Darüber hinaus fordert die Vertreterversammlung den Vorstand auf, weitere Maßnahmen zur Digitalisierung zu unternehmen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die zukünftig ausschließliche Nutzung des elektronischen Logbuchs zur Dokumentation der Weiterbildung
  • die ausschließlich elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten bei Fortbildungen in Baden-Württemberg
  • die zügige Umstellung der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg auf ein nutzerfreundliches „responsive“ Design durchzuführen
  • die zeitnahe Einrichtung eines internen Systems zur vollständigen papierlosen Daten- und Aktenbearbeitung einzuführen

Entschließungen vom 23. Februar 2019

Frauen sollen bei der Ausschussbesetzung zumindest entsprechend ihrem Anteil an der Vertreterversammlung (34,3%) berücksichtigt werden.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hält eine rasche Anpassung des Gebührenansatzes für die Leichenschau im Vorgriff auf die kommende Novellierung der GOÄ für vordringlich und fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, unverzüglich eine entsprechende Änderung der Gebührenordnung für Ärzte einzuleiten.


Die Arbeitskreise „Umgang mit Gewalt“, „Ärztliche Versorgung von Migranten“ und „Ethik und Geschichte der Medizin“, die in der letzten Legislaturperiode von 2015-2019 eingerichtet wurden und Bestand hatten, sollen auch in der kommenden Legislaturperiode fortgeführt werden.


Die Angabe von Sponsoren bei der Anmeldung von Fortbildungsveranstaltungen muss schnellstmöglich verpflichtend werden.