Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Landesärztekammer für die Wahrung der Belange der Ärzteschaft verantwortlich.
Zu unseren Aufgaben gehören:
Den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu fördern und mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren,
die Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen sowie Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung zu beraten,
die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern,
Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden,
die Erfüllung der Berufspflichten unserer Mitglieder zu überwachen und eine Berufsgerichtsbarkeit einzusetzen,
das Ausbildungswesen der Medizinischen Fachangestellten zu organisieren,
die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.
... und darüber hinaus:
das Befördern des Themas "eHealth", um die Digitalisierung von Krankenhäusern und Praxen zu unterstützen
das Mitwirken an der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
das Einbringen von ärztlichem Know-How in die Politik und Gesellschaft
das Bereitstehen als Ansprechpartner für die Politik sowie für Partner wie die Kassenärztliche Vereinigung und andere Heilberufekammern
- das Kooperieren mit anderen Gesundheitsberufen
- das Aufklären über das ärztliche Wirken und den Gesundheitsschutz innerhalb der Bevölkerung
die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten in Angelegenheiten, die die ärztliche Berufsausübung betreffen
auf aktuelle Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren (Klimakrise, Pandemieversorgung etc.)
Die Bezirksärztekammern sind direkter Ansprechpartner in der jeweiligen Region. Sie übernehmen unter anderem die folgenden Aufgaben:
Arztausweis und eHBA ausgeben
Fragen zur Weiterbildung und Weiterbildungsbefugnis beantworten
Rechtliche Beratung geben
Anmeldung und Meldedaten verwalten
Fortbildungsangebote der Akademien
Zum Aufgabenbereich der Ärzteschaften gehört:
lokaler Ansprechpartner der Kammer für Ärztinnen und Ärzte vor Ort sein,
Ansprechpartner zu gesundheitsrelevanten Themen für Politik und Verwaltung vor Ort sein,
einen Notfalldienst nach Maßgabe der von den Bezirksärztekammern erlassenen Vorschriften einrichten und durchführen,
bei der Pflege und der Förderung des Gemeinsinnes der Mitglieder mitwirken.