Als Studierende habt Ihr viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Personen, die sich in Baden-Württemberg in der ärztlichen Ausbildung im praktischen Jahr nach § 3 der Approbationsordnung für Ärzte befinden, steht der freiwillige Beitritt zu derjenigen Kammer offen, in der sie nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung Mitglied wären.
Ob bei einem Erasmus-Auslandssemester oder im Rahmen einer Famulatur – als Medizin-Studierende stehen Euch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um einen Abschnitt des Studiums im Ausland zu absolvieren.
Die Bundesärzteordnung sieht vor, dass je Ärztin und jeder Arzt über notwendige Deutschkenntnisse verfügen muss, um in Deutschland arbeiten zu können. Sprachkenntnisse können unter anderem mit der Fachsprachenprüfung (FSP) nachgewiesen werden.
Wenn Ihr Fragen zu dem Antragsverfahren, dem Ablauf, den Voraussetzungen für die Prüfung sowie der Approbation oder den rechtlichen Hintergründen habt, besucht unsere Informationsseite.
Die Erteilung der Approbation erfolgt per Antrag: für ganz Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Per Gesetz sind alle Ärztinnen und Ärzte Pflichtmitglieder der Landesärztekammer.
Herzlichen Glückwunsch! Mit der Approbation in der Tasche steht Euch die Welt mit dem schönsten Beruf offen. Mit diesen neuen Möglichkeiten kommen auch Verantwortung und Pflichten. Wir möchten Euch beim Einstieg helfen.
In der Weiterbildungsordnung 2020 findet Ihr einen Überblick über die medizinischen Fachgebiete.
Für Medizinstudierende im PJ, Ärzte in Weiterbildung, Quereinsteiger und Weiterbilder
Als Standesorgan aller Ärztinnen und Ärzte im Südwesten wird das Ärzteblatt Baden-Württemberg (ÄBW) gemeinsam von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg herausgegeben. Das ÄBW erscheint jeweils zur Monatsmitte in einer Gesamtauflage von über 60.000 Exemplaren im Alfons W. Gentner Verlag, Stuttgart.