Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein.
Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab dem 19.05.2026 für Mitglieder und bestimmte Benutzergruppen verpflichtend.
Informationen zu den Benutzergruppen entnehmen Sie unseren FAQs.
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Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung (Duales System), die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Berufsauszubildende haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn, aber für alle nach dem 31. Dezember 2019 abgeschlossenen Ausbildungsverträge einen Anspruch auf eine Mindestvergütung, die im BBiG geregelt ist. Eine Ausnahme gilt für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe, die ihren Auszubildenden für die Laufzeit des entsprechenden Tarifvertrags die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen können, selbst wenn diese noch unter den im BBiG bestimmten Sätzen liegen.
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) enthält besondere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.

Hier können Sie Vorlagen für Ausbildungsverträge oder Verordnungen und Richtlinien zur Ausbildung herunterladen.
