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Häufig gestellte Fragen
FAQs zum ​eLogbuch

Das eLogbuch stellt eine internetbasierte Plattform dar, die es ermöglicht, die inhaltliche Dokumentation im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung für die in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer normierten Weiterbildungsgänge zu führen. Die entsprechenden Weiterbildungsinhalte sind im eLogbuch in zwei Kompetenzebenen abgebildet. Ziel der kognitiven und Methodenkompetenz ist, dass der Weiterzubildende am Ende der Weiterbildung in der Lage ist, die Weiterbildungsinhalte systematisch einzuordnen und zu erklären. Mit dem Erwerb der Handlungskompetenz ist der Weiterzubildende in der Lage die Weiterbildungsinhalte selbstständig durchzuführen.


Es ist Aufgabe des Arztes/der Ärztin in Weiterbildung die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte kontinuierlich im eLogbuch zu dokumentieren. Ziel ist eine in der Verantwortung des Weiterzubildenden liegende korrekte und kontinuierliche Dokumentation der Lernfortschritte, um den Kompetenzzuwachs transparent zu machen. Aufgabe des Weiterbildners ist es, die Eintragungen zu bestätigen oder zu korrigieren. Idealerweise werden die Eintragungen im eLogbuch in einen kontinuierlichen Austausch, mindestens aber im Jahresgespräch, zwischen Weiterzubildenden und Weiterbilder besprochen. Die konkrete Frequenz von Bewertungen und Bestätigungen können die Beteiligten individuell festlegen, z. B. kann ein solcher Dialog auch bereits nach Beendigung eines sechsmonatigen Weiterbildungsabschnittes sinnvoll sein.


Es werden neben den einzelnen Weiterbildungsinhalten, auch die einzelnen Weiterbildungsabschnitte mit dem entsprechenden Zeitraum, dem Tätigkeitsumfang, dem/den jeweiligen Weiterbildungsbefugten und die Weiterbildungsstätte im eLogbuch eingetragen. So ist es möglich, jederzeit einen Überblick über bereits absolvierte Weiterbildungszeiten zu erhalten. Unter der Rubrik „Meine Dokumente“ bietet das eLogbuch die Möglichkeit der Dokumentenablage. Hier können z. B. Kursbescheinigungen, Zeugnisse oder sonstige Nachweise gespeichert werden.


Der Zugang zum eLogbuch erfolgt in Baden-Württemberg über den geschützten Mitgliederbereich. Der Zugang setzt die Registrierung über unsere Website voraus. Die an der Weiterbildung beteiligten, der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung (WBA) einerseits und ein oder mehrere Weiterbildungsbefugte/r (WBB) andererseits richten sich im Portal ein Benutzerkonto ein und wählen die entsprechende Rolle (WBA oder WBB) aus. Nach Freischaltung des Kontos durch die Ärztekammer kann die entsprechende Funktion genutzt werden.


Nein, für Weiterbildungsgänge, die zum 01.01.2021 starten, ist verpflichtend die Weiterbildung über ein eLogbuch zu dokumentieren. Mit der Weiterbildung, die noch nach alter Weiterbildungsordnung begonnen wurde (vor dem 01.07.2020) aber nach den Bestimmungen der neuen Weiterbildungsordnung abgeschlossen werden soll, ist grundsätzlich ein eLogbuch anzulegen. Bei weit fortgeschrittener Weiterbildung kann gegebenenfalls auf die nachträgliche elektronische Dokumentation verzichtet werden. Hierzu sollte eine Abstimmung mit der zuständigen Bezirksärztekammer erfolgen.


Nein, die Verpflichtung zur Erstellung eines Weiterbildungszeugnisses bleibt unabhängig von der Bestätigung des Weiterbildungsfortschritts im eLogbuch für den Weiterbilder bestehen.


Ein Weiterbildungsbefugter kann sich in die Rolle eines Weiterzubildenden begeben, wenn er z. B. berufsbegleitend eine Zusatzweiterbildung erwerben will. Die neue Weiterbildungsordnung eröffnet die Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterbildung für bestimmte Zusatzweiterbildungen, z. B. Ernährungsmedizin. In diesem Fall kann die Person ein Logbuch mit der Rolle als Weiterzubildender anlegen und gleichzeitig selbst auch als Weiterbildungbefugter, z.B. in der Allgemeinmedizin fungieren, also sowohl der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung, wie Weiterbildungsbefugter sein.


Anleitung zur eLogbuch mitnahme bei Kammerwechsel

Schritt für Schritt Anleitung

  1. Lassen Sie sich Ihre Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, die Sie an Ihrer bisherigen
    Weiterbildungsstätte erworben haben, rechtzeitig von Ihrem Weiterbildungsbefugten (WBB)
    bestätigen und das Logbuch von diesem zurückgeben.

  2. Melden Sie sich in eLogbuch an und öffnen Sie Ihre die Benutzereinstellungen mit den „Persönlichen Angaben“
    (siehe Abbildung 1).

  3. Notieren Sie sich bitte von dort Ihren Benutzernamen und die in eLogbuch hinterlegte E-Mailadresse. Dies benötigen Sie gegebenenfalls, um sich in Ihrer neuen Ärztekammer wieder mit Ihrem Benutzerzugang zum eLogbuch zu verbinden.
    Sofern Sie das Logbuch von Ihrem WBB bestätigt zurückerhalten haben, sollten Sie sich das Logbuch
    als PDF abspeichern (siehe Abbildung 2) und/oder als Papierdokument ausdrucken und zu Ihren
    Unterlagen nehmen

  4. Sobald Sie sich in der neuen Ärztekammer angemeldet und einen Zugang zum Ärztekammer-Mitgliederportal erhalten haben, beachten Sie bitte bei den Schritten zur Registrierung für das eLogbuch, sich keinesfalls einen neuen und somit zweiten Zugang anzulegen, sondern anzugeben,
    dass Sie bereits ein eLogbuch besitzen. Um die entsprechende Verknüpfung vorzunehmen, benötigen
    Sie dafür ggf. den zuvor notierten Benutzernamen.

  5. Sofern Sie in der neuen Ärztekammer Zugang zu Ihrem eLogbuch-Konto erhalten haben, öffnen Sie
    bitte Ihr/Ihre bereits angelegtes/n Logbuch/angelegten Logbücher und stellen dieses/diese auf die
    nun für Sie gültige Weiterbildungsordnung (WBO) Ihrer neuen Ärztekammer um.

Abbildung 1
 
Abbildung 2

Sollten Sie auf andere Probleme stoßen wobei diese Anleitung Ihnen nicht helfen kann oder die Ärztekammer zu welcher Sie wechseln kein eLogbuch führen, finden Sie hier eine detailierte Anleitung und Problemlösung. Sollte dies ebenfalls nicht Ausreichen melden sie sich mittels des hier zu findenen Kontaktformular an die Bundesärztekammer. So können diese ihr Ticket struckturiert bearbeiten und den Kontakt geben welcher bei ihrem Anliegen helfen kann.