Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung, also nach der Approbation (und ggf. Fachsprachenprüfung).
Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Sie wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.
In Baden-Württemberg ist die Weiterbildung einheitlich in der Weiterbildungsordnung geregelt. Kompetente Ansprechpartner für die Region, in der die Weiterbildung stattfindet, sind bei der jeweiligen Bezirksärztekammer erreichbar, siehe rechts.
Die Informationen auf diesen Seiten richten sich an zwei Zielgruppen:
- Weiterbildungsbefugte Ärzte - für Sie haben wir alle wichtigen Links und Informationen auf einer Übersichtsseite für Weiterbildungsbefugte zusammengefasst.
- Weiterbildungsassistenten - für Sie haben wir ein umfassendes Spektrum an Informationen auf den weiteren (Unter-) Seiten zusammengestellt.
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung befugter Ärztinnen und Ärzte an zugelassenen Weiterbildungsstätten. Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer.
Eingeloggte Benutzerinnen und Benutzer finden hier die direkte Durchwahl zu Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bzw. zu Ihrem Sachthema.
Hier finden Sie den Link zu unseren Seiten auf denen Ihnen häufig gestellten Fragen zur Weiterbildungsordnung beantwortet werden. Bitte prüfen Sie erst ob sich ihre Fragen dort klären. Sollten sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei ihrer zuständigen Bezirksärztekammer.
Mit Hilfe des eLogbuch können Sie die Planung der Weiterbildung vornehmen und die kontinuierliche Dokumentation sowie Bewertung von erreichtem Wissens- und Erfahrungszuwachs übersichtlich erfassen.
In der Funktion des Weiterbildungsbefugten können Sie die erworbenen Kenntnisse Ihrer Weiterbildungsassistenten bestätigen.
Ärztinnen und Ärzte, die sich eingeloggt haben, können an dieser Stelle das eLogbuch aufrufen.
Die Suche nach den zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg dient Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung dazu, dass sie sich über das Angebot in Baden-Württemberg in der von ihnen angestrebten Weiterbildung jederzeit und aktuell informieren können.
In der Übersicht Kurse und Fallseminare finden Sie nach Weiterbildungsgängen sortierte Auflistung von in Baden-Württemberg anerkannten Kurs-Weiterbildungen. Diese Fallseminare und Weiterbildungskurse ergänzen Ihre Weiterbildung.
Fortbildungsveranstaltungen, die inhaltlich auf einem von der Kammer empfohlenen Curriculum beruhen (curriculare Fortbildung) können nach dem Heilberufekammergesetz BW anerkannt werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an diesen Veranstaltungen werden Kammerzertifikate ausgestellt, diese können angekündigt werden.
Ombudsleute erfüllen die Aufgabe von unparteiischen Schiedspersonen. Bei weiterbildungsrechtlichen Konflikten können sie von Kammermitgliedern direkt angerufen werden.
Antragsformulare für eine Gebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung finden Sie im Download-Center oder auf der folgenden Themenseite.
Die nachstehenden Informationen geben einen Überblick über die Häufigkeit von Weiterbildungsprüfungen in ganz Baden-Württemberg bzw. in den einzelnen Bezirksärztekammern. Weitergehende Informationen sind in unserer übergreifenden Ärztestatistik auf unsere Presse-Seite zu finden.
2009, 2011 und 2014 wurden weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte und Weiterbildungsbefugte mittels Online-Fragebogen zur Qualität der Weiterbildung in ihrer Einrichtung befragt.
Evaluation der Weiterbildung 2014 - Die Ergebnisse
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat im Jahr 2014 gemeinsam mit den Ärztekammern Nordrhein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern das im Jahr 2009 und 2011 begonnene bundesweite Evaluierungsverfahren zur ärztlichen Weiterbildung fortgesetzt. Alle Ärztinnen und Ärzte, die sich in Weiterbildung befinden, waren aufgerufen, in einer Online-Umfrage ihre Weiterbildung zu bewerten.
Die Befragung fand mit einem wissenschaftlich validierten und im Vergleich zu den Vorgänger-Versionen verkürzten Online-Fragebogen statt.
Den Weiterbildungsassistenten wurden Fragen zu 4 Fragenkomplexen sowie eine Frage zur Gesamtbeurteilung gestellt.
- Was - Vermittelte Fachkompetenzen
- Wie - Kompetenzen meiner Weiterbilder
- Womit - Organisation der Weiterbildung
- Wo - Ausstattung und Qualität der Weiterbildungsstätte
Die einzelnen Fragen wurden bis auf wenige Ausnahmen anhand von einer Skala von 1="trifft vollkommen zu" bis 6 "trifft überhaupt nicht zu" (analog Schulnotensystem von 1=sehr gut bis 6=ungenügend) beurteilt. Bei den im Folgenden dargestellten Zahlen handelt es sich um die Mittelwerte der gültigen Antworten der befragten Weiterbildungsassistenten: je niedriger der Wert, desto besser hat die betrachtete Weiterbildungsstätte im jeweiligen Fragenkomplex abgeschnitten.
Die Ergebnisse zu den 4 Fragenkomplexen sowie zu der Gesamtbeurteilung wurden in einer "Ergebnisampel" dargestellt.
Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die jeweilige Weiterbildungsstätte. Ferner wurden zwei Vergleichsgruppen im jeweiligen Fachgebiet gebildet: Ergebnisse der Befragung innerhalb Baden-Württembergs (LÄKBW) sowie die Ergebnisse der Befragung aus allen an der Evaluation teilnehmenden Ärztekammern Nordrhein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg (EVA 2014). Diese Referenzwerte sind ebenfalls unter den Fragekomplexen abgebildet.
Veröffentlicht sind nur diejenigen Befugnisberichte, bei denen mindestens 4 Antworten von Seiten der Weiterbildungsbefugten vorliegen.
Anders als bei den vorhergehenden Evaluationen wurden die Ärzte in Weiterbildung nicht über die Weiterbildungsbefugten gebeten, sich an der Evaluation zu beteiligen, sondern direkt angeschrieben und zur Teilnahme an der diesjährigen Evaluation aufgerufen.
Den Zugang zu diesem Fragebogen konnten die Weiterzubildenden über ein Portal bei der Ärztekammer erhalten.
Der Fragebogen bestand aus 36 inhaltlichen Fragen zur Weiterbildungsstelle. Die Teilnehmer konnten
ihre Zustimmung zu einer Frage dabei in sechs Kategorien ausdrücken: „vollkommen“, „überwiegend“, „eher“, „eher nicht“, „überwiegend nicht“, „überhaupt nicht“. Gefragt wurde beispielsweise, ob
- die Beherrschung von Notfallsituationen vermittelt wird,
- die Weiterbildungsinhalte an den individuellen Bedarf angepasst werden,
- ein schriftlicher und strukturierter Weiterbildungsplan ausgehändigt worden ist und dieser auch eingehalten wird,
- welche Infrastruktur an der Weiterbildungsstätte vorgehalten wird
- ob die gesetzlich und tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten eingehalten werden.
Am Ende dieses Katalogs stand die Frage, ob der Teilnehmer seine Weiterbildungsstätte weiterempfehlen würde.
- Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung 2014
- Ergebnisse FA Allgemeinchirurgie
- Ergebnisse FA Anästhesiologie
- Ergebnisse FA Fraueheilkunde und Geburtshilfe
- Ergebnisse FA Hals-Nasen-Ohrenkunde
- Ergebnisse FA Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Ergebnisse FA Innere Medizin
- Ergebnisse FA Innere Medizin und Gastroenterologie
- Ergebnisse FA Innere Medizin und Kardiologie
- Ergebnisse FA Kinderchirurgie
- Ergebnisse FA Kinder- und Jugendmedizin
- Ergebnisse FA Neurochirurgie
- Ergebnisse FA Neurologie
- Ergebnisse FA Orthopädie und Unfallchirurgie
- Ergebnisse FA Psychiatrie und Psychotherapie
- Ergebnisse FA Radiologie
- Ergebnisse FA Strahlentherapie
- Ergebnisse FA Viszeralchirurgie
Eingeloggte Mitglieder der Bezirksärztekammer Südbaden sehen hier folgende weiterführende Informationen:
- Informationen zur Weiterbildung (PDF)
- Rund um die Facharztprüfung (PDF)
- Rund um die Weiterbildungsbefugnis (PDF)
Eingeloggte Mitglieder der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg sehen hier folgende weiterführende Informationen:
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 19 Abs. 2 Tarifvertrag (PDF)