Fortbildungsveranstaltungen, die inhaltlich auf einem von der Kammer empfohlenen Curriculum beruhen (curriculare Fortbildung) können nach dem Heilberufekammergesetz BW anerkannt werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an diesen Veranstaltungen werden Kammerzertifikate ausgestellt, diese können angekündigt* werden.
*Nach § 27 Abs.2 Nr. 2 der Berufsordnung können Qualifikationen, die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworben wurden, angekündigt werden. Im Sinne der Berufsordnung bedeutet der Begriff „ankündigungsfähig“ eine öffentliche Bekanntgabe verschiedener (die ärztliche Berufsausübung betreffende) Information.
Die curriculare Fortbildung bildet eine zusätzliche Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Sie stellt eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme dar, bei der die Wissensvermittlung über einen Präsenz- und /oder einen Blended-Learning-Kurs erfolgt. Präsenz- und Telelernphasen müssen methodisch-didaktisch sinnvoll miteinander verknüpft werden. Ein Praxisteil ist optional. Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt nach einem Curriculum, das Lernziele und Inhalte sowie den zeitlichen Umfang festlegt und konkrete Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise enthält. Eine curriculare Fortbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Die aktuelle Liste der durch den Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannten Curricula finden Sie hier.
Sollten Sie Ihr geplantes Curriculum nicht in der Liste finden, wenden Sie sich bitte an die Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Abele.
Curriculare Fortbildung (cF) bei der LÄK BW anerkennen lassen (Veranstalter/Anbieter)
Eine cF muss zunächst durch den Veranstalter/ Anbieter bei der LÄK BW beantragt werden. Die LÄK BW prüft diesen Antrag und entscheidet in der Folge über dessen Anerkennung. Die Antragstellung für curriculare Fortbildungen erfolgt hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung & Qualitätssicherung, Frau Abele.
Bitte beachten Sie hierbei die Satzung zur Zertifizierung und Anerkennung von curricularen Fortbildungen sowie die Richtlinie zum Anerkennungsverfahren von curricularen Fortbildungen.
Nach Anerkennung einer curricularen Fortbildung durch die LÄK BW kann die Veranstaltung durch den Veranstalter auf Führbarkeit beworben werden.
Die Antragsstellung auf Anerkennung von Fortbildungspunkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer erfolgt über den eingeloggten Bereich der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Beurteilungsgrundlagen sind hier die Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Empfehlungen zur Fortbildung der Bundesärztekammer sowie die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Erteilung Kammerzertifikat (Ärztin/Arzt)
Nach erfolgreichem Abschluss der curricularen Fortbildung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung sowie den Nachweis über die bestandene Lernerfolgskontrolle.
Beide zusammen können bei der zuständigen Bezirksärztekammer im Rahmen einer formlosen Antragstellung eingereicht werden. Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhalten die Teilnehmenden von der zuständigen Bezirksärztekammer eine Urkunde. Diese berechtigt zum Ankündigen* der curricularen Fortbildung. Dies gilt auch für curriculare Fortbildungen, die im Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer absolviert wurden. Hier müssen ebenfalls die Teilnahmebescheinigung und der Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren der Lernerfolgskontrolle vorgelegt werden.
Die curriculare Fortbildung bildet eine zusätzliche Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Sie stellt eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme dar, bei der die Wissensvermittlung über einen Präsenz- und /oder einen Blended-Learning-Kurs erfolgt. Präsenz- und Telelernphasen müssen methodisch-didaktisch sinnvoll miteinander verknüpft werden. Ein Praxisteil ist optional. Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt nach einem Curriculum, das Lernziele und Inhalte sowie den zeitlichen Umfang festlegt und konkrete Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise enthält. Eine curriculare Fortbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat bislang folgende curriculare Fortbildungen als ankündigungsfähig anerkannt:
- Reisemedizinische Gesundheitsberatung
- Praktische Umweltmedizin
- Antibiotic Stewardship (ABS)
- Medizinische Begutachtung
- Geriatrische Grundversorgung
- Ärztlich begleitete Tabakentwöhnung
- Digitale Gesundheitsanwendungen in Praxis und Klinik
- Transplantationsbeauftragter Arzt
- Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis
- Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (SBPM)
- Ärztliches Peer Review
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Hygienebeauftragter Arzt
Eine curriculare Fortbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Art und Weise, wie eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Curriculum.
In der Regel besteht die Lernerfolgskontrolle aus einem Fragenkatalog, von dem mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet werden müssen.
In Einzelfällen kann eine Lernerfolgskontrolle auch eine Präsentation, eine Projektarbeit oder eine Fallstudie sein.
Hierzu kann die wissenschaftliche Leitung des Fortbildungskurses Auskunft geben.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung.
Diese reichen Sie bei Ihrer Bezirksärztekammer ein und beantragen formlos die Ausstellung einer Urkunde über die erfolgreiche Absolvierung des Ärztekammer-Curriculums.
Dieses Ärztekammer-Curriculum ist ankündigungsfähig.
Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 50€ erhoben.
Ja, das ist möglich.
Sie müssen hierzu die Teilnahmebescheinigung und den Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren der Lernerfolgskontrolle bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer vorlegen.