Wir haben dieser Seite einen neuen Ort gegeben. Sie können künftig alle bekannten und neuen Inhalte, die für Anbieter einer Fortbildungsmaßnahme relevant sind, hier finden.
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Anbieter von Fortbildungen der Kategorie A - C, G, H, K und L, die in Baden-Württemberg durchgeführt werden, und Anbieter von Fortbildungen der Kategorie D, I und K, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, können diese durch die Landesärztekammer prüfen lassen, um auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates anerkannt werden zu können.
Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation für Fortbildungsanbieter und wissenschaftliche Leitung.
Ihren Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung erstellen Sie im Fortbildungs-Manager.
Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung stellen
Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer
Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Der Anbieter von Fortbildungen der Kategorie A – C, G, H und L hat den Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen und für Fortbildungen der Kategorie D, I und K mindestens acht Wochen vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme zu stellen. (siehe § 10 Abs. 1 der Fortbildungsordnung)
Erfolgt eine Antragstellung nicht innerhalb der Antragsfrist, kann trotzdem ein Antrag auf Anerkennung der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden, wenn die Fortbildung noch nicht stattgefunden hat. In diesen Fällen kann eine abschließende Bearbeitung des Antrags bis zum Veranstaltungsbeginn nicht zugesichert werden.
Die Pflichten des Anbieters sind in § 7 der Fortbildungsordnung enthalten. (siehe FAQ zur neuen FBO)
Nach den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung hat der Anbieter insbesondere folgende Aufgaben:
- stellt den Antrag auf Anerkennung einer Fortbildung bei der zuständigen Ärztekammer.
- bestellt die Wissenschaftliche Leitung.
- hat zusammen mit der Wissenschaftlichen Leitung die Gesamtverantwortung für die Fortbildung.
- trifft bei gesponserten Veranstaltungen die Vereinbarung mit dem Sponsor.
- hat seine Interessenkonflikte gegenüber der Ärztekammer und gegenüber den Teilnehmenden nachvollziehbar offenzulegen.
- legt der Ärztekammer alle Unterlagen vor, die notwendig sind, um zu prüfen, ob die Fortbildungsmaßnahme anerkennungsfähig ist.
- kann einen Professional Congress Organizer (PCO) beauftragen, sofern ihm weiterhin die Gesamtverantwortung obliegt und er diese auch wahrnehmen kann.
Die wissenschaftliche Leitung:
- ist Ärztin/Arzt.
- wird vom Anbieter bestellt.
- achtet bei der Planung, Organisation und Durchführung der Fortbildung auf die Einhaltung der Berufsordnung, Fortbildungsordnung und der „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundesärztekammer.
- muss das Programm der Fortbildungsmaßnahme inhaltlich und didaktisch gestalten und die weiteren Mitwirkenden so auswählen, dass der Zweck neutraler, interessenunabhängiger ärztlicher Fortbildung erfüllt wird. Die Mitwirkenden dürfen keinen Bindungen unterliegen, welche sie an der objektiven Darstellung der Fortbildungsinhalte hintern können.
- hat Zugang zu allen Unterlagen, die notwendig sind, um zu prüfen, ob die Fortbildungsmaßnahme anerkennungsfähig ist.
- ist bei Präsenzfortbildungen anwesend oder hat sich vertreten zu lassen von einer der zuständigen Ärztekammer zu benennenden Wissenschaftlichen Leitung.
- hat Interessenkonflikte gegenüber der Ärztekammer und den Teilnehmenden offenzulegen.
Interessenkonflikte des Anbieters, die Wissenschaftliche Leitung und die weiteren Mitwirkenden müssen ihre Interessenkonflikte gegenüber der Landesärztekammer und gegenüber den Teilnehmenden in geeigneter und nachvollziehbarer Weise offenlegen. Interessenkonflikte des Anbieters und der Wissenschaftlichen Leitung sind im Antrag anzugeben.
Zur Abfrage von Interessenkonflikten der Mitwirkenden stellt die Landesärztekammer ein Formular (English: Form) bereit.
Art, Umfang und Verwendungszweck des Sponsorings, die Gesamtkosten der Fortbildungsmaßnahme und die Honorare für die Mitwirkenden müssen unter Angabe der kalkulierten Teilnehmendenzahl gegenüber der Landesärztekammer offengelegt werden.
Gegenüber den Teilnehmenden ist die Höhe des Sponsorings offenzulegen. Die Offenlegung muss für die Teilnehmenden leicht zugänglich sein und so rechtzeitig erfolgen, dass sie inhaltlich vollständig erfasst werden kann.
Die Offenlegung des Sponsorings gegenüber den Teilnehmern erfolgt getrennt von Inhalten der fachlichen Fortbildung:
- bei Präsenzfortbildungen am Ende bzw. auf den letzten Seiten des Veranstaltungsprogramms,
- bei Fortbildungen in Printmedien am Ende des Beitrag,
- bei digitalen Fortbildungen erkennbar an geeigneter Stelle außerhalb des Lernprozesses.
Die Rücknahme eines Antrags auf Anerkennung einer Fortbildung ist direkt im Fobi-Manager möglich oder per Mail an zertfobi@laek-bw.de
Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Nr. 9 der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Die Gebührenhöhe wird anhand der Anzahl der Fortbildungseinheiten sowie dem Prüfungsaufwand berechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Anbieter ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme die EIV-Meldung durchzuführen.
Für die Meldung der Fortbildungspunkte wird die 19-stellige Nummer der Fortbildung (VNR), die dazugehörige 8-stellige Transaktionsnummer (TAN) (=Passwort) sowie die Einheitlichen Fortbildungsnummern (EFN) der Teilnehmenden benötigt.
Die 19-stellige VNR sowie die TAN erhalten Sie mit dem Anerkennungsbescheid. Die EFN-Nummer ist von der Ärztin / vom Arzt anzugeben.
Die elektronische Meldung der Fortbildungspunkte auf das Fortbildungskonto erfolgt über den browserbasierten EIV-Client der Bundesärztekammer unter https://punktemeldung.eiv-fobi.de/
Weitere Einzelheiten zum Ablauf der EIV-Meldung finden Sie hier.
Hinweis: Die Meldung an den EIV entbindet nicht von der Führung einer Teilnehmerliste sowie der Aushändigung der Teilnahmebescheinigung.
Alle anerkannten Fortbildungen werden im bundesweiten Fortbildungskalender veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben bei Antragstellung ohne Korrekturen übernommen werden, d.h. die Angabe des Veranstaltungstitels, das Fachgebiet, der Wissenschaftlichen Leitung etc. müssen korrekt sein, da auch die Muster-Teilnahmebescheinigung sowie die Veröffentlichung im Bundesweiten Fortbildungskalender mit diesen Angaben generiert werden.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt.
Das Dokument zum Downloaden finden Sie hier.

