Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizerung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Falls Sie Ihre Zwei-Faktor-Authentifizierung noch nicht aktiviert haben, empfehlen wir Ihnen dies möglichst zeitnah vorzunehmen. Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab April verpflichtend. 

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Für Veranstalter | Fortbildungs-Manager
Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung
Neue Struktur - bessere nachhaltige Auffindbarkeit

Wir haben dieser Seite einen neuen Ort gegeben. Sie können künftig alle bekannten und neuen Inhalte, die für Veranstalter relevant sind hier finden. 

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Veranstalter von Fortbildungen der Kategorie A - C, G, H und K, die in Baden-Württemberg durchgeführt werden, und Anbieter von Fortbildungen der Kategorie D, I und K, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, können diese durch die Landesärztekammer prüfen lassen, um auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates anerkannt werden zu können.

Hinweise zur Zuständigkeit, Antragstellung sowie der Durchführung von Live-Online-Veranstaltungen / Archiv-Web-Seminaren und Hybridveranstaltungen finden Sie hier. Für jede einzelne Fortbildung ist eine Anerkennung nach Vorgaben der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung zu beantragen.

Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation für Fortbildungsveranstalter und wissenschaftliche Leitung.

Ihren Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung erstellen Sie im Fortbildungs-Manager.