Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab dem 19.05.2026 für Mitglieder und bestimmte Benutzergruppen verpflichtend.

Informationen zu den Benutzergruppen entnehmen Sie unseren FAQs.

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Der schnellste und einfachste Weg zum Fortbildungszertifikat ist das Fortbildungskonto
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Fortbildungsnachweispflicht, Fortbildungskonto
Informationen zur Fortbildungsverpflichtung

Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.