Der schnellste und einfachste Weg zum Fortbildungszertifikat ist das Fortbildungskonto
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Fortbildungsnachweispflicht, Fortbildungskonto
Informationen zur Fortbildungsverpflichtung

Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.