Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen rund um die Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb einer Facharzt-, Zusatz- und Schwerpunktbezeichnung nach abgeschlossener Weiterbildung. Hierzu müssen die zeitlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen gemäß der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erfüllt sein.
Bitte beachten Sie folgende wichtigen Punkte:
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Mindestweiterbildungszeit erfolgen, jedoch müssen dann ggf. zusätzliche Nachweise über die noch abzuleistenden Weiterbildungszeiten nachgereicht werden.
In einigen Gebieten und Schwerpunkten sind zur Antragstellung die jeweiligen Fachkunden im Strahlenschutz vorzulegen, die separat erworben werden müssen. Weitere Informationen finden sie unter „Erforderliche Fachkunden in der medizinischen Röntgendiagnostik".
Bitte benutzen Sie zur Anmeldung die rechtsstehenden Formulare ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer.
Die folgenden Schritte und Unterlagen sind dabei maßgeblich:
Antragsformular: Das Antragsformular umfasst eine vollständige Übersicht der ärztlichen Tätigkeiten des Antragstellers, inklusive Angaben zu Stellenbezeichnung, Einsatzbereichen und Tätigkeitsumfang (Vollzeit oder Teilzeit mit % Angaben). Etwaige Unterbrechungen durch Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit müssen ebenfalls eingetragen sein. Diese vollständige Auflistung muss im Einklang mit den beigefügten Zeugnissen stehen.
Weiterbildungszeugnisse: Alle relevanten Zeugnisse der Weiterbildung müssen im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Sie müssen Informationen über die Dauer der jeweiligen Tätigkeit, zeitlichen Arbeitsumfang sowie eine präzise Beschreibung der Weiterbildungsinhalte enthalten. Auch Rotationen und Einsatzorte müssen vermerkt sein und ggf. durch ein separates Zeugnis nachgewiesen werden. Besondere Beachtung gilt dabei dem letzten Weiterbildungszeugnis, welches eine Stellungnahme zur fachlichen Eignung und die Empfehlung zur Prüfungszulassung enthalten sollte.
Logbuch: Gemäß der WBO 2020 ist das Führen eines elektronischen Logbuchs für alle Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2021 begonnen wurden, verpflichtend. Dieses dokumentiert die jährlich erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen. Alle Einträge im elektronischen Logbuch müssen grundsätzlich von einem Weiterbildungsbefugtem signiert und ggf. kommentiert werden. Für diejenigen, die ihre Weiterbildung nach der WBO 2006 fortsetzen, ist das Logbuch in Papierform zu führen (verfügbar als PDF-Download) und vom Befugten zu unterzeichnen.
Kurse, sonstige Nachweise und Bescheide: Für bestimmte Bezeichnungen sind zusätzliche Kurse oder Nachweise erforderlich, wie z.B. der 80 Stunden Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung bei der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Auch werden in einigen Gebieten Fachkunden in der Röntgendiagnostik benötigt. Falls bereits Entscheidungen oder Zwischenbescheide anderer Ärztekammern über Anerkennungen, Prüfungen oder Anrechnungen vorliegen, sind auch diese dem Antrag beizufügen.
Nach Einreichung des vollständigen Antrags prüft diesen die Weiterbildungsabteilung bzw. der Weiterbildungsausschuss der jeweiligen Bezirksärztekammer und legt ihn dem Vorstand der Bezirksärztekammer zur Entscheidung vor. Durch diesen erfolgt die Zulassung zur Prüfung.
Sobald die Zulassung zur Prüfung bestätigt ist, wird ein Termin festgelegt. Prüfungen werden abhängig vom Fachgebiet an verschiedenen Standorten durchgeführt.
Antragsteller sollten darauf vorbereitet sein, den frühesten verfügbaren Prüfungstermin wahrzunehmen. Falls besondere Umstände eine Verhinderung rechtfertigen, ist dies der Kammer mitzuteilen. Für kurzfristige Änderungen oder Absagen ist ein triftiger Grund erforderlich, da sonst die Prüfung als nicht bestanden gilt.
Antragsteller, die ihre Weiterbildung vor dem 01.07.2020 begonnen haben, können diese innerhalb der in der Weiterbildungsordnung vorgesehen Übergangsfristen noch nach den Bestimmungen der WBO 2006 absolvieren. Optional kann jedoch auch die Weiterbildung nach WBO 2020 abgeschlossen werden.
Informationen über die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation und die Beantragung dieser finden Sie hier:

Sie haben weitere Fragen zur WBO 2020? Unsere FAQs helfen Ihnen weiter.