Strahlenschutz ist ein wichtiger Aspekt aller Ärzte und Ärztinnen, die mit Röntgengeräten aller Art arbeiten. Der Schutz von Patienten und Mitarbeitern steht hierbei im Vordergrund. Informieren Sie sich auf dieser Seite wie Sie die erforderliche Fachkunde erwerben können.
Unsere Services zur Fachkunde Strahlenschutz
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Bescheinigung nach der Strahlenschutz-VO beantragen (s.u.)
Ansprechpartner und weiterführende Informationen finden
Fachkunde Röntgendiagnostik, Fachkunde Röntgentherapie, Kenntnisse in der Teleradiologie
Schicken Sie das Formular mit allen im Text benannten Anlagen an die
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5 in 70597 Stuttgart.
Dem Antrag auf Erteilung einer Fachkunde bei der Anwendung von Röntgenstrahlung ist ein Sachkundezeugnis beizufügen, welches von einem in dem beantragten Anwendungsgebiet fachkundigen Arzt ausgestellt werden muss.
Fachkunde Röntgendiagnostik, Fachkunde Röntgentherapie, Kenntnisse in der Teleradiologie
Schicken Sie das Formular mit allen im Text benannten Anlagen an die
Bezirksärztekammer Nordbaden
Zimmerstraße 4 in 76137 Karlsruhe.
Dem Antrag auf Erteilung einer Fachkunde bei der Anwendung von Röntgenstrahlung ist ein Sachkundezeugnis beizufügen, welches von einem in dem beantragten Anwendungsgebiet fachkundigen Arzt ausgestellt werden muss.
Fachkunde Röntgendiagnostik, Fachkunde Röntgentherapie, Kenntnisse in der Teleradiologie
Schicken Sie das Formular mit allen im Text benannten Anlagen an die
Bezirksärztekammer Südbaden
Sundgauallee 27 in 79114 Freiburg.
Dem Antrag auf Erteilung einer Fachkunde bei der Anwendung von Röntgenstrahlung ist ein Sachkundezeugnis beizufügen, welches von einem in dem beantragten Anwendungsgebiet fachkundigen Arzt ausgestellt werden muss.
Fachkunde Röntgendiagnostik, Fachkunde Röntgentherapie, Kenntnisse in der Teleradiologie
Schicken Sie das Formular mit allen im Text benannten Anlagen an die
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustraße 11 in 72770 Reutlingen.
Dem Antrag auf Erteilung einer Fachkunde bei der Anwendung von Röntgenstrahlung ist ein Sachkundezeugnis beizufügen, welches von einem in dem beantragten Anwendungsgebiet fachkundigen Arzt ausgestellt werden muss.
1. Ärzte, die Röntgenstrahlung am Menschen anwenden, ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu besitzen (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 RöV)
Ärzte, die Röntgenstrahlung unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz anwenden wollen, ohne selbst die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu besitzen, erwerben auf der Grundlage des im Studium erworbenen Wissens über die medizinische Strahlenanwendung (erfolgreich abgeschlossener Kursus der Radiologie einschließlich Kurs im Strahlenschutz) die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz durch einen Kurs nach Anlage 7.1. Der praktische Teil der Kenntnisvermittlung im jeweiligen Anwendungsgebiet erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, unter dessen Aufsicht der Arzt bei der Anwendung steht, oder durch eine von diesem beauftragte Person, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt.
Die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs nach Anlage 7.1 ist zu bescheinigen.
Die zuständige Stelle kann einen von der Approbationsordnung in der ärztlichen Ausbildung vorgesehenen Kurs im Strahlenschutz als Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz anerkennen, wenn er zeitlich und inhaltlich den Anforderungen der Anlage 7.1 entspricht.
2. Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 RöV)
Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung anwesend sind, ohne über die erforderliche Fachkunde zu verfügen, müssen die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz und die fachlichen Voraussetzungen besitzen, um dem fachkundigen Arzt, der die rechtfertigende Indikation stellt, die notwendigen Informationen liefern zu können.
Die praktische Erfahrung ist über zwei Wochen hinweg arbeitstäglich in dem für die Teleradiologie relevanten Anwendungsgebiet zu erwerben und mit einem Zeugnis des fachkundigen Arztes mit Aufführung der Zahl der durchgeführten Untersuchungen und der Art der Tätigkeiten nachzuweisen. Es sollen Erfahrungen insbesondere zu den Abläufen der Röntgenanwendung und der Teleradiologie erworben werden, um den Patienten in Kombination mit den durch den Teleradiologen bereitgestellten Informationen aufklären, den Untersuchungsablauf (einschließlich Kontrastmittelgabe) vor Ort überwachen und kurzfristig beeinflussen sowie die teleradiologiespezifischen Komponenten und evtl. notwendige Ausfallkonzepte einsetzen zu können.
Der Arzt am Untersuchungsort hat die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs nach Anlage 7.2 nachzuweisen.
Die erforderlichen Kenntnisse des Arztes am Untersuchungsort gelten als nachgewiesen, wenn eine Fachkunde im Strahlenschutz nach dieser Richtlinie und die Bestätigung eines Teleradiologen über eine ausreichende praktische Erfahrung und Einweisung für eine Tätigkeit als Arzt am Untersuchungsort vorliegen.
Das Antragsformular ist bei der entsprechenden Bezirksärztekammer zu finden.