Hauptaufgabe der Ethik-Kommission ist die Beurteilung von klinischen Studien mit Patienten oder gesunden Probanden.
Im Rahmen der Studien werden Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, von neuen Operationstechniken oder von nichtmedikamentösen Therapieformen untersucht. In allen Fällen prüft die Kommission, ob das Vorhaben ethisch und rechtlich vertretbar ist.
Die Prüfung durch die Ethik-Kommission dient dem gesundheitlichen und rechtlichen Schutz des Patienten oder Probanden, aber auch der rechtlichen Beratung des Arztes. Besonders strenge Maßstäbe werden von Gesetzgeber und Ethik-Kommissionen an Studien mit Kindern und an Studien mit nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen gestellt. Ebenso beurteilt die Ethik-Kommission Forschung mit epidemiologischen Daten oder menschlichem Gewebe oder Blut und sie berät in berufsethischen Fragen.
Die Zuständigkeit der Ethik-Kommissionen in Baden-Württemberg ist in § 5 Heilberufe-Kammergesetz geregelt.
Postanschrift:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ethik-Kommission
Liebknechtstraße 33
70565 Stuttgart
Seit dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (Clinical Trials Regulation, CTR) am 31.01.2022 gelten neue, europaweit einheitliche Vorschriften für klinische Prüfungen von Arzneimitteln.
Ab 31.01.2023 können Anträge nach neuem Recht ausschließlich über das elektronische Informationssystem für klinische Prüfungen der Europäischen Arzneimittelagentur (Clinical Trials Information System, CTIS, https://euclinicaltrials.eu) gestellt werden. Nach neuem Recht entfällt auch die örtliche Zuständigkeit der Ethik-Kommission. Ein neuer Antrag wird einer für dieses Verfahren registrierten Ethik-Kommission nach einem bundesweiten Geschäftsverteilungsplan zugewiesen. Die zuständige Ethik-Kommission ist im Vorhinein nicht bekannt. Ebenso entfällt die Einbeziehung lokal beteiligter Ethik-Kommissionen.
Es ist davon auszugehen, dass Prüfer und Prüfstellen der zuständigen Ethik-Kommission regelmäßig nicht bekannt sein werden. Bitte beachten Sie deshalb besonders sorgfältig die vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen bereitgestellten Vorlagen und stellen Sie sicher, dass für Prüfer alle erforderlichen Nachweise gemäß den Empfehlungen zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern vorliegen.
Spätestens ab dem 31.01.2025, müssen alle aktiven klinischen Prüfungen in der EU dem neuen Recht entsprechen und entsprechend ins CTIS-Portal überführt werden (Transitionsstudie).
Das neue Verfahren und CTIS sind derzeit noch regelmäßigen Anpassungen unterworfen. Bitte informieren Sie sich deshalb über die jeweils aktuellen Empfehlungen. Weitere Informationen zum neuen Verfahren finden Sie auch auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hier.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.
Checklisten und weitere Hinweise
- MPG Checkliste Antragsunterlagen
Diese Liste kann mit dem Gesamtantrag beim DMIDS eingereicht werden - bevorzugt als WORD-Dokument - Mustertexte finden Sie auf den Seiten des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen unter: www.akek.de
- Empfehlungen zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern und Stellvertretern
- Umgang mit schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Vorkommnissen
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse und Vorkommnisse werden nur an die zuständige Bundesoberbehörde (nicht an die Ethik-Kommission) gemeldet.
Weitere Links
Für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt.
Bevorzugt per E-Mail an ethikkommission@laek-bw.de
In Ausnahmefällen auch per Post mit zusätzlicher CD für die elektronische Version. Bitte darauf achten, dass die Einreichung auf der CD identisch ist mit der Postversion.
Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen.
Bitte keinen zusätzlichen Postversand bei Einreichung per E-Mail!Spätestens zwei Wochen vor einer Sitzung
- Das Ergebnis wird Ihnen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung mitgeteilt.
Eine Studie – ein Votum:
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der
(Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen.
Inhalt der Verfahrensregelung:
Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen.
Geltungsbeginn und Umsetzung
Die Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg kann an dem neuen Verfahren erst nach einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Ethik-Kommission teilnehmen. Die Ethikkommission wirkt auf diese Anpassungen hin.
Über Änderungen informieren wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Notwendige Unterlagen:
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) hat einheitliche Unterlagen für Anträge auf berufsrechtliche Beratung erstellt.
Sie finden hier die aktuellen Dokumente zum Download
Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
- Antrag für eine berufsrechtliche Beratung
- Studienprotokoll
- Liste der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg
- Erklärung zur Eignung des Studienzentrums
- Angaben zur Finanzierung des Projektes und Kostenübernahmeerklärung (250 – 1500 €)
- Sofern zutreffend:
- Strukturierte Synopse der Studie
- Information und Einwilligungserklärung
- Fragebögen
- Rekrutierungsmaterialien
- Förderantrag
- Kostenkalkulation
- vertragliche Vereinbarungen mit dem Studienzentrum
- Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen
- Fachinformation(en)/Gebrauchsinformation(en)
- Datenerhebungsbögen oder eCRF (sofern zutreffend)
Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Kommission
- Antrag für eine berufsrechtliche Beratung
- Studienprotokoll
- Liste der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg
- Erklärung zur Eignung des Studienzentrums
- Angaben zur Finanzierung des Projektes und Kostenübernahmeerklärung (250 – 1500 €)
- Votum der erstvotierenden Ethik-Kommission
- Sofern zutreffend:
- Strukturierte Synopse der Studie
- Information und Einwilligungserklärung
- Fragebögen
- Rekrutierungsmaterialien
- Förderantrag
- Kostenkalkulation
- vertragliche Vereinbarungen mit dem Studienzentrum
- Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen
- Fachinformation(en)/Gebrauchsinformation(en)
- Datenerhebungsbögen oder eCRF (sofern zutreffend)
19.11.2024
03.12.2024
17.12.2024
03.01.2025 |
14.01.2025 |
28.01.2025 |
11.02.2025 |
25.02.2025 |
11.03.2025 |
25.03.2025 |
08.04.2025 |
22.04.2025 |
06.05.2025 |
20.05.2025 |
03.06.2025 |
17.06.2025 |
01.07.2025 |
15.07.2025 |
29.07.2025 |
12.08.2025 |
26.08.2025 |
09.09.2025 |
23.09.2025 |
07.10.2025 |
21.10.2025 |
04.11.2025 |
18.11.2025 |
02.12.2025 |
16.12.2025 |
30.12.2025 |
Vorsitzende | |
Prof. Dr. med. Gerlinde Egerer | Internistin, Onkologin, Hämatologin |
Stellvertretende Vorsitzende |
|
Prof. Dr. med. Bernd Fromm | Orthopäde |
Prof. Dr. med. Dipl. Phys. Gerd Mikus | Klinischer Pharmakologe, Physiker |
Mitglieder | |
Christine Löffel-Aleker | Laie |
Dr. med. Stephan Bosselmann | Gynäkologe |
Dr. iur. Bernhard Debong | Jurist |
Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni | Philosoph, Forschungsethiker |
PD Dr. med. Marc Kollum | Internist, Kardiologe |
Dr. med. dent. Petra Krauss | Niedergelassene Zahnärztin |
Dr. rer. nat. Steffen Schneider | Statistiker, Biometriker |
Prof. Dr. med. dent. Karl-Thomas Wrbas | Zahnarzt, Endodontologe |
Stellvertretende Mitglieder | |
Prof. Dr. med. Hansjörg Bäzner | Neurologe |
PD Dr. iur. Hannes Beyerbach | Jurist |
Prof. Dr. med. Marc Bischof | Strahlentherapeut, Palliativmediziner |
Dr. med. Daniela-Beatrice Braun | Gynäkologin |
Dr. med. Dorothee Dörr | Ethikerin |
Prof. Dr. Dr. (H) Anton Dunsche | Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg |
Dr. med. Stefan Fuxius | Internist, Onkologe, Hämatologe |
PD Dr. med. Gitsios Gitsioudis | Internist, Kardiologe |
Dr. rer. nat. Nadja Gugeler | Biometrikerin |
Dr. med. Jacek Hajda | Klinischer Pharmakologe |
Univ. Prof. Dr. med. Simon Jäger | Klinischer Pharmakologe, Internist |
PD Dr. med. Lothar Jahn | Kardiologe |
Thomas Jansen | Pädiater |
Prof. Dr. med. Miriam Klauß | Radiologin |
Prof. Dr. med. Thomas Lehnert | Chirurg |
Prof. Dr. med. Matthias Leschke | Internist, Kardiologe, Pneumologe |
Dr. med. dent. Klaus Otto A. Lux | Niedergelassener Zahnarzt |
Isabelle Ockenga | Laie |
Dr. rer. nat. Hannes Planatscher | Bioinformatiker |
PD Dr. phil. Nadia Primc | Ethikerin |
Lena Schnell | Laie |
Prof. Dr. med. Matthias Schwab | Klinischer Pharmakologe, Pädiater |
RA Peter Sennekamp | Jurist |
Prof. Dr. med. Lorenz Theilmann | Internist, Gastroenterologe, Diabetologe |
Sabine Vulcano | Laie |
Dr. iur. Conrad Waldkirch | Jurist |
Pfarrerin Birgit Wasserbäch | Theologin, Psychoonkologin |
Dr. med. Caroline Weiland | Pädiaterin |
Dr. med. Marlene Westmeier | Pädiaterin |
Dr. med. Bernd Wiedenhöfer | Orthopäde, Unfallchirurg |
Yvonne Wuwer | Pneumologin, Internistin |
Dr. med. Victoria Ziesenitz | Pädiaterin |