Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist vielseitig und abwechslungsreich. Drei Auszubildende aus Baden-Württemberg berichten über ihren Alltag in Arztpraxen und Berufsschulen. Sie vermitteln damit ein lebendiges und authentisches Bild des künftigen Berufs.
Die Bezirksärztekammer Nordbaden hat ein Video erstellt, in dem der Ausbildungsberuf vorgestellt wird. Schau mal rein.
Du kannst auch Information downloaden und nachlesen im Flyer der Bezirksärztekammer Südbaden.
Beide gelten sinngemäß für ganz Baden-Württemberg.
Für die angehenden Medizinischen Fachangestellten (MFA) hat kürzlich das neue Ausbildungsjahr an den Berufsschulen begonnen. Sie werden dringend in der Patientenversorgung gebraucht, denn auch im Südwesten macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar und wird zur Herausforderung. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat jetzt eine MFA-Stellenbörse an den Start gebracht, um das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen zu fördern.
In TikTok-Videos räumen Influencer wie Juna Smirnov, Teresa Bauer oder der Rapper Cossu mit dem Klischee auf, dass MFA ihre Zeit im Wesentlichen damit verbringen, Termine zu verwalten. Klicke einfach auf die Bilder, um die Videos auf TikTok anzuschauen.
Hier findest du die Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Ausbildung. Sie können dir bei allen Themen helfen. In manchen Fällen werden sie auch die sog. Ausbildungsberater hinzuziehen. Wer sie sind und was sie tun erfährst du hier.
Natürlich kannst du dich auch auf unserer Website informieren - du findest unten noch sehr viel mehr Themen.
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Bezirksärztekammer Nordbaden
Zimmerstr. 4
76137 Karlsruhe
Bezirksärztekammer Südbaden
Sundgauallee 27
79114 Freiburg
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustr. 11
72770 Reutlingen
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 12. November 2024 und wird am 13. und 14. November 2024 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2024 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg ÄBW 02/2007).
26.05. – 28.05.2025
(Anmeldefrist zur Zulassung endet am 15. März 2025)
Änderungen vorbehalten
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Gleichermaßen sind Ausbildungspraxen verpflichtet, die Ausbildungsnachweise zu überprüfen.
Du willst deine Berichte am PC schreiben? Hier stellen wir dir ein beschreibbares Dokument und ein ausfüllbares Deckblatt zur Verfügung. Die Dokumente müssen zur Unterschrift ausgedruckt werden. Weiterhin haben wir dir die wichtigsten Informationen für deinen Ausbildungsnachweis zusammengestellt.
Alle weiteren Fragen und Antworten kannst Du in unseren FAQ nachlesen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren kann sowie hierüber ein Fachgespräch führen kann.
Das folgende Muster dient der Prüfungsvorbereitung und stellt ein denkbares Prüfungsszenario nach.
Eine gemeinsame Initiative von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Medizinische Fachangestellte (MFA) sind unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. So steuern sie beispielsweise als Dreh- und Angelpunkt in der Arztpraxis Patientenströme, organisieren den Praxisalltag, unterstützen bei Behandlungen und managen wichtige Verwaltungsarbeiten. Finde wichtige Informationen unter Von Beruf wichtig - Medizinische Fachangestellte (von-beruf-wichtig.de)
Wer sich für eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten interessiert, hat sich bestimmt schon einmal diese Frage gestellt.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten. Sie ist untergliedert in vier Bezirksärztekammern:
- die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit Sitz in Stuttgart,
- die Bezirksärztekammer Nordbaden mit Sitz in Karlsruhe,
- die Bezirksärztekammer Südbaden mit Sitz in Freiburg,
- die Bezirksärztekammer Südwürttemberg mit Sitz in Reutlingen.
Die Bereiche der Bezirksärztekammern umfassen die entsprechenden Bereiche der Regierungsbezirke des Landes Baden-Württemberg. Welche der Bezirksärztekammern im Speziellen zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes.
Zu den Aufgaben der Bezirksärztekammern gehören:
- Prüfung der Berufsausbildungsverträge und Registrierung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Ansprechpartner für Fragen rund um die Ausbildung z.B. für Verkürzungsmöglichkeiten, vorzeitige Zulassung zur Prüfung etc.
- Planung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte
- Überwachung der Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen Rechtsvorschriften (z. B. Ausbildungsverordnung, Prüfungsordnung)
- Benennung von Ausbildungsberatern, die bei Konflikten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden vermitteln.
Die Bezirksärztekammern sind aber nicht nur für die Ausbildung zuständig. Mit einem breit gefächerten Fortbildungsangebot unterstützen sie auch bei der beruflichen Fortbildung und Entwicklung.
Kontaktdaten der Fachbereiche Medizinische Fachangestellte bei den Bezirksärztekammern
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt die AzubiCard an alle Auszubildenden zum/r Medizinischen Fachangestellten aus.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt die AzubiCard an alle Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten aus.
Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September 2021 ist in Baden-Württemberg das Projekt AzubiCard Baden-Württemberg gestartet. Die AzubiCard ist Teil einer breit angelegten Ausbildungsoffensive, die vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt wird. Sie erscheint im landeseinheitlichen Design und weist die Karteninhaber als Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus.
Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis der Bezirksärztekammmer (voraussichtlich Anfang November) erhalten alle neuen Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten die kostenfreie AzubiCard Baden-Württemberg. Sie wird per Post zugestellt. Die AzubiCard ist für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses gültig.
Gegen Vorlage der AzubiCard können Auszubildende Geld sparen. Die Karteninhaber profitieren von Rabatten und besonderen Angeboten bei teilnehmenden Unternehmen. Das Gute ist, dass die AzubiCard deutschlandweit einsetzbar ist.
Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust weiterzukommen? Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist als zuständige Stelle für die Vergabe der Stipendien an Medizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnisse in ihrem Kammerbereich eingetragen war, verantwortlich. In diesem Zusammenhang ist sie für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung aller Interessenten, Bewerber und Stipendiaten zuständig.
Was wird gefördert?
Das Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen – unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Besonders beliebt ist die berufliche Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
Die Bildungsmaßnahmen suchen die Stipendiatinnen und Stipendiaten grundsätzlich selbst aus; die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch die Landesärztekammer.
Wie wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre).
In dieser Zeit können Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten je Fördermaßnahme. Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Kann ich mich bewerben?
Die Landesärztekammer stellt sicher, dass potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten über die Möglichkeit des Stipendiums informiert werden. Dies sind alle Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, die einen Ausbildungsabschluss mit der Note 1,9 oder besser oder 87 Punkte nachweisen können oder die bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene erfolgreich teilgenommen haben (Plätze 1-3).
Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vorliegen oder eine Arbeitssuchend-Meldung bei der Arbeitsagentur. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Kein Rechtsanspruch
Da regelmäßig mehr Bewerbungen vorliegen, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, führt die Landesärztekammer ein internes Auswahlverfahren durch. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.
Weitere Informationen
Erfahrungsbericht: In diesem Video erzählt die Medizinische Fachangestellte und Stipendiatin Hatice Baykus, wie sie zum Weiterbildungsstipendium gekommen ist und wofür sie es nutzt.