Sie haben Ihr Medizinstudium im Ausland abgeschlossen und möchten in Baden-Württemberg als Ärztin oder Arzt tätig werden? Unsere Checkliste hilft dabei, die richtigen Schritte zu diesem Ziel in der richtigen Reihenfolge zu machen.
Approbation
Approbation oder Berufserlaubnis beantragen
Die Approbation beziehungsweise die Berufserlaubnis muss in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden.
Begriffserklärung:
Approbation: Planen Sie nach Ihrem Humanmedizinstudium im Ausland dauerhaft und uneingeschränkt in Deutschland als Arzt oder Ärztin zu arbeiten? Dann benötigen Sie dafür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Berufserlaubnis: Es besteht auch die Möglichkeit eine Berufserlaubnis zu beantragen, um vorübergehend und eingeschränkt als Arzt oder Ärztin zu arbeiten. Diese gilt jedoch nur für eine Dauer von zwei Jahren und ist beschränkt auf eine Tätigkeit unter Aufsicht (nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit).
Ärztinnen und Ärzte aus der EU, dem EWR, der Schweiz sowie aus allen anderen Ländern (sog. Drittstaaten) müssen gegebenenfalls eine Fachsprachenprüfung ablegen. Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten müssen zusätzlich eine Kenntnisprüfung ablegen.
Allgemeine Informationen über diese Prüfungen sind hier zu finden.
Zuständig ist hierfür ebenfalls das Regierungspräsidium Stuttgart.
Kammermitglied werden (erst mit Berufserlaubnis oder Approbation)
- Online-Meldebogen ausfüllen
- Im Verlauf: Registrierung auf der Ärztekammer-Homepage (u.a. Zugang zum eLogbuch)Altersvorsorge bei der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte bei Arbeitsbeginn verpflichtend
- Anmeldung bei der BWVA
- Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen (Cave: Fristen beachten)- Befreiungsbescheid der DRV dem Arbeitgeber vorlegen
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- wichtig: Absicherungssumme und Bedingungen der Versicherung des Arbeitgebers erfragen
Arztausweis und persönliche Fortbildungsnummer bei Ärztekammer beantragen
- bzgl. eHBA (elektronischer Heilberufeausweis) zuerst beim Arbeitgeber nachfragen, ob dieser benötigt wird
Weiterbildung im Ausland begonnen oder abgeschlossen?
Mit unseren Formularen kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung einer ausländischen Weiterbildungsqualifikation als Facharztkompetenz, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung beantragt werden. Auch die (Teil-)Anerkennung von einzelnen Weiterbildungsabschnitten, die im Ausland absolviert worden sind, kann beantragt werden.
Noch keine Weiterbildung begonnen?
Weiterbildungsordnung für die gewählte Fachrichtung prüfen
- Weiterbildungszeit: Wie lange? Welche Pflicht-/Wahlrotationen? stationär/ambulant?
- Weiterbildungsinhalte (Kompetenzen): grobe Vorstellung was gefordert wird
- ggf. notwendige Zusatzvoraussetzungen (Bsp. Psychosomatik Grundkurs)
die richtige Weiterbildungsstätte aussuchen (stationär/ambulant)
- Vergleichsportale nutzen
- Weiterbildungsbefugnis des Weiterbilders prüfen (Vorhanden? Dauer? Inhalte?)
- Welcher Tarifvertrag gilt? Ggf. Arbeitsvertrag prüfen lassen (wird durch Juristen der Berufsverbände angeboten)
eLogbuch anmelden
- jährliches Ausfüllen des eLogbuch, jährliche Weiterbildungsgespräche einfordern und im eLogbuch dokumentieren
- bei Arbeitgeberwechsel (neuer Weiterbildungsabschnitt): Leistungsnachweis/Kompetenzen bestätigen lassen, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnis erstellen lassen
Sie haben es bis hierher geschafft? - Die sich daran anschließenden Schritte erläutern wir Ihnen an dieser Stelle.